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KOSTENLOSES
ERSTGESPRÄCH
WIr bieten Ihnen in vielen Rechtsgebieten die Möglichkeit eines kostenlosen Kennen-lerngesprächs per Telefon. Mehr dazu….
TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn- und Finanz-),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei
Unsere Sprechzeiten:
Mo - Fr 9.00 bis 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
E-Mail:
Postanschrift:
Zeil 79
60313 Frankfurt a.M.
Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Fragen des Erbrechts.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie wissen möchten,
Daneben beraten wir auch Personen, die ihre Interessen durch bestimmte Ereignisse oder Entwicklungen gefährdet sehen.
Nach einem Todesfall beraten wir über Haftungsrisiken und die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung , wir machen bestehende Erbrechtsansprüche geltend bzw. weisen ungerechtfertigte Ansprüche zurück. Bei einer Miterbschaft gibt es oft Probleme hinsichtlich der Bewertung und der Auseinandersetzung des Nachlasses. Aufgrund unserer Erfahrung verfügen wir hier über die entsprechenden Ideen und Erfahrungen, um wirksam helfen zu können. Auf Wunsch informieren wir über Möglichkeiten der Steueroptimierung durch Ausschöpfung der Freibeträge und bereiten auch die nötigen Steuererklärungen vor.
Gerne nehmen wir auch Ihre Interessen wahr. Sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten und vertreten alternativ:
Wir werden häufig für Familien tätig, die sich im Rahmen der Nachfolgeplanung potentiellen Pflichtteilsansprüchen z. B. eines leiblichen Kindes ausgesetzt sehen, und die die hiermit verbundenen finanziellen Belastungen des Nachlasses bestmöglich abwehren wollen. Hier bestehen bei rechtzeitiger Planung beste Gestaltungsmöglichkeiten, um Pflichtteilsrechte vollständig leerlaufen zu lassen. Allerdings empfiehlt sich eine rechtzeitige Planung. Nach Eintritt eines Erbfalles ist die Situation ungleich schwieriger.
Selbstverständlich vertreten wir, sofern eine Interessenkollission auszuschließen ist, alternativ auch Pflichtteilsberechtigte. Wir prüfen die Nachlassaufstellungen in sachlicher Hinsicht und nutzen im übrigen das gesamte Spektrum der sich bietenden Möglichkeiten, um möglichst hohe Abfindungssummen zu erreichen.
Übrigens: Wir beraten nicht nur, wie übernehmen bei Bedarf auch Testamentsvollstreckeraufgaben und -funktionen. Sinnvoll ist die Testamentsvollstreckung z. B. zum Schutz minderjähriger Erben oder nicht hinreichend geschäftstüchtiger oder auch behinderter Erben. Vermögen, welches der Testamentsvollstreckung unterliegt, ist bei richtiger Gestaltung vor Gläubigern geschützt und somit nicht antastbar.
Einen Vermögensschutz kann man auch über eine Stiftungserrichtung erzielen. Nur muss man hierbei vieles bedenken. Gerne beraten wir sie auch hier weiter.
10 Gründe, warum man ein Testament haben sollte - 10 wichtige Tipps zur Nachfolgeplanung - Besonderheiten bei der Unternehmensnachfolge - Der überlebende Ehegatte im Erbrecht - Der überlebende Lebensgefährte im Erbrecht - Der Einfluss lebzeitiger Schenkungen auf das Erbrecht - Pflichtteilsrechtsansprüche und das Erbrecht - Wichtige Hinweise für den Erbfall - Was gilt bei Erbfällen mit Auslandsbezug? - Wichtiges zur Erbschaftsteuer - 10 Tipps zur Verminderung der Erbschaftsteuer - Alles zu Erbschaftsteuer-Freibeträgen, Steuerklassen und Steuersätzen