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Schiffsfonds

Wir beraten in Sachen Schiffsfonds

Viele hundert Schiffsfonds verschiedener Gesellschaften stehen kurz vor der Zahlungsunfähigkeit und ringen ums Überleben - bei anderen wurde bereits Insolvenz eröffnet. Der volkswirtschaftliche Schaden in Deutschland liegt bei über 10 Milliarden Euro. Anleger fragen sich, wie sie richtig reagieren sollen.

Oft wurde mit Scheingewinnen geworben

Um Anleger zu ködern, werden nicht selten jährliche „Auszahlungen“ oder gar „Ausschüttungen“ in Höhe eines festen Zinssatzes versprochen. Dabei musste den Initiatoren an sich klar sein, dass derartige Formulierungen höchst irreführend sind. Wer den Emissionsprospekt genau liest, findet denn auch den Hinweis, dass derartige Zahlungen nur in der Hoffnung auf zukünftige Gewinne erfolgen, von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig und insbesondere im Falle einer späteren Insolvenz an die Insolvenzmasse zurückzuzahlen sind. Dennoch lohnt es sich, vor Gericht zu argumentieren, dass derartige Konstruktionen darauf angelegt sind, Kapitalanleger zu täuschen.

Chancen für geschädigte Anleger

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte kennen eine Vielzahl weiterer Argumentationsmöglichkeiten, die geschädigten Anlegern helfen können:

Sprechen Sie uns an!

Wenn Sie in einem Schiffsfonds investiert sind, dann sollten Sie als erstes prüfen, ob Sie getäuscht und Scheingewinne ausgezahlt wurden. Das erkennen Sie, indem Sie sich die jeweiligen Jahresabschlüsse Ihres Fonds ansehen. Suchen Sie dort nach dem Jahresergebnis. Liegt es unterhalb des Ausschüttungsbetrags oder ist es negativ, so sind Sie auf eine Täuschung hereingefallen. Warten Sie nicht, bis Verjährung eintritt, sondern sprechen Sie dann kurzfristig mit uns. Wir helfen Ihnen weiter.

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