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Unsere Themen im Berufshaftungsrecht:

Testamentsvollstreckerhaftung

Suchen Sie einen Rechtsanwalt, um Schadensersatzansprüche gegen einen Testamentsvollstrecker geltend zu machen? Oder sind Sie selbst Testamentsvollstrecker und möchten einem derartigen Anspruch entgegen treten? Dann sollten Sie mit unseren Rechtsanwälten Kontakt aufnehmen.

Auskunftsansprüche

Der Tetsamentsvollstrecker ist für seine Tätigkeit auskunfts- und rechenschaftspflichtig, nicht nur während seiner Tätigkeit, sondern auch noch lange Zeit nach Beendigung. Die Ansprüche verjähren nicht wie üblich nach 3 Jahren, sondern erst nach 30 Jahren, da es sich laut BGH um erbrechtliche Ansprüche handeln soll. Vor allem für den Dauertestamentsvollstrecker bedeutet dies, dass er die Unterlagen für die zurückliegenden30 Jahre aufzubewahren hat. Diese Auskunftsansprüche können nicht nur durch die Erbengemeinschaft, sondern auch von einzelnen Miterben geltend gemacht werden.

Haftungsthematik

Die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers ist niemals ein reines Ehrenamt sondern hat rechtliche Relevanz. Der Testamentsvollstrecker haftet selbstverständlich für Veruntreuungen, aber auch für ihm zur Last fallende Fehleinschätzungen, für nachlässige Geschäftsführung, für unternehmerische Fehler, für versäumte Fristen, oder ähnliches grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen. Dies gilt auch dann, wenn er die Tätigkeit unentgeltlich und aus Freundschaft zum Verstorbenen übernommen hatte. Auch haftet der Testamentsvollstrecker für die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung und die Zahlung der Steuern.

Gar nicht so selten werden Testamentsvollstrecker von den Erben noch lange Zeit nach Beendigung der Testamentsvollstreckung auf Schadensersatz in Anspruch genommen.

Die Tätigkeit ist also durchaus als risikoreich einzustufen. Dies wird oft verkannt oder viel zu spät als Problem erkannt.

Eine Beratung durch uns ist für den Testamentsvollstrecker in aller Regel kostenlos, denn für die Kosten sachkundiger Beratung muss der Nachlass aufkommen. Entsprechendes gilt für die nötigen Steuererklärungen, die wir Ihnen über unsere Steuerberatungsgesellschaft ebenfalls erstellen können.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Wolfgang Hennig, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Harald Ramminger, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


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