# Unternehmen (rammingerpartner.de) > Was sagen unsere Mandanten? Hier eine kleine Auswahl unserer Bewertungen: Als GmbH Geschäftsführer, habe ich mich schon 2 mal an die Kanzlei von Herrn Dr. Ramminger gewendet. In Beiden Fällen hat uns Herr Dr. Ramminger persönlich, sehr gut und kompetent beraten. Jegliche Rückfragen und Kundenwünsche wurden umgehend bearbeitet und mündlich oder schriftlich beantwortet. Allein die Reaktionsgeschwindigkeit war bemerkenswert gut. Herr Dr. Ramminger hat mich und meine Gesellschafter Kollegen durch seine kompetente und ruhige Art überzeugt. Somit können wir diese Kanzlei mit gutem Gewissen weiterempfehlen. M. B. Ich lege meine Hand für diesen Mann ins Feuer. Herr Dr. Ramminger hat für meine Schwester und mich in einem sehr komplexen und schwierigen Erbrechtsstreit große Erfolge erzielt, die kein anderer Anwalt für möglich gehalten hat. Fachkenntnisse (auch in der Kombination als Anwalt, Notar und Steuerberater), Geduld, ehrliches Interesse und entspannte Hartnäckigkeit zeichnen Hr. Dr. Ramminger aus. Ich schätze ihn und seine Arbeit sehr und empfehle Hr. Dr. Ramminger mit großer Freude jederzeit weiter! L. v. S. Herr Dr. Ramminger ist der beste und erfahrenste Anwalt bei vielen verschiedenen internationalen Angelegenheiten. Ich habe lange nach jemandem gesucht, der mich sowohl steuerlich als auch juristisch bei verschiedenen internationalen Themen beraten kann. Er hat mich bei einigen komplexen internationalen Themen über mehrere Jahre begleitet und ich habe die beste Erfahrungen mit ihm gemacht. Ich bin ihm unheimlich dankbar dafür. Außerdem verfügt er eine sehr ungewöhnliche großartige Menschlichkeit, die man heutzutage bei Anwälten fast nie findet. Die Kanzlei kann ich ohne weiteres wärmstens empfehlen, sie steht einfach für bestes Know-how und Zuverlässigkeit. K. K. Das ausgezeichnetes Fachwissen von Hr. Dr. Ramminger führte in unseren Angelegenheiten zu einem ausgezeichneten Ergebnis. Ein direkter Zugang zu Hr. Dr. Ramminger war stets kurzfristig möglich. Sehr zeitnah wurden die Themen aufgegriffen, vorangetrieben und abgeschlossen. Ebenfalls top: die zentrale Lage des Notar- und Steuerbüros, die netten Empfangsdamen und sehr schöne Büro- und Besprechungsräume. Sehr gerne wieder und sehr zu empfehlen. D. N., Warum wir? Spezialisierung Alle Anwälte sind in ihrem Fachbereich spezialisiert und bllden sich ständig fort Schnelle Terminvergabe Sie erhalten bei uns in der Regel kurzfristig einen Bsprechntstermin Video-Konferenz Besprechungen können statt in der Kanzlei auch per Video geführt werden. Sie brauchen nur ein Smartphone. Kostenloses Angebot Sie können uns gerne Ihr Rechtsproblem unverbindlich schildern. Kosten fallen erst nach einer Mandatierung an. Erfolgshonorar Sofern der Fall sich eignet sind wir für Sie auch gerne auf reiner Erfolgsbasis tätig. Steuerliche Kompetenz Der Gründungspartner Dr. Ramminger ist nicht nur Rechtsanwalt und Notar, sondern betreut als Steuerberter auch ein Mitarbeiterteam Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte |... ## Sitemap: - [Erbschein beantragen](https://rammingerpartner.de/erbschein-beantragen) Erbschein beantragen Als berufener Erbe oder Miterbe stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre Rechtsstellung gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden und dem Grundbuchamt nachweisen zu müssen. In den meisten Fällen ist der Erbschein der Schlüssel, der Ihnen den Zugang zum Nachlassvermögen eröffnet. Der Weg zum richtigen Erbschein kann jedoch komplex und mit juristischen Fallstricken verbunden sein. Wir bieten Ihnen eine umfassende und nahtlose Begleitung im gesamten Erbscheinsverfahren – von der ersten strategischen Prüfung bis zur finalen Umschreibung von Vermögenswerten. Was wir für Sie tun können Wir ermitteln die Rechtslage und bereiten die korrekte und sinnvolle Antragstellung vor: Europäisches Nachlasszeugnis oder Erbscheinsantrag. Im Antrag ist nämlich auch zu beantragen, zu welchem Bruchteil ein Erbschein beantragt wird, ob als Vorerbe oder Nacherbe, ob mit oder ohne Testamentsvollstreckervermerk. Welche Unterlagen sind beizufügen? Neben der Sterbeurkunde ist stets das Testament beizufügen, falls ein handschriftliches Testament vorliegt. Der Testamentserbe hat des weiteren die gesetzlichen Erben mit Namen, Vornamen und genauer Anschrift anzugeben, die zum Zuge kämen, falls ein Testament nicht vorläge. Denn diesen ist von Seiten des Gerichts rechtliches Gehör einzuräumen. Liegt kein Testament vor, gilt also gesetzliche Erbfolge, dann ist zu belegen, woraus sich das Erbrecht ergibt. Die überlebende Ehefrau muss z.B. die Heiratsurkunde vorlegen, Kinder die Geburtsurkunde. War eine Ehe kinderlos, und erbt die Ehefrau, dann ist auch zu belegen, dass die Eltern des Erblassers bereits verstorben sind, durch Hereingabe der Sterbeurkunden. Richtig kompliziert wird es, wenn entferte Verwandte erben, denn hier sind meist zahlreiche Sterbedokumente vorzulegen. Wer braucht keinen Erbschein? Einen Erbschein brauchen Sie nicht, wenn der Erblasser ein notariell beurkundetes Testament oder einen notariell beurkundeten Erbvertrag hinterlassen hat und das Eröffnungsprotokoll des zuständigen Nachlassgerichts vorliegt. Dieses ersetzt in der Regel den Erbschein. Ausnahmen gelten, wenn die Erbrechtslage aus dem Testament nicht klar entnommen werden kann, insbesondere wenn die testamentarischen Regeln verwirrend und unklar sind. Dann kann die Vorlage eines Erbscheines gefordert werden. Keinen Erbschein benötigt auch, wer im Besitz einer Vorsorgevollmacht ist, die über den Tod hinaus geht. Europäisches Nachlasszeugnis Befinden sich einzelne Vermögenswerte (z. B. eine Ferienimmobilie, ein Bankkonto) in einem anderen EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme von Dänemark und Irland, die an der Europäischen Erbrechtsverordnung nicht teilnehmen), so sollte statt eines Erbscheines besser gleich ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden. Es ist europaweit gültig und vereinfacht die Abwicklung im Ausland erheblich. Auch dieses muss vor einem Notar oder dem Nachlassgericht beantragt werden. Inwiefern ist der Wohnsitz des Erblassers entscheidend? Hatte der Erblasser se... - [Insolvenzrecht](https://rammingerpartner.de/insolvenzrecht) Unser Leistungsangebot Unser Leistungsangebot für das Krisenunternehmen Vorfeldberatung: Analyse von Möglichkeiten zur Risikoreduzierung bei insolvenzgefährdeten Betrieben zur finanziellen Absicherung des Unternehmers (z. B. Rechtsformberatung; Aufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft; Liquiditätsplanung zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit, Sanierungsmaßnahmen; Darlehensgestaltungen), Maßnahmen zur Absicherung des Unternehmensvermögens vor Insolvenz z. B. durch Liechtensteinische Stiftung, Analyse der Fortführungsmöglichkeiten eines insolvenzgefährdeten Unternehmens, Erstellung von Sanierungskonzepten. Krisenberatung: Übernahme der Kommunikation gegenüber dem Kreditgeber / Lieferanten / usw., Vertretung des Gesellschafters bei bevorstehender Kreditkündigung und Verwertung von Sicherheiten durch die Bank; Kündigung zur Unzeit, Prüfung von Restrukturierungsmöglichkeiten nach ESUG, Eigenverwaltungen, Rettung von Privatvermögen, Vertretung bei Androhung der Gewerbeuntersagung. Vertretung nach Insolvenzeröffnung: Verteidigung in Strafsachen wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung / Gläubigerbenachteiligung u. v. m., Zutreffende Ermittlung des fiktiven Einkommens bei freiberuflicher oder selbstständigerTätigkeit in der Insolvenz, Strategien bei Erbschaft in der Insolvenz / Wohlverhaltensperiode, Maßnahmen gegen Zugriff des Insolvenzverwalters auf Direkt-, Renten- und Lebensversicherungen, Maßnahmen bei Verweigerung der Restschuldbefreiung, Abwehr von Haftungsbescheiden des Finanzamtes, von Rentenversicherungsträgern oder Krankenkassen, Verteidigung gegen die Geltendmachung rückständiger - bereits bezahlter - Einlage auf Stammkapital. Unser Leistungsangebot für Insolvenzgläubiger Anmeldung von gewöhnlichen Insolvenzforderungen, Prüfung des Tatbestandes der unerlaubten Handlung, Forderungen nach abgesonderter Befriedigung, Klagen auf Feststellung zur Insolvenztabelle bei Verweigerung, Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter wegen Freigabe aus der Masse, Vertretung von Gläubigern im Gläubigerausschuss, Erstattung von Strafanzeigen wegen Insolvenzverschleppung, Vertretung von Investoren, die aus der Masse Gegenstände oder auch das Unternehmen erwerben möchten. Insolvenzrecht Im Insolvenzrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Vertretung in allen Fragen der Unternehmensinsolvenz. Unsere Auftraggeber sind sehr häufig die Anteilseigner eines insolvenzgefährdeten Unternehmens oder seine Geschäftsführer. Häufig geht es um die Frage, ob und inwieweit die Insolvenz noch abgewandt oder rückgängig gemacht werden kann oder vom so genannten Schutzschirmverfahren Gebrauch gemacht werden kann. Von besonderem Interesse für Unternehmen ist das im Jahr 2012 eingeführte ESUG, das die Sanierung und Restrukturierung außerhalb des klassischen Insolvenzverfahrens ermöglicht In anderen Fällen werden wir auf der Gegenseite tätig, nämlich für die Vertragspartner eines krisengefährdeten Unternehmens, die ein vitales Interesse daran haben... - [Immobilienrecht](https://rammingerpartner.de/immobilienrecht) Steuerliche Fragestellungen Steuerliche Fragen sind: Was ist die optimale Rechtsform für ein Immobilienunternehmen? Wie lassen sich Haftungsbeschränkung und steuerliche Vorteile kombinieren? Wann liegt gewerblicher Grundstückshandel vor, der zu einer Gewerbesteuerbelastung und ggf. zu kaufmännischer Buchführungspflicht führt? Wann stellt eine Vermietung einen Gewerbebetrieb dar und wie ist das zu vermeiden bzw. wie ist darauf zu reagieren? Inwieweit können Denkmalschutzabschreibungen / Sanierungsabschreibungen geltend gemacht werden? In welchen Fällen hat eine Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG zu erfolgen? Wie erfolgt die Finanzierung optimal unter steuerlichen Gesichtspunkten? Wie ist dem Finanzamt zu begegnen, wenn Vermietungsverluste nicht mehr anerkannt werden? Wie rettet man eine ausgelaufene Abschreibung? Wie sollte ein gemischtgenutztes Objekt idealerweise finanziert werden? Wie beugt man einer Kreditkündigung vor? Wie reagiert man auf das Verlangen der Bank nach mehr Sicherheiten? Wie berechnet sich eine Vorfälligkeitsentschädigung? Oft stellen sich ergänzend auch noch Fragen der Nachfolgeplanung in der Familie oder des Familienrechts. Denn selbstverständlich soll Vermögen erhalten bleiben und möglichst nicht im Zuge des Generationenwechsels an das Finanzamt gehen. Wir beraten und vertreten Mandanten bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf und dem Immobilienverkauf sowie der Immobilienverwaltung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht. Wir unterstützen auch bei der Entwicklung und Vermarktung von gewerblichen Immobilien sowie bei gewerblichen Immobilientransaktionen, einschließlich Kauf- und Verkauf von Grundstücksportfolios. Immobilienrecht Immobilien sind eine der seltenen Investitionsmöglichkeiten, die laufende Erträge abwerfen, steuerlich abgeschrieben werden können, und später einmal sogar steuerfrei veräußert werden können - wenn man gut beraten ist und steuerliche Konstruktionsfehler vermeidet. Die Immobilienpreise sind zwar in den Großstädten auf Rekordniveau. Durch die überaus günstigen Zinsen ist die Gesamtbelastung aber oft deutlich günstiger als früher, so dass trotz hoher Preise auch heute noch Investitionen in Immobilien Gewinn versprechen, insbesondere wenn der Ankaufpreis stimmt und die Kreditlaufzeit angemessen gewählt wird. Das gilt ganz besonders für solche Immobilien, für die als Denkmalschutzobjekte oder Sanierungsobjekte eine erhöhte Abschreibung in Anspruch genommen werden kann. Doch auch gewöhnliche Immobilien sind - entsprechende Vermietbarkeit vorausgesetzt - derzeit überaus lohnend. Ist die Immobilie im Bestand, dann muss sie gepflegt und weiterhin entwickelt werden, damit die Erträge kontinuierlich steigen und damit ihr Wert sich entwickeln kann. Immobilien können bei falscher Mieterstruktur sonst leicht in Schieflage geraten, hier ist zu Vorsorge zu raten. Neben den üblichen Mietanpassungen können insbesondere Sanierungsmaßnahmen erwogen werden, deren Kosten sogar voll auf die Miete... - [Steuerrecht](https://rammingerpartner.de/steuerrecht) Steuerrecht Das deutsche Steuerrecht gilt im Ländervergleich als ganz besonders kompliziert. Denn mit sprichwörtlich deutscher Gründlichkeit wurden über viele Jahrzehnte hinweg Einzelvorschriften immer detaillierter ausgefeilt, Ausnahmevorschriften hierzu erlassen und dann wiederum die Ausnahme von der Ausnahme geregelt, und hierzu noch umfangreiche Anwendungsbestimmungen erlassen, um auch jedem Einzelfall gerecht zu werden und Mißbräuche einzudämmen. Lobbyvertretern ist es aber immer wieder gelungen, gerade für ihre Klientel Ausnahmen zu schaffen. Warum z. B. Tiernahrung mit 7% besteuert wird, Medikamente für den Menschen oder Mineralwasser aber mit 19%, das ist nur schwer erklärlich. Warum Wertsteigerungen in Immobilienvermögen steuerfrei sind, in Wertpapieren hingegen nicht, ebenfalls. Die Aufzählung liesse sich beliebig weiter fortsetzen. Schon die bestehenden Regeln sind indes kompliziert genug, so dass die Finanzämter längst Spezialisierungen nach Steuerarten vorgenommen haben. Welche steuerlichen Konsequenzen mit einem bestimmten gesellschaftsrechtlich relevanten Tun oder Unterlassen verbunden sind, das wird von den Betroffenen aber häufig unterschätzt. Die Auswirkungen sind oft umso gravierender, als eine Prüfung häufig erst viele Jahre später erfolgt. Ständig gibt es zudem im Steuerrecht Änderungen zu beachten. Spätestens zum Jahresende gibt es immer auch ein Steueränderungsgesetz, mit welchem neue Belastungen eingeführt, bestehende Vorschriften verschärft und auf neu entdeckte Steuerlücken reagiert wird. Oftmals sind die Ausführungsvorschriften für die Finanzverwaltung dann erst viele Monate später verfügbar, vom Steuerpflichtigen und seinem Berater werden aber fast hellseherische Fähigkeiten erwartet, die nur bei langjähriger Erfahrung entwickelt werden können.Wir führen Einspruchsverfahren durch, Klageverfahren zum Hessischen Finanzgericht und Revisionsverfahren bzw. auch Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesfinanzhof. In inhaltlicher Hinsicht decken wir sämtliche Steuerfragen ab, einschließlich komplizierter Fragen des internationalen Steuerrechts (Doppelbesteuerungsrecht). Insbesondere beraten wir in Sachen Abgabenordnung, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Haftung für Steuerschulden, Körperschaftsteuer, Steuerberaterhaftung, Zoll- und Abgabenrecht. Steuerstrafrecht und Selbstanzeigeberatung Besonderes Know-How haben wir über viele Jahre hinweg in Fragen des Steuerstrafrechts und der Steuerstrafverteidigung erworben. Selbstverständlich beraten wir auch präventiv hinsichtlich der Möglichkeiten, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen oder aber - wo das nicht möglich ist - sich auf ein kommendes Strafverfahren bestmöglich vorzubereiten. Unser Leistungsangebot im Steuerrecht Wir begleiten Sie beratend in allen Bereichen des Steuerrechts und den angrenzenden Rechtsgebieten: Betriebliche Altersversorgung Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht Einkommensteuerrecht Erbschaftsteuerrecht Gewerbesteuerrecht Grunderwerbsteuerrecht Internationa... - [Beratung von Erben und Miterben](https://rammingerpartner.de/beratung-von-erben-und-miterben) Beratung von Erben und Miterben Als Allein- oder Miterbe treten Sie in die vollständige Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Sie erben das gesamte Vermögen, aber auch alle Verbindlichkeiten und treten auch in alle laufenden Veträge ein. Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Der Erbe wird mit dem Tod des Erblassers automatisch zum neuen Inhaber aller Rechte und Pflichten. Das gesamte Vermögen (z.B. Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen) geht auf ihn über. Gleichzeitig haftet der Erbe für sämtliche Verbindlichkeiten (z.B. Darlehen, offene Rechnungen) des Erblassers und er ist auch veranwortlich dafür, die laufenden Verträge zu erfüllen, ggf. ordnungsgemäß zu kündigen, oder die Einkommensteuererkärung für den verstorbenen Erblasser für die Zeit bis zum Tode zu erledigen. Soweit keine Testamentsvollstreckung angeordnet ist, kann der Alleinerbe über den Nachlass verfügen, ohne sich zuvor mit Familienangehörigen abstimmen zu müssen. Miterben können grundsätzlich nur gemeinsam handeln. Annehmen oder Ausschlagen? Die wichtigste und dringendste Entscheidung ist die Entscheidung, ob die Erbschaft angenommen werden oder ob sie besser ausgeschlagen werden sollte. Die Ausschlagung kann nämlich immer nur binnen 6 Wochen ab Kenntnis erklärt werden. Die Frist verlängert sich auf 6 Monate bei nachgewiesenem Auslandsaufenthalt des Erben. Die Ausschlagungserklärung bedarf einer Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar, wenn sie nicht direkt vor dem Nachlassgericht abgegeben wird. Meist wird eine Ausschlagung erklärt, weil der Nachlass erkennbar überschuldet ist und der berufene Erbe nicht für die Schulden des Erblassers haften will. Ist nicht sicher, ob der Nachlass überschuldet ist, so sei darauf hingewiesen, dass sowohl Ausschlagung wie auch Annahme der Erbschaft angefochten werden können, wenn sich der Irrtum später herausstellt. Die Anfechtung der Annahme gilt dann als Ausschlagung, die Anfechtung der Ausschlagung gilt dann als Annahme. Auch diese Anfechtung ist aber form- und fristgebunden. Nur selten wird eine Ausschlagung erklärt, weil ein Erbe oder Miterbe bereits ausreichend Vermögen besitzt und ihm der Wert des Nachlasses zu gering erscheint, um sich mit dem Stress einer Nachlassabwicklung auseinander zu setzen. Eine Ausschlagung ist aber auch zu erwägen, wenn zwar eine Erbeinsetzung erfolgt ist, die Erbschaft aber durch Auflagen und Vermächtnisse oder Testamentsvollstreckungsanordnung derart eingeschränkt ist, dass das Pflichtteil günstiger wäre. Insbesondere der nicht befreite Vorerbe sollte über eine Ausschlagung nachdenken, wenn er denn pflichtteilsberechtigt ist. Wichtig: Bei Ausschlagung muss man sich dann das Pflichtteil ausdrücklich vorbehalten. Einkommensteuererklärung abgeben Da der Erbe voll in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt, hat er nicht nur eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben; er hat auch die steuerlichen Pflichten des Erblassers zu erfül... - [Erbrecht](https://rammingerpartner.de/erbrecht) Beratung im Erbrecht und in der Nachfolgeplanung Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Fragen des Erbrechts und der Nachfolgeplanung. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie wissen möchten, welches Recht bei Auslandsberührung Anwendung findet, welchen Einfluss Ihr ehelicher Güterstand auf Ihre Verfügungen hat, ob den angestrebten Regelungen Rechte Dritter entgegenstehen, ob steuerliche Hindernisse entgegenstehen, ob eine Teilungsanordnung oder Testamentsvollstreckung sinnvoll ist, ob eine Vor- und Nacherbschaft sinnvoll ist, ob ein Vermächtnis ausgesetzt werden sollte, wie eine Steueroptimierung erreicht werden kann. Daneben beraten wir auch Personen, die ihre Interessen durch bestimmte Ereignisse oder Entwicklungen gefährdet sehen. Nach Eintritt eines Todesfalles beraten wir über Haftungsrisiken und die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung , wir machen bestehende Erbrechtsansprüche geltend bzw. weisen ungerechtfertigte Ansprüche zurück. Bei einer Miterbschaft gibt es oft Probleme hinsichtlich der Bewertung und der Auseinandersetzung des Nachlasses. Aufgrund unserer Erfahrung verfügen wir hier über die entsprechenden Ideen und Erfahrungen, um wirksam helfen zu können. Auf Wunsch informieren wir über Möglichkeiten der Steueroptimierung durch Ausschöpfung der Freibeträge und bereiten auch die nötigen Steuererklärungen vor. Gerne nehmen wir auch Ihre Interessen wahr. Sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten und vertreten alternativ: Testamentarische Erben Alleinerben / Miterben Gesetzliche Erben Pflichtteilsberechtigte Vermächtnisnehmer Vertragserben (beim Erbvertrag) Testamentsvollstrecker Wir werden häufig für Familien tätig, die sich im Rahmen der Nachfolgeplanung potentiellen Pflichtteilsansprüchen z. B. eines leiblichen Kindes ausgesetzt sehen, und die die hiermit verbundenen finanziellen Belastungen des Nachlasses bestmöglich abwehren wollen. Hier bestehen bei rechtzeitiger Planung beste Gestaltungsmöglichkeiten, um Pflichtteilsrechte vollständig leerlaufen zu lassen. Allerdings empfiehlt sich eine rechtzeitige Planung. Nach Eintritt eines Erbfalles ist die Situation ungleich schwieriger. Selbstverständlich vertreten wir, sofern eine Interessenkollission auszuschließen ist, alternativ auch Pflichtteilsberechtigte. Wir prüfen die Nachlassaufstellungen in sachlicher Hinsicht und nutzen im übrigen das gesamte Spektrum der sich bietenden Möglichkeiten, um möglichst hohe Abfindungssummen zu erreichen. Einen Vermögensschutz kann man auch über eine Stiftungserrichtung erzielen. Nur muss man hierbei vieles bedenken. Gerne beraten wir sie auch hier weiter. GmbH gründen? Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wichtige Informationen schnell und effektiv zu transportieren. Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben „In der aktuellen Version haben wir die Unterstützung für Lottie-Dateien hinzugefügt. Um sie zu nutzen, besuchen Sie lottiefiles.com, wählen Ihre Favoriten aus und laden sie in ein „Bild“-Element in Ihrem Projekt hoch Vielen Dank... - [Testamentsberatung](https://rammingerpartner.de/testamentsberatung) Testamentsberatung Bei einem Erbfall ist meist auch eine Erbschaftsteuererklärung zu erstellen. Die Patchwork Familie In Patchwork-Familien erscheint die gesetzliche Erbfolge oft als ungerecht. Die Lösung: Der neue Ehepartner erhält als Vermächtnis den Nießbrauch an den Immobilien, was ihm die Nutzung des Vermögens zu Lebzeiten sichert. Die Kinder erhalten jedoch das Eigentum. So wird sichergestellt, dass das Vermögen letztlich in der eigenen Blutlinie verbleibt. Eventuell muss ein gegenseitiger Pflichtteilsverzicht vereinbart werden. Typische Fehler Schon ein Formfehler (maschinengeschriebener Text, fehlendes Datum bei mehreren Versionen) kann das Testament komplett unwirksam machen. Unklarheiten: Dann kommt es immer vor, dass Erblasser zwar regeln, wer von ihren Hinterbliebenen welche Gegenstände erhalten soll, aber versäumen, einen Erben / die Erben zu benennen. Wenn der Erbfall eintritt, sind viele Gegenstände schon nicht mehr vorhanden, andere aber hinzugekommen. Werte sind nur schwer feststellbar. Die Abwicklung eines solchen Laientestaments verursacht dann einen immensen Aufwand und dementsprechend hohe Kosten, die bei einer kompetenten Beratung hätten erspart werden können. Oder die Eheleute bestimmen, dass der überlebende Ehegatte Vorerbe sein soll und die Kinder Nacherben, sind sich aber nicht bewusst, dass der Vorerbe nur eine ganz schwache Rechtsstellung hat, d.h. ein Inventar errichten muss, keine Grundstücke veräußern darf u.v.m. Wenn der überlebende Ehegatte sich gut mit den Kindern versteht, mag man das noch regeln können, aber was macht man, wenn die Beziehung sich abgekühlt hat oder frostig geworden ist? Dann steht der überlebende Ehegatte mit einem ausgesprochen ungünstigen Testament dar und muss sich überlegen, ob er es riskiert, eine Testamentsanfechtung auszusprechen oder ob er das Erbrecht ausschlägt und sich mit seinem Pflichtteil zufriedengibt. Häufig werden bei der Testamentserrichtung auch Pflichtteilsrechte zu wenig bedacht. Die häufig gewählte Regelung unter Eheleuten, dass man sich gegenseitig beerben wolle und die Kinder erst beim Tode des letztversterbenden Ehegatten zum Zuge kommen sollen, führt ohne Pflichtteilsstrafklausel häufig zu unangenehmen Überraschungen. Andererseits ist festzustellen, dass selbstgeschriebene Testamente häufig steuerlich nachteilig sind. Gerade das Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel führt z.B. dazu, dass die Steuerfreibeträge der Kinder im ersten Erbfall komplett verloren gehen – ein unter steuerlichen Aspekten äußerst ungünstiges Ergebnis. Behindertentestament Haben Sie ein Kind mit einer Behinderung, das Sozialleistungen bezieht, oder ist Ihr Kind verschuldet? Würden Sie es zum Erben berufen, so würde das Erbe in diesen Fällen vollständig dem Sozialhilfeträger oder dem Staat zugute kommen. Die Lösung: Mit einem so genannten „Behinderten- oder Bedürftigentestament“ setzen Sie das jeweilige Kind als Vorerben und andere Kinder als Nacherben ein. Gleichzeitig ordnen Sie eine ... - [Beratung von Pflichtteilsberechtigten](https://rammingerpartner.de/beratung-von-pflichtteilsberechtigten) Beratung beim Pflichtteil Der Erblasser darf ein Kind oder auch seinen Ehegatten zwar enterben, diese dürfen nach dem Gesetz aber nicht leer ausgehen. Ihnen steht zumindest der sogenannte Pflichtteil zu, das ist ein Geldanspruch in der Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteilt. Wichtig: Eine Ehefrau kann, wenn sie enterbt wird, zusätzlich zum Pflichtteil den Zugewinnausgleich verlangen, auf den sie auch bei einer Scheidung Anspruch hätte. Einen Pflichtteilsanspruch hat auch ein Enkel, wenn das vermittelnde Elternteil verstorben ist. Auch jedem Elternteil steht ein Pflichtteil zu, wenn ein Kind ohne Nachkommen verstirbt. Was wir für Sie tun können Was wir tun, hängt davon ab auf welcher Seite wir tätig werden. Wenn wir auf Seiten des Anspruchsstellers tätig werden, dann gilt: Zunächst einmal prüfen wir die Rechtslage. War der Erblasser überhaupt berechtigt, seinen Abkömmling zu enterben? Es kommt nämlich gar nicht so selten vor, dass ein Erblasser übersieht, oder es gar ignoriert, dass er durch gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag in seiner Testierfreiheit eingeschränkt ist. Dann ist eine Enterbung unter Umständen gar nicht wirksam. Testamente können auch unwirksam sein, weil sie gegen die guten Sitten verstoßen. So hat jüngst das OLG Frankfurt entschieden, dass ein Erblasser eine Enterbung nicht davon abhängig machen darf, wie oft die Söhne ihn besucht haben. Schließlich kann eine Enterbung angreifbar sein, weil der Erblasser von falschen Tatsachen ausging oder infolge Demenz oder anderer Geisteskrankheiten nicht mehr testierfähig war. Wir überprüfen auch die Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichts. Nach jüngst ergangenen Urteilen kann ein Pflichtteilsverzicht auch schnell als unwirksam anzusehen sein, wenn er beispielsweise abgegeben wurde ohne jegliche Gegenleistung! Wir fordern die Erben sodann zur Zahlung und Auskunftserteilung sowie zur Vorlage eines geordneten Nachlassverzeichnisses - errichtet durch einen Notar - auf. Bei Immobilien oder Unternehmen fordern wir die Vorlage von Sachverständigengutachten und Unterlagen zur Wertermittlung an. Wir sorgen für eine vollständige und korrekte Bewertung des Nachlasses. Auf Basis der erhaltenen Auskünfte berechnen wir die Höhe des Pflichtteilsanspruches. Dabei prüfen wir auch, ob Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten Ihren Anspruch erhöhen (sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch) und inwieweit dies der Fall ist. Wenn Schenkungen vorbehaltlos erfolgt sind, findet eine Abschmelzungsregelung Anwendung, wonach Schenkungen, die 1 Jahr zurückliegen, nur noch mit 90 % bewertet werden, Schenkungen, die 2 Jahre zurückliegen, mit 80% usw., so dass 10 Jahre nach der Schenkung keine Erhöhung mehr verlangt werden kann. Diese Abschmelzungsregelung findet jedoch keine Anwendung bei Schenkungen, die unter Nießbrauchsvorbehalt erfolgt sind. Ebensowenig bei Schenkungen, die an den Ehegatten erfolgt sind. Sollte eine gütliche Einigung mit dem / den Erben nicht möglich sein, reichen wir eine sogenannt... - [Testamentsvollstreckung](https://rammingerpartner.de/testamentsvollstreckung) Testaments-vollstreckung Der Testamentsvollstrecker wird in der Regel durch Testament berufen und erhält nach Annahme seines Amtes ein Testamentsvollstreckerzeugnis vom Nachlassgericht. Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers können unterschiedlich ausgestaltet sein. Mitunter geht es dem Erblasser nur darum, unerfahrene Erben oder Miterben zu schützen. Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers kann aber auch die Fortführung eines Unternehmens sein oder auch nur die gerechte Verteilung des Nachlasses unter den Erben unter Berücksichtigung spezieller Teilungsanordnungen, damit möglichst kein Streit entsteht. Eine spezifische Aufgabe hat der Testamentsvollstrecker noch beim sogenannten Behinderten- oder Bedürftigentestament. Ob man eine solche Aufgabe übernimmt, sollte man sich aber gut überlegen. Denn die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker bringt viel Arbeit und auch große Verantwortung mit sich, insbesondere bei einer Dauer-Testamentsvollstreckung. Auch die Haftung ist nicht ohne Risiken. Der Testamentsvollstrecker haftet den Erben grundsätzlich für die ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses, d.h. er ist für nachteilige Vermögenseinbußen verantwortlich. Auch gegenüber dem Finanzamt ist er verantwortlich, namentlich für die Erstellung der Steuererklärungen und für die Abführung der Erbschaftsteuer. Die Erfahrung zeigt, dass man wenig Dank und Anerkennung und oft auch nur eine moderate Vergütung erhält, die zudem noch steuerpflichtig ist. Als Familienangehöriger gerät man zudem leicht zwischen die Fronten. Wurden Sie als Testamentsvollstrecker berufen, so lassen Sie sich unbedingt beraten. Die Beratungskosten können vom Nachlass bezahlt werden. GmbH gründen? Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wichtige Informationen schnell und effektiv zu transportieren. Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben „In der aktuellen Version haben wir die Unterstützung für Lottie-Dateien hinzugefügt. 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Ein Berliner Testament, durch das sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder zu Erben des längstlebenden Ehegatten einsetzen, führt zum Verlust der steuerlichen Freibeträge und zur Mehrfachbesteuerung des gleichen Vermögens, ist also nur nach entsprechender Beratung einzusetzen. Der Schenkungsteuer-Freibetrag kann alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden, und davon sollte man auch Gebrauch machen. Der nichteheliche Lebenspartner wird anders als der geschiedene Ehepartner - steuerlich wie ein völlig Fremder behandelt. Bei größeren Vermögen zahlt sich eine Eheschließung (bzw. Lebenspartnerschaft) für den Überlebenden daher in erheblichen Erparnissen aus. Für den Fall einer Scheidung hilft ein gut ausformulierter Ehevertrag. Den Kinderfreibetrag kann man auch durch eine Adoption erlangen. EIne Adoption setzt nur das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses voraus, sie ist nicht nur bei Patenkindern möglich, sondern auch in etlichen anderen Fällen. Stirbt der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung, dann wird die Versicherungssumme beim Hinterbliebenen voll steuerpflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn die Prämien im wesentlichen durch den Hinterbliebenen aufgebracht wurden. Dies kann vermieden werden, indem die Lebensversicherung von vornherein auf den Begünstigten als Versicherungsnehmer abgeschlossen wird. Wird unter Vorbehalt des Niesßbrauchs eine Immobilie übertragen, dann kann er weiterhin die Abschreibung vornehmen und Mieterträge generieren. Jedoch wird durch massiv Erbschaftsteuer eingespart, weil der Nießbrauchsvorbehalt auch eine Wertminderung bewirkt. Weit interessanter sind Möglichkeite, die ein so genannter Immobilienpool bwz. eine Familienbesitzgesellschaft bietet. Die einkommensteuerlichen Vergünstigungen einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe nach § 16 EStG (sogenannter halber Steuersatz, Freibetrag) können nur in Anspruch genommen werden, wenn noch in der Person des Erblassers die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe eintreten. Erfolgt die Betriebsaufgabe erst durch den oder die Erben, dann droht die Besteuerung der aufgedeckten stillen Reserven zum regulären Steuersatz! Gegenüber dem Ehepartner ist die lebzeitige Übertragung des Familienwohnheimes gänzlich steuerfrei, während dies von Todes wegen nur bei Wahrung einer 10-jährigen Behaltefrist der Fall ist! Die schenkweise Übertragung des Familienwohnheims an die Ehefrau sollte natürlich unter auflösende Bedingung (Ehescheidung) gestellt werden und durch Vormerkung entsprechend gesichert werden. Dann wird ein zusätzlicher Schutz vor Insolvenz des Unternehmers erreicht. Schenkungen an minderjährige Kinder können gerade auch im Hinblick auf die Ausnutzung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrages des Kindes inter... - [Schenken mit Nießbrauch](https://rammingerpartner.de/schenken-mit-niessbrauch) Schenken mit Nießbrauch Eine vorausschauende Vermögensplanung kann nicht nur den Grundstein für die finanzielle Sicherheit Ihrer Liebsten legen, sondern Ihnen auch erhebliche Steuerersparnisse ermöglichen. Anstatt auf die gesetzliche Erbfolge zu warten, bietet die Schenkung zu Lebzeiten eine attraktive Möglichkeit, größere Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere oder Barvermögen steueroptimiert an die nächste Generation zu übertragen. Der Schlüssel hierzu liegt in der geschickten Nutzung der gesetzlichen Freibeträge, die alle zehn Jahre aufs Neue in voller Höhe ausgeschöpft werden können. Wer in Deutschland Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, muss unter Umständen einen erheblichen Teil davon an das Finanzamt abführen. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer kann, je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Vermögens, empfindlich zu Buche schlagen. Doch das Gesetz bietet legale Wege, diese Steuerlast zu minimieren oder gar gänzlich zu umgehen. Die Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt stellt die klassische Methode dar, Vermögen im Hinblick auf die steuerliche 10-Jahres-Frist bereits zu Lebzeiten auf Nachfolger zu übertragen. Wie wird der Nießbraucher geschützt? Der Nießbrauch wird im Grundbuch eingetragen und ist damit sicher. Bei Bedarf kann der Nießbrauch auch für den Ehegatten eingetragen werden (natürlich nur für den Fall des Überlebens und des Fortbestands der Ehe). Zudem werden im Übergabevertrag etliche Rückübertragungsvorbehalte aufgenommen: Für den Fall des Vorversterbens des Beschenkten Für den Fall, dass dieser die Immobilie veräußert oder belastet Für den Fall, dass Gläubiger in die Immobilie vollstrecken oder Für den Fall, dass die Übertragung zu einer Steuerbelastung führt. Diese Vorbehalte werden grundbuchlich durch eine sogenannte Rückauflassungsvormerkung abgesichert. Und ganz wichtig: Es sollte im Übergabevertrag bestimmt werden, dass sich der Beschenkte die Schenkung auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss. Verkauf als Alternative Eine Alternative zur Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt kann der Verkauf einer Immobilie an das Kind darstellen, wenn es sich um ein abgeschriebenes Mehrfamilienhaus handelt. Dabei braucht kein Darlehen von einer Bank aufgenommen werden; auch ein Verkäuferdarlehen, selbst ein tilgungsfreies. Das Darlehen muss nur - da Verwandtengeschäft - dem Fremdvergleich standhalten. Beachte: Der Verkauf sollte zum vollen Marktwert erfolgen, nicht zu einem ermäßigten Preis. Nur so kann die steuerliche Abschreibung wieder auf einen angemessenen Betrag angehoben werden. Will man dem Kind etwas schenkweise zukommen lassen, dann kann man nach angemessener Wartezeit einen Teil des Darlehens erlassen, so dass dann auch der Schenkungsfreibetrag ausgeschöpft wird. Welche Folgen hat eine Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt? Der Beschenkte wird Eigentümer, der Schenker behält den lebenslangen Nießbrauch. Auf den ersten Blick ändert sich nicht viel. Der Schenker kann weiterhin die Nutzungen ziehen und sogar die Abschrei... - [Immobiliengesellschaft](https://rammingerpartner.de/immobiliengesellschaft) Immobilien-GbR Für Immobilieneigentümer, die ihr Vermögen an die nächste Generation weitergeben möchten, ohne aber die Kontrolle darüber zu verlieren, bietet sich eine interessante Alternative zum üblichen Nießbrauchsmodell, bei dem das Eigentum an der Immobilie auf Kinder übertragen wird, der Abgeber sich aber den Nießbrauch oder ein Wohnrecht vorbehält. Eine solche Immobiliengesellschaft wird oft auch als Familienpool, Familiengesellschaft oder Immobiliengesellschaft bezeichnet. Wer hier vorausschauend plant, kann nicht nur erhebliche Steuern sparen, sondern auch potenziellen Familienkonflikten vorbeugen und die Weichen für eine stabile Zukunft stellen. Zusammenfassung Die Immobiliengesellschaft ist das überlegene Instrument für alle, die: mehrere Immobilien oder ein größeres Vermögen besitzen, die volle unternehmerische Kontrolle behalten wollen, Flexibilität für zukünftige Entscheidungen (Verkauf, Reinvestition) benötigen. Verkauf als Alternative Eine Alternative zur Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt kann der Verkauf einer Immobilie an das Kind darstellen, wenn es sich um ein abgeschriebenes Mehrfamilienhaus handelt. Dabei braucht kein Darlehen von einer Bank aufgenommen werden; auch ein Verkäuferdarlehen, selbst ein tilgungsfreies. Das Darlehen muss nur - da Verwandtengeschäft - dem Fremdvergleich standhalten. Beachte: Der Verkauf sollte zum vollen Marktwert erfolgen, nicht zu einem ermäßigten Preis. Nur so kann die steuerliche Abschreibung wieder auf einen angemessenen Betrag angehoben werden. Will man dem Kind etwas schenkweise zukommen lassen, dann kann man nach angemessener Wartezeit einen Teil des Darlehens erlassen, so dass dann auch der Schenkungsfreibetrag ausgeschöpft wird. So funktioniert sie Gründung: Die Eltern als Immobilieneigentümer gründen - eine GbR. Die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Immobilien werden in die GbR eingebracht. dies kann unter Nießbrauchsvorbehalt geschehen. Statt einer GbR kann auch die Rechtsform einer KG oder die einer GmbH & Co. KG gewählt werden, denn wenn man minderjährige Kinder einbeziehen will, dann sucht man nach einer Gesellschaftsform, die kein Haftungsrisiko für die Kinder bedeutet. Schenkung von Anteilen: Im nächsten Schritt übertragen Sie schrittweise Anteile an dieser Gesellschaft an Ihre Kinder oder andere Begünstigte. Diese Schenkungen können so gestaltet werden, dass sie die persönlichen Freibeträge (z.B. 400.000 Euro pro Kind und Elternteil alle 10 Jahre) optimal ausnutzen. Ferner werden die Schenkungen auf Pflichteile im Erbfall angerechnet. Cleverer Gesellschaftsvertrag: Der entscheidende Punkt ist der Gesellschaftsvertrag. Hier legen Sie die Spielregeln fest. Sie können sich selbst als alleinigen Geschäftsführer auf Lebenszeit einsetzen und bestimmen, dass wichtige Entscheidungen – wie An- und Verkauf von Immobilien oder die Aufnahme von Krediten – ausschließlich Ihnen vorbehalten sind. Ihre Kinder werden zwar Mitgesellschafter und damit am Vermögen beteiligt, ihre Stim... - [Familienstiftung](https://rammingerpartner.de/familienstiftung) Familienstiftung Wer seinen Immobilienbesitz auf Dauer für die Nachwelt erhalten will, und die Erben nur am Erlös beteiligen will, der kann dies über die Gründung einer Familienstiftung erreichen. Nur 15% Steuern Die Immobilienstiftung zahlt nur 15% Einkommensteuern, und kann zudem Zinsen und Abschreibung gegenrechnen, während ein Privatmann bei satten 42% Einkommensteuern liegt. Die Familienstiftung hat dennoch kein Betriebsvermögen und nach 10 Jahren Haltedauer kann eine Immobilie steuerfrei veräußert werden. Die Familienstiftung unterliegt einer Erbersatzsteuer alle 30 Jahre, diese kann aber leicht umgangen werden. Familienstiftung gründlich prüfen Auch wenn die Steuervorteile bestechend scheinen sollte die Entscheidung für oder gegen eine Familienstiftung sorgfältig überlegt werden. Gerne sind wir für Sie da. So funktioniert sie Eine solche Stiftung ist nämlich praktisch dem Erbrecht entzogen. Die Stiftung ist selbstständig, sie hat keine Abkömmlinge und auch ihr Gründer braucht sie bei seinem Testament nicht zu berücksichtigen. Streit unter Erben wegen einer Aufteilung des Erbes kann es darum nicht geben. Es wird nicht dazu kommen, dass eine Immobilie der Teilungsversteigerung unterworfen wird, weil die Erben sich nicht einigen können. Sie ist nicht nur dem Erbrecht entzogen, sondern auch dem Zugriff von Gläubigern oder Ehepartnern bei Scheidungen. Die Stiftung hat keine Erben, sondern nur Begünstigte, diese wird durch die Satzung festgelegt. Steuerfrei ausstatten Die Erstausstattung der Stiftung kann eine steuerpflichtige Schenkung darstellen, wenn und soweit die Steuerfreibeträge überschritten werden. Sind an der Familienstiftung nur die Kinder des Gründers beteiligt, dann findet somit ein Freibetrag von 2 x 400.000 EUR Anwendung. Dies sollte jedoch unbedingt mit dem Finanzamt abgesprochen werden. Bei Einbringung von zu Wohnzwecken vermieteten Immobilien findet demnach der 10%-ige Bewertungsabschlag Anwendung. Zulässig ist es auch, z.B. ein Mietshaus unter NIeßbrauchsvorbehalt an die eigene Stiftung zu verkaufen, und hierbei den Nießbrauchswert in Abzug zu bringen. Dazu kann Bankkredit in Anspruch genommen werden, notfalls kann auch ein Verkäuferkredit gewährt werden. GmbH gründen? Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wichtige Informationen schnell und effektiv zu transportieren. Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben „In der aktuellen Version haben wir die Unterstützung für Lottie-Dateien hinzugefügt. Um sie zu nutzen, besuchen Sie lottiefiles.com, wählen Ihre Favoriten aus und laden sie in ein „Bild“-Element in Ihrem Projekt hoch Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben „In der aktuellen Version haben wir die Unterstützung für Lottie-Dateien hinzugefügt. Um sie zu nutzen, besuchen Sie lottiefiles.com, wählen Ihre Favoriten aus und laden sie in ein „Bild“-Element in Ihrem Projekt hoch Erhalte 50% Rabatt auf deine erste Bestellung auf unserer Seite. Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wich... - [Steuerstrafverfahren](https://rammingerpartner.de/steuerstrafverfahren) Selbstanzeige - noch immer attraktiv Die rechtlichen Möglichkeiten, eine Selbstanzeige zu erstatten, sind in der letzten Zeit erheblich eingeschränkt worden. Trotz aller Verschärfungen bildet die Selbstanzeige aber noch ein sehr wirksames Instrument, das in die steuerstrafrechtliche Beratung unbedingt einzubeziehen ist. Wenn Sie Fragen zur steuerlichen Selbstanzeige haben, insbesondere im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften aus der Schweiz, Österreich oder Luxemburg, Liechtenstein, Singapur, oder Panama oder mit Stiftungen, dann sprechen Sie uns gerne unverbindlich an. Wir helfen Ihnen gern weiter: Anonyme Beratung möglich: Terminsvereinbarung unter Pseudonym und Barzahlung Schätzung von Steuernachzahlungsbeträgen Einschätzung von Entdeckungsrisiken und möglichen Strafsanktionen Durchsicht von vorhandenen Unterlagen vor Ort im europäischen oder außereuropäischen Ausland (auch in Übersee), Transport anonymer Unterlagen / anonymisierter Unterlagen nach Deutschland Nachträgliche Deklarierung von Auslandskonten und Auslandsvermögen und Berichtigung von fehlerhaften Steuererklärungen Sonstige Steuernacherklärungen in allen Bereichen des Steuerrechts Abklärung des Informationsflusses bei Beschäftigten des öff. Dienstes Vertretung im Steuerveranlagungsverfahren bei Schätzung von Besteuerungsgrundlagen Ergebnisoffene Beratung: Nach Darlegung des Für und Wider entscheiden Sie ob und was Sie weiter unternehmen wollen. Wenn Sie eine Selbstanzeige planen, dann sollten Sie bitte nicht auf eigene Faust Bankunterlagen zu beschaffen versuchen oder gar mit Erklärungen an das Finanzamt herantreten. Wir haben etliche Fälle erlebt, wo derartige Erklärungen dazu geführt haben, dass später keine Selbstanzeige mehr möglich war. Gerne holen wir die nötigen Auskünfte und Unterlagen ein, wenn Sie uns mandatieren. Wir werden insbesondere auch in folgenden Fällen tätig: Bei einer möglicherweise bevorstehenden Betriebsprüfung Bei Trustkonstruktionen im Ausland Bei Einschaltung von Vermittlungsagenturen im Ausland Bei Betriebsstätten im niedrigbesteuerten Ausland Auslandsstiftungen, Auslandstrusts Bei bislang nicht deklarierten Schenkungen im Ausland Bei Provisionszahlungen auf Auslandskonten. Sie sollten auch nicht Ihren Steuerberater in Bezug auf eine mögliche Selbstanzeige ansprechen. Denn ein Steuerberater, der von nicht erklärten Einkunftsquellen erfährt, müsste alsbald sein Mandat niederlegen und würde dadurch das Finanzamt auf eine Hinterziehung aufmerksam machen. Steuerstrafrecht Sie möchten eine Selbstanzeige erstatten? Oder es wurde Ihnen bereits die Einleitung eines Strafverfahrens bekannt gegeben und Sie möchten nun die bestmögliche Verteidigung erreichen? Vielleicht wurde auch bereits eine Durchsuchung durchgeführt? Oder Ihnen ist eine Anklageschrift schon zugestellt worden und Sie fürchten eine Verurteilung? In all diesen Fällen können Sie auf die Erfahrung unserer im Steuerstrafrecht erfahrenen Rechtsanwälte vertrauen. Wir können zwar nicht aus schwarz weiß mac... - [Gesellschaftsrecht](https://rammingerpartner.de/gesellschaftsrecht) Gesellschaftsrecht Allgemeines zum Gesellschaftsrecht Das Gesellschaftsrecht bestimmt die Grundlage für das Verhältnis der Gesellschafter untereinander, hat aber auch wesentliche haftungs- und steuerliche Auswirkungen. Dabei steht das deutsche Gesellschaftsrecht nicht allein, sondern wird durch europäische und internationale Entwicklungen beeinflusst. So hatte z. B. die hohe Nachfrage nach der britischen Limited wesentlichen Einfluss auf die Schaffung der Unternehmergesellschaft im deutschen GmbH-Recht. Ohne die Rechtsform der Limited Liability Partnerships hätte es wohl auch die Entwicklung der Partnerschaftsgesellschaft mbB nicht gegeben. Gesellschaftsrecht und Steuerrecht als Einheit Andererseits ist das Gesellschaftsrecht engstens mit dem Steuerrecht verzahnt. Oft machen gerade steuerliche Erfordernisse bestimmte gesellschaftsrechtliche Entwicklungen nötig. Und umgekehrt können gesellschaftsrechtliche Veränderungen enorme steuerliche Belastungen mit sich bringen. Deshalb ist es unabdingbar, bei allen Veränderungswünschen stets auch die steuerlichen Auswirkungen gründlich zu prüfen. Eine einmal getroffene Entscheidung für eine Rechtsform eines Unternehmens sollte von Zeit zu Zeit auf ihre Aktualität hin überprüft werden. Oft haben sich die Verhältnisse inzwischen geändert, die noch für die Gründung eines Unternehmens galten. Vielleicht möchte man das Risiko verdeckter Gewinnausschüttungen reduzieren, vielleicht Angehörige typisch still beteiligen. Oder man möchte den Besitz vom Betriebsrisiko abkoppeln. Auch wer plant, in den nächsten 10 Jahren sein Unternehmen zu verkaufen, kann dies in der Rechtsform der Personengesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG) in der Regel zu deutlich günstigeren Konditionen tun. Durch das jüngst geänderte Erbschaftsteuerrecht sind z.B. zahlreiche Gesellschaftsverträge den dort genannten Erfordernissen anzupassen, damit nicht der volle Wert einer Unternehmensbeteiligung, sondern nur ein um 1/3 geminderter Wert zum steuerlichen Ansatz kommt. Hierzu sind Entnahme- und Ausschüttungsbegrenzungen, Verfügungsbeschränkungen und Abfindungsbeschränkungen in den Vertrag aufzunehmen. Wir beraten beim Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf, wie auch beim Eintritt oder Austritt als Gesellschafter oder Teilhaber. Eine Beratung kostet vergleichsweise wenig, kann Sie aber vor großem Schaden bewahren. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei Gesellschafterauseinandersetzungen, auch bereits beim Verdacht auf Untreue durch Mitgesellschafter oder auch nach offen zutage getretenen Gesellschafterstreitigkeiten, die häufig für alle Beteiligten sehr unangenehm werden können und nicht selten mühsam Aufgebautes zerstören. Sprechen Sie uns in solchen Fällen bitte frühzeitig an! Leistungsangebot im Gesellschaftsrecht Unser Leistungsspektrum im Gesellschaftsrecht reicht von der Beratung über die Rechtsform und Organisation bei Start-Ups oder bei Niederlassungen / Tochtergesellschaften ausländischer Gesellschaften über Fragen der Unternehme... - [Adoptionsrecht](https://rammingerpartner.de/adoptionsrecht) Kindesadoption In 90 % aller Fälle erfolgt eine Adoption eines Kindes durch den Stiefvater oder die Stiefmutter. Wichtig: Zuvor ist eine Bescheinigung des Jugendamtes einzuholen. Das Jugendamt muss das Adoptionsgesuch prüfen. Ist der Vater eines Kindes bekannt, dann ist er in jedem Fall anzuhören, was das Verfahren wesentlich verzögern kann, insbesondere wenn er nicht reagiert. Kein Problem besteht hingegen, wenn der Vater unbekannt ist oder das Kind durch Samenspende gezeugt wurde und dem Spender Vertraulichkeit zugesagt wurde. Adoptionsrecht Rechtliche Wirkungen, steuerliche Vorteile und Voraussetzungen Die Adoption eines Erwachsenen kann in bestimmten Lebenssituationen ein sinnvolles und effektives Mittel sein – etwa zur rechtlichen Absicherung familiärer Bindungen, zur Unternehmensnachfolge oder zur steuerlichen Gestaltung. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Folgen einer Erwachsenenadoption sowie über die Voraussetzungen, unter denen ein Adoptionsantrag Aussicht auf Erfolg hat. 1. Steuerliche Vorteile der Erwachsenenadoption Ein zentraler Beweggrund für die Adoption eines Erwachsenen ist häufig die Optimierung von Erbschafts- und Schenkungssteuern. Denn durch die Adoption wird der Adoptierte steuerlich einem leiblichen Kind gleichgestellt. Er profitiert von der günstigen Steuerklasse I und dem hohen Freibetrag von 400.000 EUR und den sonstigen Vorteilen - z.B. Steuerfreiheit des Familienwohnheimes. 2. Erbrechtliche Wirkungen: Erb- und Pflichtteilsrechte Auch im Erbrecht wird der adoptierte Erwachsene wie ein leibliches Kind behandelt, mit weitreichenden Konsequenzen: Erbrecht Der Adoptierte wird gesetzlicher Erbe des Adoptierenden. Die Erbberechtigung erstreckt sich nicht auf die Verwandten des Adoptierenden (etwa Eltern oder Geschwister), sondern nur auf ihn selbst. Pflichtteilsrecht Der Adoptierte hat im Fall der Enterbung einen Pflichtteilsanspruch. Gleichzeitig können andere gesetzliche Erben, insbesondere eigene leibliche Kinder, durch die Adoption in ihrer Erbquote benachteiligt werden. 3. Familienrechtliche Wirkungen Wie bei "echten" Eltern und "echten" Kindern bestehen nach Ausspruch einer Adoption gegenseitige Ansprüche auf Hilfe und Unterstützung. 4. Wann hat ein Adoptionsantrag Aussicht auf Erfolg? Die Erwachsenenadoption unterliegt strengen Voraussetzungen. Nach § 1767 Abs. 1 BGB ist sie nur zulässig, wenn zwischen den Beteiligten ein Eltern-Kind-ähnliches Verhältnis entstanden ist und die Adoption sittlich gerechtfertigt ist. Kriterien für eine erfolgreiche Adoption: Länger bestehende, familiär geprägte Bindung zwischen Adoptivperson und Anzunehmendem. Enge persönliche Verbindung, die über ein rein wirtschaftliches oder steuerliches Interesse hinausgeht. In vielen Fällen: Erziehungsleistungen oder Fürsorge des Adoptierenden in früheren Lebensabschnitten des Anzunehmenden. Nachweis durch Zeugen, Schriftwechsel, gemeinsame Lebensführung oder Fotos. Keine Aussicht auf Erfolg bes... - [Eheverträge](https://rammingerpartner.de/ehevertrage) Eheverträge Bei 90% aller Eheverträge geht es um den völligen oder teilweisen Ausschluss des Zugewinnausgleiches. Unterhaltsfragen sind weniger von Bedeutung. Ein solcher Ehevertrag ist für jeden selbstständig tätigen Unternehmer - und jede Unternehmerin - ratsam, aber auch bei Immobilienbesitz oder bei Aktien. Ansonsten kommt es bei einer Scheidung unweigerlich zu schwierigen Bewertungsfragen, weil nicht nur das jeweilige Endvermögen, sondern auch das Anfangsvermögen zu Beginn der Ehezeit zu bewerten ist. Darüberhinaus führen fehlende Eheverträge oft zu ungerechten Ergebnissen. Beispiel: Als M und F heirateten, hatten beide sozusagen mit Null angefangen. M erhielt zur Hochzeit von seinen Eltern ein Mehrfamilienhaus übertragen, unter Nießbrauchsvorbehalt. Die Eheleute gingen davon aus, dass diese Schenkung zum Anfangsvermögen hinzuzählt, also beim Ende der Ehe nicht auszugleichen ist. Aufgrund des Immobilienbooms der letzten Jahre stiegen die Immobilienpreise jedoch deutlich höher als die Lebenshaltungskosten. Damit kommt es im Falle einer Scheidung dennoch zu einer Ausgleichspflicht in Geld, die M auch gar nicht bedienen kann, da der Nießbrauch noch immer fortbeteht. Zunehmend Frauen betroffen War das Thema Ehevertrag früher fast ausschließlich ein Thema für Männer, so sind inzwischen auch mehr und mehr Frauen davon betroffen. Heutzutage gibt es etliche Frauen, die sich eine eigene Praxis / ein eigenes Unternehmen aufgebaut haben oder Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sind. Eheverträge schützen auch umgekehrt z.B. die Ehefrau davor, im Scheidungsfall einen Ausgleich leisten zu müssen, weil der Ehemann sich wirtschaftlich übernommen hat oder weil Vermögen im Wert gesunken ist. Beispiel: M und F haben direkt nach dem Studium in 1999 geheiratet. Jetzt wollen sie sich scheiden lassen. Einen Ehevertrag haben sie nicht. F hat eine erfolgreiche Praxis als Augenärztin aufgebaut, und hatte mit ihren Mitteln für 300.000 EUR ein Reihenhaus erworben, in dem die Eheleute lebten und das inzwischen schuldenfrei ist. M ist Angestellter und hat sein Vermögen an der Börse weitgehend verspekuliert. Ein Gutachter bewertet die Praxis mit 300.000 EUR und das Haus aufgrund des derzeitigen Immobilienbooms mit 1,3 Mio. EUR. Folge: M hat im Fall der Scheidung einen gewaltigen Zugewinnausgleichsanspruch von 800.000 EUR. F muss möglicherweise ihr Haus verkaufen oder sich drastisch verschulden, um M auszuzahlen. Hier ein Ehevertrag geholfen. Modifikationen möglich Neben dem klassischen Modell, der Gütertrennung, gibt es auch die Möglichkeit, nur bestimmte Vermögensteile aus dem Zugewinnausgleich heraus zu nehmen, z.B. nur die freiberufliche Praxis oder das Unternehmen oder vermieteten Immobilienbesitz und den übrigen privaten Vermögensbereich den normalen Regeln zu unterwerfen. Steuern beachten Damit der Ehevertrag im Todesfall nicht steuerlich nachteilig wird, sind unsere Eheverträge grundsätzlich so ausgestaltet, dass sie nur für den Scheidungs-, ... - [Erbsachen](https://rammingerpartner.de/erbsachen) Vorsorgevollmacht Zu einer vernünftigen Absicherung im Erbfall gehört stets auch die Vorsorgevollmacht. Denn sie stellt ein wichtiges Instrument dar, um zu handeln, noch bevor ein Erbschein erteilt ist. Die Vorsorgevollmacht sollte allerdings in notariell beurkundeter Form und als Ausfertigung erteilt werden, damit sie im Ernstfall auch verwendet werden kann. Erbschein Wer durch notarielles Testament als Erbe oder Miterbe berufen ist, der benötigt keinen Erbschein. Ist jedoch kein Testament vorhanden oder handelt es sich um ein einfachschriftliches Testament, dann müssen Sie Ihr Erbrecht durch das Nachlassgericht feststellen lassen, Sie beantragen einen Erbschein. Diesen Erbscheinsantrag können Sie bei jedem Notar oder dem Nachlassgericht stellen. Beim Antrag ist die Richtigkeit der Angaben eidesstattlich zu versichern. Der Antrag kann von einem Miterben für den gesamten Nachlass oder auch nur für seinen Anteil gestellt werden. Europäisches Nachlasszeugnis Liegt der Nachlass ganz oder teilweise in einem europäischen Nachbarstaat, mit Ausnahme von Dänemark oder Irland, dann benötigen Sie statt eines Erbscheines ein Europäisches Nachlasszeugnis. Auch hierfür gilt, dass der Antrag nur vor einem Notar oder dem Nachlassgericht gestellt werden kann. Erbsachen Ein Notar kann in Erbsachen in zahlreichen Konstellationen beteiligt sein – sei es bei der Vorsorge zu Lebzeiten, der Testamentsgestaltung, der Erbfolgeplanung, im Erbfall selbst oder bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Ein Notar begleitet alle Phasen des Erbrechts – von der vorausschauenden Planung bis zur praktischen Umsetzung im Erbfall. Besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen, Immobilien oder Gesellschaftsbeteiligungen ist eine notarielle Mitwirkung oft unverzichtbar. Ausschlagung War ein Erblasser überschuldet oder will der berufene Erbe die Erbschaft nicht annehmen, so muss er sie ausschlagen. Die Ausschlagungserklärung bedarf lediglich einer Unterschriftsbeglaubigung. Sie muss dem Nachlassgericht innerhalb der 6-Wochen-Frist nach Kenntnis zugehen. Testamentserrichtung Vorrangige Aufgabe ist sicherlich die Beratung bei der Errichtung von Testamenten - Allein oder gemeinschaftlich (z. B. Ehegattentestament, Berliner Testament). Dazu zählt die Sicherstellung rechtssicherer Formulierung und Einhaltung formaler Anforderungen. Der Notar berät aber auch inhaltlich z.B. wenn er die Gefahr sieht, dass die angedachte Nachfolgeplanung Probleme aufweist oder zu steuerlichen Nachteilen führt. Beurkundung eines Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Testaments GmbH gründen? Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wichtige Informationen schnell und effektiv zu transportieren. Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben „In der aktuellen Version haben wir die Unterstützung für Lottie-Dateien hinzugefügt. Um sie zu nutzen, besuchen Sie lottiefiles.com, wählen Ihre Favoriten aus und laden sie in ein „Bild“-Element in Ihrem Projekt hoch Vielen Dank, dass Sie uns kontakti... - [Familiengesellschaft-Notar](https://rammingerpartner.de/familiengesellschaft-notar) Familiengesellschaft Für Immobilieneigentümer, die ihr Vermögen an die nächste Generation weitergeben möchten, ohne aber die Kontrolle darüber zu verlieren, bietet sich eine interessante Alternative zum üblichen Nießbrauchsmodell, bei dem das Eigentum an der Immobilie auf Kinder übertragen wird, der Abgeber sich aber den Nießbrauch oder ein Wohnrecht vorbehält. Eine solche Immobiliengesellschaft wird oft auch als Familienpool, Familiengesellschaft oder Immobiliengesellschaft bezeichnet. Wer hier vorausschauend plant, kann nicht nur erhebliche Steuern sparen, sondern auch potenziellen Familienkonflikten vorbeugen und die Weichen für eine stabile Zukunft stellen. Zusammenfassung Die Immobiliengesellschaft ist das überlegene Instrument für alle, die: mehrere Immobilien oder ein größeres Vermögen besitzen, die volle unternehmerische Kontrolle behalten wollen, Flexibilität für zukünftige Entscheidungen (Verkauf, Reinvestition) benötigen. Verkauf als Alternative Eine Alternative zur Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt kann der Verkauf einer Immobilie an das Kind darstellen, wenn es sich um ein abgeschriebenes Mehrfamilienhaus handelt. Dabei braucht kein Darlehen von einer Bank aufgenommen werden; auch ein Verkäuferdarlehen, selbst ein tilgungsfreies. Das Darlehen muss nur - da Verwandtengeschäft - dem Fremdvergleich standhalten. Beachte: Der Verkauf sollte zum vollen Marktwert erfolgen, nicht zu einem ermäßigten Preis. Nur so kann die steuerliche Abschreibung wieder auf einen angemessenen Betrag angehoben werden. Will man dem Kind etwas schenkweise zukommen lassen, dann kann man nach angemessener Wartezeit einen Teil des Darlehens erlassen, so dass dann auch der Schenkungsfreibetrag ausgeschöpft wird. So funktioniert sie Gründung: Die Eltern als Immobilieneigentümer gründen - eine GbR. Die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Immobilien werden mit einer Auflassung in die GbR eingebracht. Dies kann unter Nießbrauchsvorbehalt geschehen. Statt einer GbR kann auch die Rechtsform einer KG oder die einer GmbH & Co. KG gewählt werden, denn wenn man minderjährige Kinder einbeziehen will, dann sucht man nach einer Gesellschaftsform, die kein Haftungsrisiko für die Kinder bedeutet. Schenkung von Anteilen: Im nächsten Schritt übertragen Sie schrittweise Anteile an dieser Gesellschaft an Ihre Kinder oder andere Begünstigte. Diese Schenkungen können so gestaltet werden, dass sie die persönlichen Freibeträge (z.B. 400.000 Euro pro Kind und Elternteil alle 10 Jahre) optimal ausnutzen. Ferner werden die Schenkungen auf Pflichteile im Erbfall angerechnet. Cleverer Gesellschaftsvertrag: Der entscheidende Punkt ist der Gesellschaftsvertrag. Hier legen Sie die Spielregeln fest. Sie können sich selbst als alleinigen Geschäftsführer auf Lebenszeit einsetzen und bestimmen, dass wichtige Entscheidungen – wie An- und Verkauf von Immobilien oder die Aufnahme von Krediten – ausschließlich Ihnen vorbehalten sind. Ihre Kinder werden zwar Mitgesellschafter und damit am Ve... - [GmbH-Notar](https://rammingerpartner.de/gmbh-notar) GmbH Die GmbH stellt die beliebteste Rechtsform in Deutschland dar. Weitere Notartätigkeiten Änderungen des Gesellschaftsvertrags sind beurkundungsbedürftig, ebenso wirkt der Notar mit bei Neubestellung und Abberufung von Geschäftsführern, beim Verkauf von Geschäftsanteilen oder der Verpfändung von Anteilen, der Bestellung von Prokuristen oder auch der Änderung von Anschriften. Gründung einer GmbH Die GmbH ist immer noch die beliebteste und bekannteste Gesellschaftsform, um die persönliche Haftung der Gesellschafter zu beschränken. Eine GmbH & Co. KG kann bei niedrigen Gewerbesteuersätzen eine interessante Alternative zur GmbH sein, fragen Sie Ihren Steuerberater. Beachten Sie für eine GmbH-Grund nachfolgende Ratschläge: Namensrechte Für Ihre neue GmbH dürfen Sie sich einen Fantasienamen ausdenken. Beachten Sie aber bitte, dass Sie dabei die Namensrechte anderer nicht verletzen dürfen. Schauen Sie also bitte das Markenregister beim Deutschen Patentamt auf mögliche Interessenkollissionen durch, sowie die aktuell bereits bestehenden Handelsregistereintragungen, und zwar auch für geringfügig abweichende Schreibweisen oder anderenorts. Auch diese können noch dem Namensschutz unterliegen. Unzulässig sind Namen, für die ein Freihaltebedürfnis besteht oder die irreführend sind. Gesellschaftskapital Das Mindestkapital für eine GmbH beträgt 25.000 EUR, davon sind mindestens 50% bei Gründung einzuzahlen. Die Einzahlung ist dem Notar nachzuweisen, zuvor darf die Handelsregisteranmeldung nicht vorgenommen werden. Das eingezahlte Kapital darf nach Eintragung für Zwecke der GmbH verwendet werden. Bewahren Sie sich aber den Einzahlungsbeleg gut auf, denn falls die Gesellschaft einmal in Insolvenz gehen sollte, wird der Insolvenzverwalter diesen anfordern. Geschäftsführer Für die GmbH muss zwingend ein Geschäftsführer bestellt werden. Bei der Bestellung ist anzugeben, wie dieser Geschäftsführer die GmbH vertritt. Ist der Alleingesellschafter zugleich der Geschäftsführer, dann vertritt er die Gesellschaft in der Regel stets alleine und ist auch von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Wird ein Fremdgeschäftsführer bestellt, dann erfolgt meist keine Befreiung von § 171 BGB und der Geschäftsführer darf die GmbH nur so lange alleine vertreten, bis ein weiterer Geschäftsführer oder ein Prokurist bestellt ist. Dies ist aber individuell abänderbar. Ausländer als Geschäftsführer Seit jeher ist es zulässig, dass Ausländer in Deutschland eine GmbH gründen oder sich als Gesellschafter an ihr beteiligen. Das MoMiG gestattet es nun aber auch, dass ein Ausländer als Geschäftsführer benannt wird, der in Deutschland weder eine Adresse noch eine Arbeitserlaubnis hat. Dies war früher nicht möglich. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass in vielen Fällen die Banken nicht mitspielen. Viele Banken verlangen offenbar aus der Tradition heraus, dass ein ausländischer Geschäftsführer eine deutsche Arbeitserlaubnis vorlegt. Tochtergesellschaft Soll die GmbH-Gründung durch ei... - [Test](https://rammingerpartner.de/test) Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Notar Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung Erfahrene Rechtsanwälte Alle Rechtsanwälte haben 10 oder mehr Jahre berufliche Erfahrung in ihrem Fachgebiet. Kurzfristige Terminvergabe Sie erhalten bei uns in der Regel kurzfristig einen Termin Video-Beratung Besprechungen können statt in der Kanzlei auch per Video und Smartphone geführt werden. Kostenlose Anfrage Sie können uns gerne Ihr Rechtsproblem unverbindlich schildern. Kosten fallen erst nach einer Mandatierung an. Erfolgshonorar wo möglich Gerne können wir auch über ein Erfolgshonorar sprechen, wodurch Sie kein Kostenrisiko für die Anwaltskosten haben Steuerberatung und Notar Wir bieten die steuerliche Beratung inclusive. Sowie das besondere Know-How eines Notars. Nimm Kontakt mit uns auf Diese Vorlage simuliert ein typisches 'Kontaktformular', das für eine Unternehmenswebsite oder Landing Page entworfen wurde. Du kannst es ganz einfach in ein mehrstufiges Formular umwandeln, indem Du einen zusätzlichen Schritt in den Formulareinstellungen hinzufügst. Kontaktanfrage Gebe den richtigen Anfragetyp an, um die Anfrage an die richtige Abteilung weiterzuleiten Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben In Onepage können Ihre Schritte jede beliebige Sektion sein, die Sie erstellen. Wir stellen Ihnen einfach ein paar ansprechende Vorlagen zur Verfügung, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern. 1 Die Überprüfung dauert 24 Stunden Diese Version ist nicht die finale 2 Kontaktaufnahme per Telefon Diese Version ist nicht die finale 3 Abschluss eines Vertrags Diese Version ist nicht die finale GmbH gründen? Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wichtige Informationen schnell und effektiv zu transportieren. Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben „In der aktuellen Version haben wir die Unterstützung für Lottie-Dateien hinzugefügt. Um sie zu nutzen, besuchen Sie lottiefiles.com, wählen Ihre Favoriten aus und laden sie in ein „Bild“-Element in Ihrem Projekt hoch Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben „In der aktuellen Version haben wir die Unterstützung für Lottie-Dateien hinzugefügt. Um sie zu nutzen, besuchen Sie lottiefiles.com, wählen Ihre Favoriten aus und laden sie in ein „Bild“-Element in Ihrem Projekt hoch Erhalte 50% Rabatt auf deine erste Bestellung auf unserer Seite. Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wichtige Informationen schnell und effektiv zu transportieren. - [Muster](https://rammingerpartner.de/muster) Impressumsangaben Impressum: Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 2972361-0, Fax: +49 69 2972361-111, e-Mail: post@rammingerpartner.de, eingetragen beim Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, PR 1632. Einzelvertretungsberechtigte Partner sind die Rechtsanwälte Dr. Harald Ramminger und Jessica Granitza. Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten weltweit und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB), § 54 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Verbindung mit der Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (WPBHV). Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet: DE 253115479. Für die Rechtsanwälte der Kanzlei gelten folgende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft, Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland v. 9.3.2000 (BGBl. I S. 182) EURAG. Auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie die maßgeblichen Berufsvorschriften unter dem Stichwort "Berufsrecht". Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei gehören der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main an, die zugleich Aufsichtsbehörde ist und auf Antrag von Mandanten auch Schlichtungsverfahren durchführt. Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet: Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland) Für die Steuerberater der Kanzlei gelten folgende Rechtsvorschriften: Steuerberatergesetz (StBG), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVVO). Auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer finden Sie die hier angegebenen Vorschriften unter dem Stichpunkt Der Steuerberater - Berufsrecht. Alle Steuerberater der Kanzlei gehören der Steuerberaterkammer Hessen an. Diese ist Aufsichtsbehörde und führt auf Antrag von Mandanten Schlichtungsverfahren durch. Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet: Steuerberater, Verleihungsstaat: Deutschland. Für den Notar gelten im wesentlichen folgende Rechtsvorschriften: Bundesnotarordnung, Beurkundungsgesetz, Gerichts- und Notarkostengesetz, Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz, Dienstordnung für Notarinnen und Notare, Richtlinien der Notarkammer, Schiedsvereinbarungen, Europäische Charta gegen organisierte Kriminalität, Europäische Standesvorschriften. Die Texte hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer. unter dem Reiter Berufsrecht. Dienstaufsichtsbehörde für den Notar ... - [Arbeitsrecht](https://rammingerpartner.de/arbeitsrecht) Arbeitsrecht Mittelgroßer Klartext zur Darstellung eines echten Onepage-Anwendungsfalls. Etwa 100 Symbole reichen normalerweise aus, um einen Absatz zu füllen, sodass er optisch perfekt und leicht zu lesen ist Wir vertreten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen – kompetent, diskret und durchsetzungsstark. Unsere Beratung beginnt bei der Prüfung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen, umfasst die Begleitung während des laufenden Arbeitsverhältnisses und reicht bis zur Vertretung in Trennungsprozessen, etwa durch eine Kündigungsschutzklage oder die Gestaltung von Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträgen gegen Abfindung. Unsere Leistungen im Überblick: Vertragsprüfung & Vertragsverhandlung Prüfung und Optimierung von Arbeits-, Dienst- und Geschäftsführer-Verträgen vor Unterzeichnung Begleitung im laufenden Arbeitsverhältnis Beratung bei Versetzungen, Zielvereinbarungen, Boni, Abmahnungen, Elternzeit, Teilzeit oder Konflikten mit Vorgesetzten Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen, Verhandlung über Abfindungen und Zeugnisse Vertretung vor dem Arbeitsgericht (AN) bzw. Zivilgericht (GF) Aufhebungs- & Abwicklungsverträge Gestaltung und Verhandlung fairer Lösungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – mit steuerlich und sozialversicherungsrechtlich optimierten Abfindungsregelungen Besonderheiten für Führungskräfte & Geschäftsführer Beratung zu Wettbewerbsverboten, Beratung zu Tantiemen, Beratung zu D&O-Versicherung, Vertragsbeendigungen und Trennungsstrategien auf Augenhöhe Mit hervorragender Kenntnis des Arbeitsrechts und viel Verhandlungserfahrung sorgt unsere Spezialistin dafür, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Interessen bestmöglich durchgesetzt werden – außergerichtlich wie prozessual. Vertraulichkeit, Klarheit und Durchsetzungskraft sind dabei unser Anspruch. GmbH gründen? Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wichtige Informationen schnell und effektiv zu transportieren. Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben „In der aktuellen Version haben wir die Unterstützung für Lottie-Dateien hinzugefügt. 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Abschmelzungsmodell: Bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen werden Schenkungen jährlich um 10 % anrechnungsfrei, wenn der Erblasser sie zu Lebzeiten gemacht hat (innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod). Ausnahmen gelten bei Nießbrauchsvorbehalt und Schenkungen an Ehegatten. Abwicklungsvollmacht: Vollmacht zur Nachlassabwicklung, die dem Bevollmächtigten weitgehende Rechte einräumt. Alleinerbe: Ein Erbe, der den gesamten Nachlass allein erhält, entweder aufgrund eines Testaments oder gesetzlicher Erbfolge, wenn keine weiteren Erbberechtigten vorhanden sind. Anerbenrecht: Erbrechtliche Sonderregelung in bestimmten Regionen, bei der ein Hof ungeteilt auf einen bestimmten Erben übergeht. Anfechtung der Erbschaft: Ein Erbe kann eine angenommene oder ausgeschlagene Erbschaft anfechten, z. B. wegen Irrtums. Annahmefiktion: Wenn die Ausschlagungsfrist ohne Erklärung verstreicht, gilt die Erbschaft als angenommen. Auflage: Verpflichtung, die einem Erben oder Vermächtnisnehmer durch den Erblasser auferlegt wird. Auskunftspflicht: Erben müssen bestimmten Personen, insbesondere Pflichtteilsberechtigten, auf Nachfrage umfassend Auskunft über den Nachlass geben, inklusive Vermögensverzeichnis. Ausschlagungserklärung: Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, mit der ein Erbe die Erbschaft ausschlägt. Die Erklärung ist fristgebunden und binnen 6 Wochen zu erstatten. Ausstattung: Zuwendung der Eltern an Kinder zur Existenzgründung – ggf. ausgleichspflichtig im Erbfall. Aussteuer: Frühere Bezeichnung für Ausstattungszuwendung, etwa bei Heirat – relevant bei Erbausgleich. Außenverhältnis: Rechtsverhältnis der Erben gegenüber Dritten – wichtig bei Erbengemeinschaft. Bedachte Person: Person, die per Testament eine Zuwendung erhält – als Erbe oder Vermächtnisnehmer. Befreiung von § 181 BGB: Befugnis zur Selbstkontrahierung, oft im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten relevant. Begründung der Erbenstellung: Durch gesetzliche Erbfolge oder Verfügung von Todes wegen. Berufung zum Erben: Bezeichnet den rechtlichen Akt, durch den jemand zum Erben wird – sei es durch Gesetz, Testament oder Erbvertrag. Beschenkter: Person, die vom Erblasser zu Lebzeiten eine Schenkung erhält; relevant bei Pflichtteilsergänzung. Beschränkte Erbenhaftung: Der Erbe kann seine Haftung auf den Nachlass beschränken (z. B. durch Nachlassverwaltung), um nicht mit eigenem Vermögen zu haften. Beteiligtenfeststellung: Nachlassgericht ermittelt die Erben und sonstige Beteiligte im Erbscheinverfahren. Beurkundung: Formelle Aufnahme einer Erklärung durch Notar, z. B. bei Erbverträgen oder Erbverzicht. Beweislast: Tragung der Pflicht, eine Tatsache nachzuweisen – oft streitentscheidend bei Testierunfähigkeit. Bewertung des Pflichtteils: Wertberechnung des Nachlasses für die Berechnung des Pflichtteilsanspruc... - [internationales-Erbrecht](https://rammingerpartner.de/internationales-erbrecht) Internationales Erbrecht 🔍 1. Anwendbares Erbrecht (Erbstatut) Die zentrale Frage lautet: Welches nationale Recht gilt für die Erbfolge? EU-ErbVO (Verordnung Nr. 650/2012): Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 in der EU (außer Dänemark und Irland) gilt: Grundsätzlich das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers im Todeszeitpunkt. Rechtswahl ist möglich: Der Erblasser kann das Recht seines Staatsangehörigkeitsstaates wählen. Bei Nicht-EU-Ländern oder Staaten ohne bilaterales Abkommen greifen nationale Regeln des internationalen Privatrechts (z. B. deutsches EGBGB Art. 25 ff.). 🧾 2. Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) In grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der EU ist das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) einheitlich anerkannt. Das ENZ dient z. B. zur Vorlage bei Banken oder Grundbuchämtern im Ausland. In Drittstaaten braucht man ggf. einen nationalen Erbschein und eine Apostille oder Legalisation. 📜 3. Formgültigkeit letztwilliger Verfügungen Ein Testament muss formgültig nach dem jeweils anwendbaren Recht errichtet worden sein: Möglich sind Formvorschriften nach dem Recht: des Aufenthaltsortes, der Staatsangehörigkeit, des Errichtungsorts, oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Errichtungszeitpunkt. Die Haager Testamentsformübereinkunft von 1961 regelt die internationale Anerkennung formgültiger Testamente. 🏛 4. Gerichtszuständigkeit Nach EU-ErbVO ist grundsätzlich das Gericht am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers zuständig. Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist zulässig, wenn eine Rechtswahl erfolgt ist (z. B. zur Zuständigkeit deutscher Gerichte bei deutschem Erbrecht). 💰 5. Erbschaftsteuer und Doppelbesteuerung Erbschaftsteuerpflicht kann in mehreren Ländern bestehen: Wohnsitzstaat des Erblassers Staat, in dem sich das Vermögen befindet Wohnsitzstaat des Erben Deutschland hat nur wenige Doppelbesteuerungsabkommen auf Erbschaftsteuergebiet (z. B. mit Schweiz, USA, Frankreich, Schweden, Dänemark). Ohne DBA kommt es zur Anrechnung ausländischer Steuer oder zur Doppelbesteuerung. 🧑‍⚖️ 6. Nachlassabwicklung & Nachlassspaltung Nachlassspaltung möglich: Verschiedene Teile des Nachlasses können unterschiedlichem Recht unterliegen (z. B. unbewegliches Vermögen = Belegenheitsrecht). Vermögen im Ausland muss oft dort lokal durch ein Verfahren übertragen werden (z. B. Eintragung ins Grundbuch, Bankformalitäten). ⚠️ 7. Besondere Fallkonstellationen Mehrstaatigkeit: Mehrere Staatsangehörigkeiten können zur Wahlmöglichkeit führen. Wohnsitzwechsel kurz vor Tod: Kann zu unerwarteter Rechtsfolge oder Steuerpflicht führen. US-Staatsbürger oder "Green Card"-Inhaber: Besondere steuerliche Pflichten gegenüber IRS. Immobilienbesitz im Ausland: Oft zwingend dem nationalen Grundstücksrecht unterworfen. Trusts, Stiftungen, Lebensversicherungen: Rechtsvergleich und Anerkennung können kompliziert sein. 📑 8. Empfehlungen zur Vorsorge Testament unter Berücksichtigung internationalen Bezugs erstellen – ggf. mit Rechtswahl. Europäisches Nachlass... - [Vorsorgevollmacht](https://rammingerpartner.de/vorsorgevollmacht) Vorsorgevollmacht Was wäre, wenn Sie (oder einer Ihrer Angehörigen) heute einen Unfall hätten und nicht mehr ansprechbar wären, so dass sie über das „Ob“ und „Wie“ einer ärztlichen Behandlung / eines Krankenhausaufenthaltes etc. nicht mehr selbst entscheiden könnten? Nach der geltenden Rechtslage dürfen Ihre Angehörigen von den behandelnden Ärzten nicht einmal Auskunft über Ihren Zustand verlangen. Ein Arzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht - das gilt auch gegenüber Angehörigen, soweit keine wirksame Entbindung von der Schweigepflicht vorliegt. Das gilt erst recht im Verhältnis unter Lebensgefährten, die ja rechtlich nicht verbunden sind. So funktioniert sie Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine bestimmte Person oder auch mehrere Personen, derartige Entscheidungen über Medikation, Aufenthalt im Krankenhaus, Einwilligung in Operationen, Abbruch von Behandlung etc. für Sie zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht lässt das Bedürfnis nach einer Patientenverfügung indes nicht entfallen. Denn die Vorsorgevollmacht ist nicht unbeschränkt möglich. Für Maßnahmen mit freiheitsentziehendem Charakter und zu potentiell gefährlichen ärztlichen Eingriffen sowie für das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen bedarf nämlich der Bevollmächtigte der gerichtlichen Genehmigung, sofer einer der behandelnden Ärzte dem Abbruch widerspricht. Die Vorsorgevollmacht wird üblicherweise nur einer Person erteilt. Es ist aber auch zulässig, dass die Vorsorgevollmacht z.B. an zwei Personen erteilt wird und nur gemeinsam ausgeübt werden kann oder dass sie an drei Personen erteilt wird und zwei davon zustimmen müssen. Die (zusätzliche) Eintragung der Vorsorgevollmacht in das zentrale Vorsorgeregister bei der Budnesnotarkammer ist zu empfehlen. Vorsorgevollmacht ersetzt den Erbschein Die Vorsorgevollmacht wird in Deutschland normalerweise postmortal - d.h. über den Tod hinausgtehend - ausgefertigt. DAs bedeutet: Mit einer notariellen Vollmacht kann der Berechtigte auch schon vor Erhalt eines Erbscheines alle wichtigen Dinge für den Nachlass regeln. GmbH gründen? Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wichtige Informationen schnell und effektiv zu transportieren. Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben „In der aktuellen Version haben wir die Unterstützung für Lottie-Dateien hinzugefügt. 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Ob Gründung, Änderungen im Unternehmen oder Löschung – viele rechtserhebliche Vorgänge sind beim Handelsregister anzumelden und bedürfen der notariellen Beglaubigung. Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten geführt und dokumentiert rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse von Unternehmen. Es ist in zwei Abteilungen gegliedert: Abteilung A (HRA): Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften (z. B. oHG, KG) Abteilung B (HRB): Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) Welche Vorgänge sind anzumelden? Welche Vorgänge sind anzumelden? Zu den häufigsten Anmeldungen zählen: Gründung einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Änderung des Firmennamens oder der Geschäftsanschrift Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen Änderungen im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern bei Personengesellschaften Verschmelzungen, Umwandlungen oder Spaltungen von Unternehmen Auflösung und Löschung von Gesellschaften Die Rolle des Notars Als Notar/in begleiten wir Sie fachkundig durch den gesamten Anmeldeprozess: Beratung: Wir prüfen, welche Änderungen anmeldepflichtig sind und klären Sie über die rechtlichen Anforderungen auf. Entwurf und Beurkundung: Wir erstellen alle notwendigen Urkunden und beglaubigen Ihre Erklärungen. Einreichung: Wir übermitteln die Anmeldung in elektronischer Form sicher und direkt an das zuständige Registergericht. Begleitung: Auf Wunsch begleiten wir Sie auch über den Eintrag hinaus, etwa bei Satzungsänderungen oder weiteren unternehmerischen Schritten. Warum ist notarielle Begleitung wichtig? Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben – Einträge haben weitreichende rechtliche Wirkung. Fehlerhafte oder unvollständige Anmeldungen können nicht nur zur Zurückweisung führen, sondern auch haftungsrechtliche Folgen haben. Die notarielle Beglaubigung sorgt für Rechtssicherheit und schützt Sie vor unnötigen Verzögerungen. Unser Service – Ihre Vorteile Schnelle und rechtssichere Abwicklung Persönliche Betreuung durch erfahrene Notarinnen und Notare Zusammenarbeit mit Gründern, Unternehmen, Steuerberatern und Rechtsanwälten Sie planen eine Handelsregisteranmeldung? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich und kompetenDazu zählt die Sicherstellung rechtssicherer Formulierung und Einhaltung formaler Anforderungen. Der Notar berät aber auch inhaltlich z.B. wenn er die Gefahr sieht, dass die angedachte Nachfolgeplanung Probleme aufweist oder zu steuerlichen Nachteilen führt. Beurkundung eines Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Testaments GmbH gründen? Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wichtige Informationen schnell und effektiv zu transportieren. Vielen Dank, dass Sie uns k... - [Nachfolgeplanung](https://rammingerpartner.de/nachfolgeplanung) Nachfolgeplanung ⚖️ Einleitung: Vermögen weitergeben – aber richtig Ob privates Vermögen oder ein über Jahre aufgebautes Unternehmen – wer für den Fall des Todes oder der altersbedingten Übergabe keine klaren Regelungen trifft, riskiert Streit, Steuerverluste und rechtliche Unsicherheiten. Die Nachfolge zu planen bedeutet: familiären Frieden zu sichern, den Fortbestand des Unternehmens zu ermöglichen, steuerliche Freibeträge und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen, und rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und auszuschließen. Als Notar und Steuerberater begleite ich Sie bei diesem sensiblen und zugleich wirtschaftlich hochrelevanten Thema – mit dem nötigen juristischen Augenmaß, steuerlichem Sachverstand und einem klaren Blick für Ihre individuellen Wünsche. 