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Geschäftsführer

Wir begleiten Geschäftsführer in allen Fragen, die mit ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer zusammen hängen.

Geschäftsführervertrag

Das betrifft zunächst die Ausgestaltung des Geschäftsführervertrages im Hinblick auf Laufzeit, Vergütung, Nebenleistungen, eine eventuelle Entschädigung bei vorzeitiger Abberufung und ggf. Altersversorgung. Stets zu bedenken sind auch die Fragen des Haftungsmaßstabes und des Abschlusses einer D&O-Versicherung. Mitunter stellen sich auch Fragen der steuerlichen Optimierung unter Einschaltung ausländischer Gesellschaften, auch hierzu können wir gerne beraten.

Geschäftsführerpflichten

Der Geschäftsführervertrag regelt auch, was der Geschäftsführer alleine entscheiden darf und wozu er einen Beschluss der Gesellschafterversammlung braucht. Stets zu beachten ist aber, dass der Geschäftsführer per se von Gesetzes wegen schon einen umfassenden Pflichtenkatalog hat. So muss er z.B. ein Compliance-System nutzen, um sich bei Personalfehlern exculpieren zu können. Selbstverständlich muss er die Ertragslage wie auch die Liquiditätslage stets im Auge behalten. Insgesamt muss er in allen Fragen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an den Tag legen. Problematisch ist dieser Haftungsmaßstab insbesondere bei unternehmerischen Entscheidungen, die stets ein Risikioelement beinhalten. Der Geschäftsführer hat bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen und Maßnahmen vorzuschlagen. Bei drohender Überschuldung hat er eine Fortführungsprognose erstellen zu lassen. Bei Zahlungsunfähigkeit ist binnen von 3 Wochen Insolvenzantrag zu stellen. Selbstverständlich hat der Geschäftsführer Recht und Gesetz zu beachten. Dementsprechend hat er bei Übernahme der Geschäftsführung unverzüglich alle Bereiche des Unternehmens auf Rechtsverstöße hin zu überprüfen und beim Entdecken von Verstößen die richtigen Schritte zu ergreifen, um nicht selbst haftbar gemacht zu werden.

Leistungsangebot im Gesellschaftsrecht

Gerne helfen wir Ihnen dabei, wenn Sie neu die Geschäftsführung übernommen haben, zu prüfen, ob Ihr Unternehmen rechtskonform aufgestellt ist und alle Rechtsregeln beachtet werden. Dies betrifft alle Bereiche des Unternehmens:

Im Arbeitsrecht z.B. prüfen wir, ob die Gefahr der Haftungsinanspruchnahme für unerkannte Risiken besteht, z.B. aufgrund der Arbeit mit Scheinselbstständigen oder Leiharbeitnehmern. Hierfür besteht in aller Regel eine persönliche Haftung des Geschäftsführers mit seinem Privatvermögen für nicht abgeführte Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Im Steuerrecht z.B. prüfen wir, ob Ihr Unternehmen systemkonform aufgestellt ist, hier werden oft massive Fehler gemacht, indem elementare Steuerpflichten unbeachtet gelassen werden: z.B. bei Bauleistungen die Beachtung der 15%-igen Bauabzugssteuer oder der monatlichen Buchhaltung, bei Exportunternehmen die Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Nachweis des Warenweges - auch innerhalb der europäischen Union.

Auch im Wettbewerbsrecht können sich z.B. aus der Verletzung von Namensrechten gravierende Schadensersatzpflichten ergeben, bis zur Offenlegung / Herausgabe des erzielten Umsatzes / Gewinnes.

Wir unterstützen Sie mit unseren Spezialisten für verschiedenste Rechtsbereiche auf Wunsch umfassend und sorgen so für eine deutliche Eingrenzung Ihres Haftungsrisikos.

Indem Sie nachweisen, den Auftrag zu einer umfassenden Compliance-Prüfung gegeben zu haben, können Sie sich zugleich von dem Vorwurf der leichtfertigen / grobfahrlässigen Pflichtverletzung exculpieren.

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