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Immobilienrecht

Die Immobiliengesellschaft

Bei mehreren Immobilien kann die Gründung einer Immobiliengesellschaft sinnvoll sein. Hierfür kommt im Grunde genommen jede Gesellschaftsform in Betracht, so z.B.

Welche Gesellschaftsform für Ihr Vorhaben optimal ist, das hängt von vielen Faktoren ab. Neben Fragen des Haftungsrechts sind die steuerlichen Auswirkungen sehr unterschiedlich und müssen genauestens erwogen werden.

Beispielsweise ermöglichen die UG oder die GmbH, wenn sie über eine andere Kapitalgesellschaft gehalten werden, für den Verkäufer nahezu steuerfreie Veräußerungsgewinne, wenn statt der Immobilie die entsprechende Gesellschaft veräußert wird. Darüberhinaus kann im laufendne Betrieb die Gewerbesteuer gespart werden. Richtig aufgestellt, zahlt die Gesellschaft im laufenden Betrieb nur die minimale Körperschaftsteuer von 15%.

Gleichwohl würden wir für einen langfristigen Vermögensaufbau eher Personengesellschaften bevorzugen. Warum aus unserer Sicht die Personengesellschaften (GbR oder KG) große Vorteile gegenüber der Kapitalgesellschaft haben, und warum das Holding-Privileg ein Schein-Argument ist, das erklären wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Frankfurt

 


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