🔹 1. Nachfolge für Privatpersonen – häufig unterschätzt, aber existenziell ✅ Warum ist eine Testamentsgestaltung so wichtig? Die gesetzliche Erbfolge ist nicht immer sachgerecht. Typische Probleme: Lebensgefährten oder Stiefkinder gehen leer aus Erbengemeinschaften führen zu Zwangsverkäufen (z. B. bei Immobilien) Pflichtteilsansprüche können den Nachlass belasten Individuelle Testamente und Erbverträge schaffen klare Verhältnisse: Alleinerbschaften oder Teilungsanordnungen Pflichtteilsstrafklauseln, um das Familienvermögen zu schützen Vermächtnisse zur gezielten Verteilung bestimmter Vermögenswerte Nießbrauchsrechte zur Einkommenssicherung für den überlebenden Ehegatten 🏠 Immobilien im Nachlass – was ist zu beachten? Beispiel: Sie möchten, dass Ihre Tochter das Einfamilienhaus erhält, ohne die anderen Erben auszahlen zu müssen. Lösungen: Teilungsanordnung im Testament Übertragung zu Lebzeiten mit Nießbrauchvorbehalt Gerechte Verteilung anderer Vermögenswerte Steuerlich relevant: Immobilien zählen zum steuerpflichtigen Erwerb – durch lebzeitige Schenkung unter Nießbrauchvorbehalt lassen sich Steuern sparen und der Zugriff der Pflichtteilsberechtigten einschränken. 🌍 Auslandsvermögen – internationale Erbfälle richtig gestalten Ferienhaus in Italien? Konto in der Schweiz? Beteiligung in Spanien? Nach der EU-Erbrechtsverordnung können Sie das anzuwendende Erbrecht selbst wählen (z. B. deutsches Erbrecht für den gesamten Nachlass). Ohne Planung kann es zu Parallelverfahren und doppelter Besteuerung kommen. Wichtig: Erbrechtliche Regelung mit Rechtswahlklausel Ggf. länderspezifisches Zusatztestament Abstimmung mit internationalem Steuerrecht (Doppelbesteuerung) 🔹 2. Unternehmensnachfolge – rechtlich sauber, steuerlich durchdacht 🏢 Warum ist Nachfolgeplanung bei Unternehmen so essenziell? Ohne Nachfolgeplanung drohen: Zerschlagung des Unternehmens durch Erbengemeinschaften Erbschaftsteuerlast, die Liquidität bindet Führungslosigkeit, die Kunden, Mitarbeiter und Banken verunsichert Fragen, die früh geklärt werden müssen: Wer übernimmt die Geschäftsführung? Soll das Unternehmen verkauft oder innerhalb der Familie weitergeführt werden? Welche Rolle spielen nicht am Unternehmen beteiligte K... - [Kauf einer Eigentumswohnung](https://rammingerpartner.de/kauf-einer-eigentumswohnung) Immobilienrecht Kauf einer Eigentumswohnung 🟨Kauf einer Eigentumswohnung – So läuft es beim Notar ab Ihr rechtssicherer Weg zur eigenen Immobilie Der Kauf einer Eigentumswohnung ist für viele Menschen eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – emotional wie finanziell. Gleichzeitig ist er rechtlich und praktisch komplex. Als Notar bin ich neutraler Ansprechpartner beider Parteien und sorge dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, Risiken vermieden und die Interessen beider Seiten gewahrt werden. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, erkläre ich Ihnen hier Schritt für Schritt den Ablauf eines typischen Wohnungskaufs – inklusive Finanzierung, Ablösung alter Grundschulden und Umgang mit Sondersituationen. 🔹 1. Vorbereitung des Kaufvertrags – welche Angaben benötigt der Notar? Um einen rechtssicheren Kaufvertragsentwurf zu erstellen, benötige ich von Käufer und Verkäufer bestimmte Informationen: Vom Verkäufer: Vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum Grundbuchangaben der Wohnung: Amtsgericht, Grundbuch von [Ort], Blatt-Nr., Gemarkung, Flur, Flurstück ggf. Angabe der Teilungserklärung (zur Aufteilung in Wohnungseigentum) Aktueller Grundbuchauszug Kaufpreisvorstellung Angaben zu bestehenden Belastungen (z. B. Grundschulden, Dienstbarkeiten) Miteigentumsanteil + Sondernutzungsrechte (z. B. Stellplatz, Kellerraum) Hausgeldhöhe und Informationen über Instandhaltungsrücklage ggf. Maklerbeteiligung Vom Käufer: Vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum Finanzierungsangaben: Wird der Kaufpreis aus Eigenmitteln oder mit Bankdarlehen finanziert? Soll eine neue Grundschuld bestellt werden? Angaben zum gewünschten Zahlungszeitpunkt oder Terminplanung (z. B. Einzug) 🔹 2. Beurkundung des Kaufvertrags Bei der Beurkundung kläre ich alle Beteiligten ausführlich über den Inhalt des Vertrags auf. Typischerweise enthält ein Wohnungskaufvertrag folgende Regelungen: Veräußerungsgegenstand (Eigentumswohnung inkl. Miteigentumsanteil am Grundstück) Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten Regelung zur Besitzübergabe (Nutzungen, Lasten, Gefahr) Fälligkeit des Kaufpreises – meist erst, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unten) Räumung, Zustand, Gewährleistung Umgang mit bestehenden Grundpfandrechten Grundschuldbestellung für die Bank des Käufers Vereinbarungen zur Verwaltung, Rücklagen, Sondernutzungsrechten Vormerkung zur Sicherung des Käufers im Grundbuch 🔹 3. Nach der Beurkundung – der „klassische Ablaufplan“ 1. Notar beantragt die Auflassungsvormerkung Diese wird im Grundbuch eingetragen und sichert den Käufer gegen anderweitige Verfügungen des Verkäufers. 2. Anschreiben an die Beteiligten Der Notar informiert: das Grundbuchamt die Hausverwaltung (für Vorkaufsrecht der WEG) das Finanzamt (für Grunderwerbsteuer) die finanzierende Bank des Käufers (für Grundschuldbestellung) 3. Ablösung bestehender Grundschulden Wenn auf der Wohnung noch Grundschulden eingetragen sind: Notar fordert Ablösebeträge bei der alten Bank an Käufer zahlt zunächst di... - [Kauf-eines-Hauses](https://rammingerpartner.de/kauf-eines-hauses) Immobilienrecht Kauf eines Hauses Der Kauf eines Hauses ist für viele Menschen eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – emotional wie finanziell. Gleichzeitig ist er rechtlich und praktisch komplex. Als Notar bin ich neutraler Ansprechpartner beider Parteien und sorge dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, Risiken vermieden und die Interessen beider Seiten gewahrt werden. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, erkläre ich Ihnen hier Schritt für Schritt den Ablauf eines typischen Hauskaufs – inklusive Finanzierung, Ablösung alter Grundschulden und Umgang mit Sondersituationen. Um einen rechtssicheren Kaufvertragsentwurf zu erstellen, benötige ich von Käufer und Verkäufer bestimmte Informationen: Vom Verkäufer: Vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum Grundbuchangaben des Hauses: Amtsgericht, Grundbuch von [Ort], Blatt-Nr., Gemarkung, Flur, Flurstück Aktueller Grundbuchauszug Kaufpreisvorstellung Angaben zu bestehenden Belastungen (z. B. Grundschulden, Dienstbarkeiten) Ggf. Maklerbeteiligung Vom Käufer: Vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum Finanzierungsangaben: Wird der Kaufpreis aus Eigenmitteln oder mit Bankdarlehen finanziert? Soll eine neue Grundschuld bestellt werden? Angaben zum gewünschten Zahlungszeitpunkt oder Terminplanung (z. B. Einzug) Bei der Beurkundung kläre ich alle Beteiligten ausführlich über den Inhalt des Vertrags auf. Typischerweise enthält ein Hauskaufvertrag folgende Regelungen: Veräußerungsgegenstand (Haus inkl. Grundstück) Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten Regelung zur Besitzübergabe (Nutzungen, Lasten, Gefahr) Fälligkeit des Kaufpreises – meist erst, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unten) Räumung, Zustand, Gewährleistung Umgang mit bestehenden Grundpfandrechten Grundschuldbestellung, wenn der Käufer den Kaufpreis finanziert Vormerkung zur Sicherung des Käufers im Grundbuch Notar beantragt die Auflassungsvormerkung Diese wird im Grundbuch eingetragen und sichert den Käufer gegen anderweitige Verfügungen des Verkäufers. Anschreiben an die Beteiligten Der Notar informiert: das Grundbuchamt das Finanzamt (für Grunderwerbsteuer) die finanzierende Bank des Käufers (für Grundschuldbestellung) Ablösung bestehender Grundschulden Wenn auf dem Haus noch Grundschulden eingetragen sind: Notar fordert Ablösebeträge bei der alten Bank an Käufer zahlt zunächst direkt an die alte Bank, um die Löschung zu ermöglichen Notar holt Löschungsbewilligungen ein und reicht sie beim Grundbuchamt ein Finanzierung des Käufers – Bestellung neuer Grundschuld Wenn der Käufer finanziert: Der Notar beurkundet zusätzlich eine Grundschuldbestellung zugunsten der finanzierenden Bank Die Bank zahlt den Kredit erst aus, wenn sie eine Rangbestätigung vom Grundbuchamt und die Kaufpreisfälligkeit erhalten hat Kaufpreisfälligkeit Sobald: die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, alle erforderlichen Löschungsunterlagen vorliegen, und keine weiteren Genehmigungen ausstehen (z. B. Vorkaufsrecht), stellt der Notar die Ka... - [Testamentsberatung-Notar](https://rammingerpartner.de/testamentsberatung-notar) Testament Die Gestaltung des letzten Willens ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Ableben berücksichtigt werden. Ein ideales Testament bietet Klarheit und Sicherheit für Ihre Angehörigen und hilft, mögliche Konflikte zu vermeiden. 🟨 "Warum sollte ich überhaupt ein Testament machen?" Ein Testament stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Willen verteilt wird – und nicht nach der gesetzlichen Erbfolge. Diese berücksichtigt z. B. nicht unverheiratete Lebenspartner oder entfernte Verwandte, die Ihnen nahestehen. Ohne Testament entstehen oft Unsicherheiten und Konflikte unter den Erben. 🟨 "Was ist der Unterschied zwischen einem handschriftlichen und einem notariellen Testament?" Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein – und ist häufig fehleranfällig. Ein notarielles Testament wird dagegen von uns beurkundet und anschließend in die amtliche Verwahrung gegeben. Es bietet: Rechtsklarheit Schutz vor Auslegungsschwierigkeiten Einsparung der Erbscheinskosten Sofortige Verwertbarkeit bei Banken, Grundbuchämtern etc. 🟨 "Ich besitze eine Immobilie – was muss ich dabei beachten?" Immobilien werfen im Erbfall besondere Fragen auf: Wer soll die Immobilie erhalten? Wird sie verkauft oder bleibt sie in der Familie? Wie lässt sich verhindern, dass Miterben zur Auszahlung gezwungen werden? Ein notarielles Testament kann z. B. Teilungsanordnungen oder Vermächtnisse enthalten, um Streit zu vermeiden. Auch steuerlich kann die gezielte Zuweisung an bestimmte Personen sinnvoll sein, insbesondere im Hinblick auf die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer. 🟨 "Was gilt für Vermögen im Ausland?" Auslandsvermögen – etwa Immobilien, Konten oder Beteiligungen – führt oft zu komplexen erbrechtlichen Fragen: Welches Recht gilt? (deutsches oder das Recht des Belegenheitsstaates?) Müssen dort zusätzliche Testamente errichtet werden? Wie wird das ausländische Vermögen besteuert? Wir klären für Sie, ob eine Nachlassplanung mit internationalem Bezug sinnvoll ist, etwa durch länderspezifische Testamente oder durch die Wahl des Erbrechts nach der EU-Erbrechtsverordnung. 🟨 "Wie lässt sich Erbschaftsteuer vermeiden oder reduzieren?" Erbschaften können zu erheblichen Steuerbelastungen führen – insbesondere bei: Immobilien mit hohem Verkehrswert größeren Bar- oder Kapitalvermögen nichtverwandten Erben mit niedrigen Freibeträgen Möglichkeiten zur Steueroptimierung sind z. B.: lebzeitige Schenkungen Nutzung von Freibeträgen alle zehn Jahre gezielte Verteilung auf mehrere Begünstigte Vermächtnis- oder Nießbrauchgestaltungen Weitere Notartätigkeiten Sprechen Sie uns an. GmbH gründen? Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wichtige Informationen schnell und effektiv zu transportieren. Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben „In der aktuellen Version haben wir die Unterstützung für Lottie-Dateien hinzugefügt. Um sie zu nutzen, besuchen Sie lottiefiles.com, wählen Ihre Favoriten... - [Auslandsthemen](https://rammingerpartner.de/auslandsthemen) Auslandssachverhalte Hat der Erblasser eine ausländische Staatsangehörigkeit, dann war nach dem bis 2015 geltenden Recht das Erbrecht des Heimatsstaates maßgeblich dafür, welche Erbrechtsregeln gelten, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat, d.h. wer welche Quote erbt oder auch ob die deutschen Pflichtteilsvorschriften zur Anwendung kommen. Oft kam es dann zu einer Nachlass-Spaltung in der Weise, dass je nach Belegenheit des Nachlasses unterschiedliche Rechtsvorschriften galten, was einen Erbfall überaus komplizieren konnte. Seit dem 17. 8. 2015 ist für den Bereich der EU durch die EU-Erbrechtsverordnung eine Änderung eingetreten: Nunmehr gilt EU-weit das Wohnsitzprinzip. Hatte der Erblasser beim Erbfall seinen Wohnsitz im Bereich der Europäischen Union (Ausnahmen geltend für Irland und Dänemark), dann ist grundsätzlich das Erbrecht des Wohnsitzstaates maßgeblich, wenn der Erblasser keine Rechtswahl getroffen hat, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Jedoch schafft die EU-Verordnung auch neue Probleme. Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit war einigermaßen eindeutig. Nunmehr stellt sich die Frage, wie der gewöhnliche Aufenthalt genau zu definieren ist, wenn der Erblasser Wohnsitze in mehreren Ländern hatte. Um den gewöhnlichen Aufenthalt festzustellen, muss eine Beurteilung aller Lebensumstände des Erblassers erfolgen. Wie oft und wie häufig hielt er sich wo auf? Welche Bindungen familiärer und sozialer Art gibt es? Als Indiz können auch Staatsangehörigkeit und Vermögensgegenstände herangezogen werden, ebenso der Arbeitsplatz und Kenntnisse der Landessprache. Ergibt sich danach, dass der gewöhnliche Aufenthalt in Mallorca liegt, so gilt für den deutschen Rentner plötzlich spanisches Erbrecht, und dies nicht nur für die Finca in Spanien, sondern auch für die Immobilie in Deutschland. Das bedeutet dann, dass, wenn kein Testament errichtet wurde, die Ehefrau statt wie im deutschen Recht zu 1/2 nur 1/3 erhält, und diesbezüglich auch nur einen Nießbrauch. Sind Kinder vorhanden, so sind 2/3 des Nachlasses der Verfügungsmacht entzogen. Eine so genannte Nachlasspaltung, d. h. dass ein Teil des Nachlasses nach deutschem Recht und ein anderer Teil nach ausländischem Recht behandelt wird, wird es auch weiterhin für den Fall geben, dass der Erblasser z. B. Immobilien im Nicht-EU-Ausland oder in Dänemark oder Irland hat oder der Erblasser testamentarisch bestimmt hat, dass auf seinen Erbfall sein Heimatrecht zur Anwendung kommen solle. Ziel einer Nachfolgeplanung im internationalen Erbrecht muss es sein, eine Regelung zu finden, die trotz der Unterschiede zum ausländischen Erbrecht sowohl in Deutschland als auch in dem betreffenden fremden Land rechtswirksam ist und eine möglichst reibungslose Nachlassabwicklung nicht nur in Deutschland, sondern gerade auch in dem betreffenden fremden Land ermöglicht. Für jeden in Deutschland Ansässigen mit Vermögen in Ausland ist eine solche erbrechtliche und erbschaftssteuerrechtliche Nachfolgeplanung au... - [Betreuungsrecht](https://rammingerpartner.de/betreuungsrecht) Wie können wir helfen? Ob Sie selbst betroffen sind oder sich um Angehörige sorgen – wir stehen Ihnen als erfahrene Anwaltskanzlei zur Seite. Vertraulich, persönlich und mit klarem Blick für Ihre Interessen. Allgemeines zum Betreuungsrecht Der Begriff Betreuung klingt auf den ersten Blick recht harmlos. Es weist aber im Einzelfall mitunter jede Menge juristischen Sprengstoff auf. Beim näheren Hinsehen wird deutlich, dass die Betreuung an die Stelle der früheren "Entmündigung" getreten ist. Hiervon betroffen sind Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder Krankheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Oft sind Senioren betroffen, eine Betreuung kann aber auch für junge Menschen erforderlich werden. Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wird. Das Gericht legt auch den Umfang fest, in dessen Rahmen die fremden Angelegenheiten geregelt werden. Zwar ist der Betroffene anzuhören, zu seinem Schutz ist auch ein Verfahrenspfleger zu bestellen. Gleichwohl wird eine Betreuung häufig vom Gericht gegen den entschiedenen Willen des Betreuten angeordnet. Oft ist auch die Person des Betreuers problematisch. Können sich die nächsten Angehörigen nicht einigen, wollen sie die Aufgabe nicht übernehmen, oder bestehen Interessenskonflikte zwischen ihnen, so bestellt das Gericht oftmals einen Berufsbetreuer. Die hierdurch entstehenden Kosten müssen vom Betreuten getragen werden, sofern er vermögend ist. Überdies unterliegt der Betreuer kaum einer wirksamen Kontrolle. Eine Kontrolle durch die Gerichte findet nur unzureichend und unkritisch statt. Nicht selten soll ein und derselbe Rechtspfleger neben seiner täglichen Arbeit noch eine Vielzahl von Betreuern beaufsichtigen. Wird ein Angehöriger zum Betreuer bestellt, so ist dies für ihn ebenfalls nicht unproblematisch. Denn falls der Betreute eines Tages verstirbt und die Erbengemeinschaft vom Betreuer Rechenschaft über Ausgaben und Gelder verlangt, dann kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn der Betreuer nicht alles lückenlos dokumentieren kann. Wie läuft ein Betreuungsverfahren ab? Wird das Betreuungsgericht auf die Notwendigkeit einer Betreuung informiert, dann bestellt das Gericht meist zunächst einen Verfahrenspfleger, meist einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der die Rechte des Betroffenen wahren soll. Geht es um psychiatrische Erkrankungen, dann wird ein Facharzt für Psychiatrie hinzugezogen, der einen Besuch abstattet und eingehend zur Frage Stellung nimmt, inwieweit der Betroffene noch in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Betroffene wissen oft nicht: Warum genau ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde Welche Rechte sie im Verfahren haben Welche Alternativen es zur Betreuung gäbe Das Verfahren läuft meist medizinisch und juristisch getrieben ab – ohn... - [Hennig](https://rammingerpartner.de/hennig) Vita Wolfgang Hennig RA Wolfgang Hennig studierte nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung zum Bankkaufmann bis 1985 an der Justus-Liebig-Universität in Gießen Rechtswissenschaft und absolvierte 1987 das zweite juristische Staatsexamen. Bereits während seiner Referendarzeit am Oberlandesgericht Frankfurt / Main zeigte sich das Interesse von Herrn RA Hennig an den Themen Wirtschaft und Versicherungen. Dementsprechend war Herr Hennig von 1987 bis 1990 bei einer großen deutschen Versicherung tätig, wo er im Wesentlichen mit der Schadensbearbeitung, aber auch im betrieblichen Bereich des Versicherungswesens mit juristischen Fragestellungen betraut war. Im Jahr 1991 machte er sich selbständig als Rechtsanwalt mit Schwerpunkten in den Bereichen Versicherungs- und Haftungsrecht, Erbrecht und allgemeines Vertragsrecht. Herr Hennig gehörte zu den ersten hundert in Deutschland zugelassenen Fachanwälten für Versicherungsrecht. Er ist bereits seit dem Jahr 2004 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Neben dem vorgenannten Schwerpunkt hat er sich seit dem Jahr 2009 auch als Fachanwalt für Erbrecht qualifiziert. Sprachkenntnisse: Deutsch, Englisch Herr RA Hennig gehört seit dem Jahr 2013 zu unserem Team. Per E-Mail erreichen Sie ihn unter hennig@rammingerpartner.de. GmbH gründen? Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wichtige Informationen schnell und effektiv zu transportieren. Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben „In der aktuellen Version haben wir die Unterstützung für Lottie-Dateien hinzugefügt. 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Im gleichen Jahr begann er in der Steuerabteilung der Frankfurter KPMG Peat Marwick GmbH als Steuerassistent. 1992 folgte die Promotion zum Dr. jur. am Lehrstuhl für Öffentliches Recht beim Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans-Heinrich Rupp. Im gleichen Jahr absolvierte er die Prüfungen zum Steuerberater und wurde sodann im Jahr 1993 vom Hessischen Ministerium der Finanzen zum Steuerberater bestellt. 1995 folgte die Gründung der eigenen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei, die in der Folgezeit immer mehr ausgebaut wurde. In den Jahren 2015 - 2017 bereitete sich Herr Dr. Ramminger auf die Weiterqualifizierung als Notar vor. 2016 absolvierte er die notarielle Fachprüfung und schließlich wurde er in 2017 als Notar in Frankfurt am Main zugelassen. Er ist damit einer der ganz wenigen Notare, die zugleich auch als Steuerberater zugelassen sind. GmbH gründen? Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wichtige Informationen schnell und effektiv zu transportieren. Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben „In der aktuellen Version haben wir die Unterstützung für Lottie-Dateien hinzugefügt. Um sie zu nutzen, besuchen Sie lottiefiles.com, wählen Ihre Favoriten aus und laden sie in ein „Bild“-Element in Ihrem Projekt hoch Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben „In der aktuellen Version haben wir die Unterstützung für Lottie-Dateien hinzugefügt. Um sie zu nutzen, besuchen Sie lottiefiles.com, wählen Ihre Favoriten aus und laden sie in ein „Bild“-Element in Ihrem Projekt hoch Erhalte 50% Rabatt auf deine erste Bestellung auf unserer Seite. Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wichtige Informationen schnell und effektiv zu transportieren. - [Weiler](https://rammingerpartner.de/weiler) Martin Weiler Herr Weiler trat zunächst in die Dienste der bayerischen Finanzverwaltung ein. Noch vor dem ersten juristischen Staatsexamen legte er in 1993 das Steuerberaterexamen ab. Seit 1994 ist er als Steuerberater tätig und seit 1998 als Rechtsanwalt. Herr Weiler verfügt über vielfältige Erfahrungen in der Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung und dem Wirtschaftsrecht. Zuletzt war er insbesondere mit den steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Problemen von Insolvenzverfahren als Steuerberater und Rechtsanwalt befasst. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst gleichermaßen das Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht wie auch das Insolvenzrecht. Zudem hat er in 2011 einen Lehrgang über IFRS und US-GAAP mit Erfolg abgeschlossen. Herr Weiler ist seit 2008 in unserem Team tätig. Sprachkenntnisse: Deutsch, Englisch E-Mail: weiler@rammingerpartner.de GmbH gründen? Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wichtige Informationen schnell und effektiv zu transportieren. Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben „In der aktuellen Version haben wir die Unterstützung für Lottie-Dateien hinzugefügt. Um sie zu nutzen, besuchen Sie lottiefiles.com, wählen Ihre Favoriten aus und laden sie in ein „Bild“-Element in Ihrem Projekt hoch Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben „In der aktuellen Version haben wir die Unterstützung für Lottie-Dateien hinzugefügt. Um sie zu nutzen, besuchen Sie lottiefiles.com, wählen Ihre Favoriten aus und laden sie in ein „Bild“-Element in Ihrem Projekt hoch Erhalte 50% Rabatt auf deine erste Bestellung auf unserer Seite. Du kannst diese Vorlage ideal verwenden um kurze, aber wichtige Informationen schnell und effektiv zu transportieren. - [Datenschutzerklärung](https://rammingerpartner.de/datenschutzerklarung) Datenschutzerklärung 1. Allgemeine Hinweise Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Diese Datenschutzerklärung informiert Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf unserer Website rammingerpartner.de. 2. Verantwortlicher Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist: Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte u. Steuerberater PartGmbB, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 2972361-0, Fax: +49 69 2972361-111, e-Mail: post@rammingerpartner.de, 3. Hosting Die Website wird von onepage.io gehostet. Die Server befinden sich in Deutschland. Der Anbieter ist: Onepage GmbH, Theresienstraße 9, 80333 München, Deutschland Die Verbindung zu den Servern erfolgt verschlüsselt (SSL). Mit dem Hosting-Anbieter wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. 4. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung Beim Besuch unserer Website werden automatisch Informationen durch den Webserver erfasst, sogenannte Server-Logfiles. Diese beinhalten z. B.: IP-Adresse des anfragenden Rechners, Datum und Uhrzeit der Anfrage, Name und URL der abgerufenen Datei, Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL), Verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners. Diese Daten werden nur für statistische Auswertungen und zur Verbesserung der Website verwendet. Eine Zusammenführung mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am sicheren Betrieb der Website) 5. Kontaktformular / E-Mail-Kontakt Wenn Sie uns per Kontaktformular oder E-Mail Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Formular bzw. der E-Mail zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung und -anbahnung)6. Cookies Unsere Website verwendet ggf. Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Sie richten keinen Schaden an. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben oder generell ausschließen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Bereitstellung der Website) 7. Ihre Rechte Sie haben gemäß DSGVO folgende Rechte: Auskunft über Ihre gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO) Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO) Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO) Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) 8. Änderungen dieser Datenschutzerklärung Wir behalten uns v... - [Impressumsangaben](https://rammingerpartner.de/impressumsangaben) Impressum: Dr. Ramminger & Partner, Rechtsanwälte & Steuerberater, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 2972361-0, Fax: +49 69 2972361-111, e-Mail: post@rammingerpartner.de. Partnerschaftsregister Frankfurt am Main, PR-Nummer: 1632 Partner: Dr. Harald Ramminger, Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar und Dipl.-FW Martin Weiler, Rechtsanwalt u. Steuerberater Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherungs-AG in 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten weltweit und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB), § 54 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Verbindung mit der Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (WPBHV). Es gelten folgende Rechtsvorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft, Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland v. 9.3.2000 (BGBl. I S. 182) EURAG. Auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie die maßgeblichen Berufsvorschriften unter dem Stichwort "Berufsrecht". Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei gehören der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main an, die zugleich Aufsichtsbehörde ist und auf Antrag von Mandanten auch Schlichtungsverfahren durchführt. Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet: Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland) Impressumsangaben Steuerberatergesetz (StBG), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVVO). Auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer finden Sie die hier angegebenen Vorschriften unter dem Stichpunkt Der Steuerberater - Berufsrecht. Die Steuerberaterkammer Hessen ist Aufsichtsbehörde und führt auf Antrag von Mandanten Schlichtungsverfahren durch. Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet: Steuerberater, Verleihungsstaat: Deutschland. Bundesnotarordnung, Beurkundungsgesetz, Gerichts- und Notarkostengesetz, Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz, Dienstordnung für Notarinnen und Notare, Richtlinien der Notarkammer, Schiedsvereinbarungen, Europäische Charta gegen organisierte Kriminalität, Europäische Standesvorschriften. Die Texte hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer. unter dem Reiter Berufsrecht. Dienstaufsichtsbehörde ist Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main, der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, und das Hessische Ministerium der Justiz. Die Dienstbezeichnung „Notar“ wurde in Deutschland verliehen. Datenschutzbeauftragte gemäß Datenschutz-Grundverordnung ist Maryia Zhorava, c/o AWTS Steuerberatung, gleiche Anschrift, zhorava@awts.de. Vertretung: Bernd Schmidt, Han...