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Grundstückskaufvertrag

Sie wollen ein unbebautes Grundstück kaufen und diesen Kaufvertrag protokollieren lassen? Gerne erstellen wir Ihnen den Entwurf eines entsprechenden Grundstückskaufvertrages und übernehmen auch die Abwicklung des Vertrages.

Schutz beider Vertragspartner

Oberste Pflicht des Notars ist dabei stets der Schutz beider Vertragspartner vor Vermögensnachteilen. Der Käufer soll darin gesichert werden, das Grundstück nach Zahlung des Kaufpreises zu den vereinbarten Bedingungen zu erhalten. Sind im Grundbuch Lasten vermerkt, die der Käufer nicht übernimmt, so muss auch die Lastenfreiheit sicher gestellt werden. Andererseits soll der Verkäufer darin gesichert werden, dass er sein Eigentum am Grundstück nur dann verliert, wenn er auf der Gegenseite auch den Kaufpreis erhält.

Sicherung der Beteiligten

Der Kaufpreis wird vom Notar üblicherweise erst fällig gestellt, wenn

Dadurch kann in den meisten Fällen auf das früher verwendete Anderkonto des Notars verzichtet werden. Das spart Kosten. Der Kaufpreis wird erst gezahlt, wenn alle Bedingungen vorliegen, um dem Käufer Eigentum zu verschaffen.

In gleicher Weise überwacht der Notar die Sicherung des Verkäufers: Er bewirkt die Grundbuchumschreibung des Eigentums erst, nachdem der Verkäufer bestätigt, den Kaufpreis erhalten zu haben.

Meist muss der Käufer das Grundstück belasten, weil er den Kaufpreis finanzieren muss und sein Kreditinstitut eine derartige Belastung fordert. Dann ist es die Aufgabe des Notars, dies so zu formulieren und abzuwickeln, dass auch im Falle eines späteren Rücktritts vom Vertrag die Belastung ohne Schaden für den Verkäufer wieder gelöscht werden kann.

Der Notar sichert die Beteiligten nur hinsichtlich der rechtlichen Risiken. Ob eine gewünschte Vertragsgestaltung wirtschaftlich sinnvoll ist, insbesondere der vereinbarte Kaufpreis angemessen ist, das prüft der Notar nicht.

Sachmängelhaftung

Alle von den Parteien gewünschten Regelungen hinsichtlich der Kaufsache sind in den Vertrag aufzunehmen. Kritische Punkte sind erfahrungsgemäß

Beim Kauf im Außenbereich spielt regelmäßig die Genehmigung des Vertrags nach dem Grundstücksverkehrsgesetz eine Rolle.

Gefahr von Falschangaben

Mitunter möchten die Parteien gerne einen niedrigeren als den tatsächlich vereinbarten Kaufpreis angeben, um auf beiden Seiten Steuern zu sparen. Davon ist indes dringend abzuraten. Denn das wäre eine strafbare Steuerhinterziehung. Auf Seiten des Käufers wird die Grunderwerbsteuer von 6% hinterzogen, und daran beteiligt sich der Verkäufer. Kaum einer überlegt sich zudem die zivilrechtlichen Folgen, wenn das Geschäft aus irgendwelchen Gründen platzt und rückabgewickelt werden muss: Wie will dann der Käufer das gezahlte „Schwarzgeld“ zurückerlangen, für dessen Zahlung es in aller Regel keine Belege gibt?

Nutzen Sie unsere weiterführenden Infos im pdf-Format:


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Notar Dr. Harald Ramminger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater