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Wiechtige Themen im Erbrecht:

Erbrecht

Warum sollte man ein Testament machen? Wir nennen Ihnen 10 gute Gründe


1. Sind Sie verheiratet?

Viele Eheleute meinen, ihr Ehegatte würde bei einem Todesfall alles erben. Das ist jedoch nicht immer richtig. Was der Ehegatte von Gesetzes wegen erbt, hängt vom Güterstand ab. Die Erbfolge in der deutschen "Normalfamilie" (Vater und Mutter leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und aus der Ehe ist wenigstens ein Kind hervorgegangen) bedeutet, dass der überlebende Ehegatte die Hälfte erbt, während sich die Kinder die andere Hälfte des Nachlasses teilen. Bei kinderlosen Eheleuten fällt ohne Testament zugunsten des überlebenden Ehegatten 1/4 Ihres Nachlasses an die Eltern, ggf. an die Geschwister, und der überlebende Ehegatte muss sich mit seinen Schwiegereltern oder Schwager oder Schwägerin auseinandersetzen, was häufig nicht gewollt war.

2. Sie waren schon einmal verheiratet?

Ist die frühere Ehe geschieden worden, stehen dem geschiedenen Ehegatten weder ein Erb- noch ein Pflichtteil zu. Testamente zu seinen Gunsten werden mit dem Scheidungsantrag hinfällig. Trotzdem kann im Einzelfall ein so genanntes Geschiedenentestament notwendig sein, um zu verhindern, dass ausgerechnet der frühere Ehegatte etwas erbt.

3. Sie haben eine Lebensgefährtin / einen Lebensgefährten?

Sind Sie nicht verheiratet, haben aber einen Lebensgefährten oder eine Lebensgefährtin, so  geht diese/r völlig leer aus, wenn Sie kein Testament zu seinen Gunsten machen. Dies ist vielen nicht bekannt.

4. Sie haben Kinder?

Denken Sie daran, dass alle Ihre Kinder - auch Adoptivkinder, aber auch außereheliche Kinder - ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht haben. Kein Kind geht leer aus, auch wenn der Kontakt schon lange abgebrochen ist. Ist ein Kind vorverstorben, treten dessen Abkömmlinge an seine Stelle.

5. Sie haben bereits zu Lebzeiten bereits Teile Ihres Vermögens verschenkt?

Zuwendungen des Erblassers an spätere Erben oder Dritte können im Erbfall erhebliche Konsequenzen haben, beispielsweise den Pflichtteilsergänzungsanspruch eines nicht beschenkten Kindes auslösen! Alle größeren lebzeitigen Schenkungen des Erblassers der letzten 10 Jahre sollten deshalb ermittelt und ggf. bei der Testamentserrichtung berücksichtigt werden!

6. Sie sind verwitwet?

Wenn Sie mit Ihrem früheren Ehegatten zu Gunsten z.B. der gemeinsamen Kinder bereits testiert haben, dann sind Sie daran gebunden, wenn diese Begünstigungen als „wechselbezüglich“ anzusehen sind.

7. Sie haben Vermögen im Ausland?

Dann kommt es häufig zu einer Nachlassspaltung, wenn nicht durch Testament für eine Harmonisierung gesorgt wurde: Der inländische Nachlass wird nach der einen (z. B. deutschen) Rechtsordnung behandelt, der ausländische Nachlass nach der anderen (ausländischen). Diese Nachlassspaltung führt zwangsläufig zu rechtlichen Schwierigkeiten, wenn sie denn überhaupt von Ihnen so gewollt ist.

8. Sie haben einen schwer zu überblickenden Nachlass?

Ein Testament ist auch dann ratsam, wenn der Nachlass umfangreich und schwer zu überblicken ist. Wer außer Ihnen weiß, wo Sie Vermögen angelegt haben und worauf bei einem eventuellen plötzlichen Todesfall genau zu achten wäre? Ein Testament bietet die hervorragende Möglichkeit, Vorsorge hierfür zu treffen.

9. Sie haben einen Wohnsitz im Ausland?

Für Erbfälle seit dem 17. 8. 2015 bestimmt sich das maßgebliche Erbrecht nicht mehr - wie bisher - nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers, sondern nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt. Wenn ein Deutscher z. B. in die Schweiz ausgewandert ist, dann gilt für ihn künftig schweizer Erbrecht. Das kann zu bösen Überraschungen führen. Das dort geltende Erbrecht ist häufig nicht gewollt und oft sind seine Besonderheiten nicht einmal bekannt.

10. Unnötige Steuerbelastungen vermeiden

Fehlende testamentarische Regelungen führen fast immer dazu, dass Steuerfreibeträge nicht optimal ausgeschöpft werden und man es unterlässt, Sachverhalte so zu gestalten, dass sie sich möglichst steuergünstig auswirken. Dadurch kommt es bei nicht beratenen Familien zwangsläufig zu ärgerlichen Steuermehrbelastungen, die man hätte vermeiden können.

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