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Volkswagen-Aktien

Diesel-Manipulationen bei VW

Der einstmals größte Autokonzern der Welt, die Volkswagen AG, hat im September 2015 auf Druck der US-amerikanischen Umweltbehörde zugegeben, mit Hilfe einer Software Abgas-Untersuchungen ihrer Dieselmodelle geschönt zu haben. Jetzt drohen allein in den USA Strafzahlungen in Milliardenhöhe sowie weltweite Rückrufaktionen und zudem ein erheblicher Imageschaden.

Kurssturz nach Bekanntwerden der Diesel-Manipulationen

Der Kurs der Volkswagen-Stammaktie ist von deutlich über 240 EUR im Frühjahr 2015 auf nur noch unter 120 EUR im September 2015 abgestürzt. Bei den Vorzügen sieht der Verlauf ähnlich aus. Bitter ist das vor allem für diejenigen Käufer, die die Aktie erst zu einem Zeitpunkt erworben haben, als die Probleme im Hause VW längst bekannt waren und eigentlich hätten als Adhoc-Meldung veröffentlicht werden müssen.

Die Rechte geschädigter Volkswagen-Aktionäre

Diese Anleger können nun versuchen, gestützt auf § 37b WPHG Schadensersatz vom VW-Konzern zu verlangen. Die Argumentation ist einfach: Hätte der Konzern rechtzeitig eine Adhoc-Meldung veröffentlicht, hätte der Anleger nicht zu einem überhöhten Kurs erworben.

Bereits in 2004 mit der sog. Informatec-Entscheidung hat der Bundesgerichtshof einen Schadensersatzanspruch gestützt auf falsche Ad-hoc-Meldungen gegenüber ehemaligen Vorständen bejaht. Das Unternehmen hatte im Jahr 1999 gemeldet, ein Großauftrag sei erteilt worden, in Wahrheit war es jedoch nur eine unverbindliche Absichtserklärung. 2007 hat der Bundesgerichtshof dann aber entschieden, dass ein Anleger, der Comroad-Aktien erworben hatte, nur dann Schadensersatz verlangen kann, wenn die Falschinformation tatsächlich ursächlich für die Kaufentscheidung war und dass der Anleger dafür die Beweislast trägt. Im IKB-Urteil entschied schließlich der Bundesgerichtshof wieder für den Anleger (BGH, Urteil v. 13.12.2011, Az.: XI ZR 51/10): Er habe einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätte er die Aktien nicht zum überhöhten Preis erworben.

Die Vorteile einer interdisziplinären Kanzlei für den Mandanten

Fragen des Kapitalanlagerechts erfordern oftmals vertiefte Kenntnisse in anderen Rechtsbereichen, namentlich des Gesellschaftsrechts, des Bilanzrechts und des Steuerrechts, oft auch der Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftung und des Insolvenzrechts. Oftmals liegt in der gründlichen und zutreffenden Analyse eines Sachverhaltes die Vorfrage zu seiner rechtlichen Lösung. Nur mit einem breit aufgestellten Team von Rechtsanwälten verschiedenster Fachrichtungen können derartige Fragestellungen zuverlässig gelöst werden. Hinzu kommt unsere Erfahrung im internationalen Bereich, insbesondere in der Schweiz, in Österreich, in Liechtenstein, Luxemburg sowie in Übersee.

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