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Versicherungsrecht

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht zum Thema private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung soll im Krankheitsfall die Kosten für Heilbehandlungen absichern.

Im Schadensfall kommt es jedoch erfahrungsgemäß häufig zu Regulierungsschwierigkeiten. Die in Anspruch genommenen Versicherungen berufen sich häufig oft auf bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht erwähnte Vorerkrankungen und fechten den gesamten Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung an.

Der Versicherungsnehmer ist dann darauf angewiesen, die Behandlungskosten vorzufinanzieren, und diese später von der Versicherung zurückzuholen.

Die Problematik darf nicht unterschätzt werden. Wir raten daher grundsätzlich dazu, nicht ohne Not den Versicherer zu wechseln oder einen privaten Versicherungsvertrag nicht ohne eingehende anwaltliche Beratung neu abzuschließen. Gerne sind wir hier behilflich.

Streitigkeiten bestehen auch hinsichtlich der Frage der Krankheit: Was zählt dazu? Inzwischen ist klar, dass auch die Kosten für ambulante Lasik-Augenoperationen vom Versicherungsschutz gedeckt sein können oder die Kosten für extrem teure Kinderwunschbehandlungen (in Vitro Fertilisation oä).

Des weiteren geht es häufig um die Frage des Deckungsumfanges: Welche Heilbehandlungen sind vom Versicherungsschutz genau gedeckt?

Muss sich der Versicherte mit einer üblichen Behandlungweise zufrieden geben oder hat er Anspruch auf die bestmögliche Versorgung auf höchstem wissenschaftlichen Niveau, die zwangsläufig meist sehr viel teurer ist?

Auch hier setzen viele Versicherungen darauf, dass nur wenige Versicherte den Mut und das Durchhaltevermögen haben, ihren Versicherer zu verklagen.

Tätigkeitsbereich des Fachanwalts für Versicherungsrecht:

Er berät kompetent in allen Versicherungssachen:


Falls erforderlich, übernimmt er auch die Vertretung vor Gericht oder vor dem Ombudsmann der Versicherungswirtschaft.

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt

Rechtsanwalt Wolfgang Hennig, Fachanwalt für Erbrecht


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