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Arbeitsvertragsprüfung im Arbeitsrecht

Sind Sie als Arbeitgeber sicher, dass Ihre Arbeitsverträge optimal sind? Nach Überprüfung von Hunderten von Arbeitsverträgen können wir feststellen, dass viele Arbeitgeber oft noch immer Klauseln verwenden, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand halten.

Arbeitsverträge unterliegen dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieses verbietet überraschende oder widersprüchliche oder allgemeinen Rechtsgedanken widersprechende Regelungen. Das ist erst seit dem 1. 1. 2003 so, nunmehr muss sich aber jeder Arbeitsvertrag daran messen lassen.

Ebenso schlecht wie fehlerhafte Regelungen sind lückenhafte Regelungen. Als Arbeitgeber sollten Sie den Arbeitsvertrag klar zu Ihrem Vorteil nutzen. Denn später werden Sie vermutlich Änderungen weit schwerer durchsetzen können. Sie sollten deshalb also alles festschreiben, was zu Ihren Gunsten ist.

Wollen sie einen Vertrag befristen, dann bedarf die Befristung einer Rechtfertigung. Maßgeblich ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das in jedem Einzelfall zur Prüfung der Befristung heranzuziehen ist. Soll trotz der Befristung die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung nicht ausgeschlossen sein, was möglich ist, so ist dies eindeutig zu regeln.

Fazit: Die Entwicklungen im Arbeitsrecht derart schnelllebig, dass Sie als Unternehmer schon bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags anwaltlichen Rat einholen müssen, insbesondere dann, wenn Sie den Vertrag optimieren wollen, um Leistungsanreize einzubauen, Fehlzeiten zu begrenzen, nachvertragliche Konkurrenzverbote zu begründen usw.

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht:

Rechtsanwältin Maryam Machdi, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Udo Listmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kostenloses Erstgespräch im Arbeitsrecht

Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch im Umfang von bis zu 15 Minuten an, um sich von einem unserer Arbeitsrechtsexperten einen persönlichen Eindruck zu verschaffen.


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