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TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn- und Finanz-),
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Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei
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Entgegen landläufiger Ansicht hat der Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung nicht in allen Fällen einen Anspruch auf eine Abfindung.
Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber nur gefordert werden, wenn davon auszugehen ist, dass die Kündigung gegen gesetzliche Vorschriften verstieß und der Arbeitgeber das Risiko eines Arbeitsgerichtsverfahrens vermeiden möchte oder wenn durch einen Sozialplan festgelegt wurde, dass der Arbeitgeber im Falle betriebsbedingter Kündigungen eine Abfindung zu zahlen hat.
Für die Höhe der Abfindung gibt es deshalb keine gesetzlichen Vorschriften. Es hat sich vor den Arbeitsgerichten die Übung herausgebildet, für jedes Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsgehalt zu zahlen. Oftmals können aber höhere Beträge erzielt werden. Letztlich ist es eine Frage des anwaltlichen Verhandlungsgeschicks oder auch der Prozesstaktik, welches Ergebnis erzielt wird, d.h. wozu der Arbeitgeber bereit ist.
Sozialplanabfindungen können im Einzelfall diskriminierend wirken, etwa wenn Erziehungszeiten nicht als Betriebszeiten berücksichtigt wurden. Deshalb muss, wenn eine Abfindung aufgrund eines Sozialplanes geleistet wird, der betreuende Rechtsanwalt stets auch den Sozialplan inhaltlich prüfen auf Diskriminierung wegen Alters, Geschlechts, einer Behinderung, oder anderer Umstände, um Anknüpfungspunkte für eine Verbesserung zu erreichen.
In steuerlicher Hinsicht ist eine Abfindungszahlung begünstigt, da sie nicht nach dem allgemeinen Tarif versteuert wird, sondern als eine „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“ nach dem so genannten Fünftelungsverfahren. In einem ersten Schritt wird errechnet, welcher Steuerbetrag auf ein Fünftel der Abfindung an Steuern entfallen würde. In einem zweiten Schritt wird dann der errechnete Steuerbetrag mit 5 multipliziert und so ergibt sich dann der auf die Abfindung zu zahlende Gesamt-Steuerbetrag. Steuerliche Vorteile können nur erzielt werden, indem die Abfindung so gesteuert wird, dass sie in ein Jahr fällt, in dem ansonsten kaum Einkommen erzielt wird.
Echte Abfindungsleistungen, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind sozialversicherungsfrei. Sozialversicherungspflichtig sind hingegen Abfindungen, die als Ausgleich für die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, als Dank für die geleisteten Dienste und/oder bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis gezahlt werden.
Normalerweise führt die Vereinbarung einer Vertragsaufhebung gegen Abfindung zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. Anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitnehmer mit der Aufhebungsvereinbarung einer unmittelbar drohenden Kündigung zuvorkommt, um Nachteile für sein berufliches Fortkommen oder ähnlich gewichtige Nachteile zu verhindern.
Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch im Umfang von bis zu 15 Minuten, um festzustellen, ob es sich lohnt, einen Fall „anzupacken“. Rufen Sie uns hierzu einfach an. Wenn Sie wollen, schildern Sie uns zuvor Ihren Fall via E-Mail. Teilen sie uns bitte auch mit, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten.
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