Frankfurt.- Mainufer
Telefon:
Zeil 79
60313 Frankfurt
am Main
Zwischen Hauptwache und Konstablerwache, am Künstlerbrunnen
NOTAR
RA StB Dr. Ramminger wurde im Juni 2017 vom Präsidenten des OLG zum Notar ernannt
KOSTENLOSES
ERSTGESPRÄCH
WIr bieten Ihnen in vielen Rechtsgebieten die Möglichkeit eines kostenlosen Kennen-lerngesprächs. Mehr dazu….
TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2016 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1250 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater, Fachanwälte und Notar Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@ramrud.de
Das bei uns angegliederte Notariat bietet alle üblichen Notariatsdienstleistungen: Von der einfachen Unterschriftsbeglaubigung über Vollmachten und Schuldanerkenntnisurkunden bis hin zu komplexen Verträgen.
Im Immobilienrecht betrifft das namentlich Protokollierung von
Im Erbrecht geht es meist um
Im Familienrecht beurkunden wir
Im Stiftungsrecht sind die typischen Anliegen:
Im Gesellschaftsrecht helfen wir bei
Das Notariatbüro Dr. Ramminger ist täglich von Montag - Freitag in der Zeit von 8.00 - 14.00 Uhr für Sie besetzt.
Der Notar darf alle Angelegenheiten für Personen regeln, die bei ihm in der Kanzlei vorsprechen, unabhängig davon, wo die Angelegenheit zu regeln ist. Auswärtstermine (z.B. Hausbesuche beim gehunfähigen Erblasser oder Teilnahme an einer Hauptversammlung) darf der Notar demgegenüber nur im Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main wahrnehmen. Der Amtsgerichtsbezirk umfasst dabei alle Stadtteile von Frankfurt am Main, die Städte Bad Vilbel, Karben und im Main-Taunus-Kreis die Stadtgemeinden Eschborn einschließlich des Stadtteils Niederhöchstadt, Hattersheim einschließlich der Stadtteile Okriftel und Eddersheim, Hofheim einschließlich der Stadtteile Diedenbergen, Langenhain, Lorsbach, Marxheim. Wallau und Wildsachsen und die Landgemeinden Kriftel, Liederbach, Sulzbach. Liegt der Ort außerhalb der o.g. Ortschaften, muss der Notar ggf. einen örtlich zuständigen Kollegen hinzuziehen.
Die Urkundstätigkeit des Notars ist ausgeschlossen, wenn eine sog. Vorbefassung vorliegt, d.h. der Notar schon als Rechtsanwalt oder Steuerberater in derselben Angelegenheit für einen oder mehrere der Beteiligten tätig wurde, z.B. eine anwaltliche Beratung stattgefunden hat. Demgegenüber ist eine Vorbefassung unschädlich, wenn die vorherige Tätigkeit im Auftrag aller Beteiligten ausgeübt wurde, die später an der Urkunde beteilgt sind.
Bei Verbrauchergeschäften hat der Notar den Beteiligten mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin einen Vertragsentwurf zu übermitteln (§ 17 BeurkG). Diese Vorschrift ist zwingend, von ihr darf auch mit Einverständnis der Parteien nicht abgewichen werden. Verbrauchergeschäfte sind all diejenigen Geschäfte, wo einem Unternehmer ein Verbraucher gegenübersteht. Keine Verbrauchergeschäfte liegen vor bei Geschäften unter Privaten oder wenn alle Beteiligten eines Geschäfts als Unternehmer handeln.
Wer der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist, kann bedarf zwingend eines Dolmetschers, den wir gerne für Sie auswählen und hinzuziehen. In diesem Fall raten wir dringend an, die gesamte Urkunde vom Dolmetscher übersetzen zu lassen. Freunde und Bekannte sind als Dolmetscher denkbar ungeeignet, Familienangehörige sind durch das BeurkG als Dolmetscher ausdrücklich ausgeschlossen.