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KOSTENLOSES
ERSTGESPRÄCH
WIr bieten Ihnen in vielen Rechtsgebieten die Möglichkeit eines kostenlosen Kennen-lerngesprächs per Telefon. Mehr dazu….
TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn- und Finanz-),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei
Unsere Sprechzeiten:
Mo - Fr 9.00 bis 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
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Postanschrift:
Zeil 79
60313 Frankfurt a.M.
Aufgrund der allgemeinen Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber ein Mobbing durch andere Arbeitnehmer oder Dritte zu unterbinden und geeignete Maßnahmen zu dessen Abstellung zu ergreifen. Keinesfalls darf er sich lediglich passiv verhalten. Streitigkeiten am Arbeitsplatz unter Kollegen oder auch im Verhältnis zu Vorgesetzten muss er nachgehen. Anderenfalls kann sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen.
Erst recht darf der Arbeitgeber nicht selbst in diskriminierender oder ehrverletzender Weise tätig werden (oftmals als „Bossing“ bezeichnet). Der Arbeitgeber darf insbesondere nicht sein Direktionsrecht missbrauchen und z.B. Arbeit in rechtsmissbräuchlicher Weise zuweisen oder eine Umsetzung innerhalb des Betriebs von einem Einzelzimmer ins Großraumbüro anordnen, weil der Arbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt wurde. Des Arbeitsplatz muss so gestaltet sein, dass eine Überanstrengung und das Entstehen einer Krankheit verhindert wird und der Arbeitnehmer nicht mehr als unbedingt nötig belastet wird.
Anderenfalls kann der Arbeitnehmer mit einer Abmahnung gegenüber dem Arbeitgeber reagieren. Leistet der Arbeitgeber trotz Abmahnung keine Abhilfe, so ist eine Kündigung durch den Arbeitnehmer denkbar. Bei berechtigter Kündigung ist der Arbeitgeber sogar schadensersatzpflichtig, falls der Arbeitnehmer keine Anschlussbeschäftigung erhält.
Deshalb sollten sie bei jedem Verdacht auf Mobbing unverzüglich einen Anwalt einschalten.
Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch im Umfang von bis zu 15 Minuten, um festzustellen, ob es sich lohnt, einen Fall „anzupacken“. Rufen Sie uns hierzu einfach an. Wenn Sie wollen, schildern Sie uns zuvor Ihren Fall via E-Mail. Teilen sie uns bitte auch mit, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten.
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