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TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn- und Finanz-),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei
Unsere Sprechzeiten:
Mo - Fr 9.00 bis 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
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60313 Frankfurt a.M.
Viele hundert Schiffsfonds verschiedener Gesellschaften stehen kurz vor der Zahlungsunfähigkeit und ringen ums Überleben - bei anderen wurde bereits Insolvenz eröffnet. Der volkswirtschaftliche Schaden in Deutschland liegt bei über 10 Milliarden Euro. Anleger fragen sich, wie sie richtig reagieren sollen.
Um Anleger zu ködern, werden nicht selten jährliche „Auszahlungen“ oder gar „Ausschüttungen“ in Höhe eines festen Zinssatzes versprochen. Dabei musste den Initiatoren an sich klar sein, dass derartige Formulierungen höchst irreführend sind. Wer den Emissionsprospekt genau liest, findet denn auch den Hinweis, dass derartige Zahlungen nur in der Hoffnung auf zukünftige Gewinne erfolgen, von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig und insbesondere im Falle einer späteren Insolvenz an die Insolvenzmasse zurückzuzahlen sind. Dennoch lohnt es sich, vor Gericht zu argumentieren, dass derartige Konstruktionen darauf angelegt sind, Kapitalanleger zu täuschen.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte kennen eine Vielzahl weiterer Argumentationsmöglichkeiten, die geschädigten Anlegern helfen können:
Wenn Sie in einem Schiffsfonds investiert sind, dann sollten Sie als erstes prüfen, ob Sie getäuscht und Scheingewinne ausgezahlt wurden. Das erkennen Sie, indem Sie sich die jeweiligen Jahresabschlüsse Ihres Fonds ansehen. Suchen Sie dort nach dem Jahresergebnis. Liegt es unterhalb des Ausschüttungsbetrags oder ist es negativ, so sind Sie auf eine Täuschung hereingefallen. Warten Sie nicht, bis Verjährung eintritt, sondern sprechen Sie dann kurzfristig mit uns. Wir helfen Ihnen weiter.
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