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Unsere Themen im Berufshaftungsrecht:

Treuhänderhaftung

Sie suchen einen Rechtsanwalt, um Schadensersatzansprüche gegen einen Treuhänder geltend zu machen? Oder sind Sie selbst Treuhänder und möchten Sie einem derartigen Anspruch entgegen treten? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Allgemeines zum Thema Haftung des Treuhänders

Der Treuhänder haftet zunächst einmal aus Auftragsrecht. Er hat alles, was er aus der Ausführung eines Auftrags erlangt, seinem Auftraggeber herauszugeben. Darüber hinaus kann der Treuhänder sich aber auch schadensersatzpflichtig machen, wenn er nicht die im allgemeinen Rechtsverkehr übliche Sorgfalt walten lässt, beziehungsweise gegen Weisungen oder Vereinbarungen verstößt und dem Auftraggeber hieraus ein Schaden entsteht.

Besonders bedeutsam ist die Haftung eines Treuhänders im Kapitalanlagerecht. Ein Treuhänder kann unter Umständen schon durch die Benennung im Prospekt aus in Anspruch genommenem Vertrauen haften. Ferner ist eine Haftung denkbar, wenn der Treuhänder eine Schutzfunktion im Sinne der Anleger zwar übernimmt, diese aber nicht oder nicht tatsächlich wahrnimmt, und hieraus Vermögensschäden der Anleger entstehen. Hierzu gibt es umfangreiche Rechtsprechung, die hier nicht näher dargestellt werden kann.

Achtung, Sie sollten nach einem Schadensfall mit der Geltendmachung der Ansprüche nicht zuwarten, die Verjährungsfrist beträgt nur 3 Jahre und beginnt schon ab dem Moment zu laufen, wo die Möglichkeit bestanden hätte, den Pflichtenverstoß zu erkennen. Deshalb: Suchen Sie in diesem Fall möglichst schnell einen spezialisierten Anwalt auf.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt und Notar Dr. Harald Ramminger, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


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