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Factoring

Beim Factoring verkauft der Unternehmer seinen Forderungsbestand im Ganzen an den Factor ab, meist an ein Kreditinstitut, aber auch an gewerbliche Unternehmen und erhält dafür dringend benötigte Liquidität. Oft übernimmt der Unternehmer dabei die Gewähr für die Bonität der Forderungen.

Neben dem Wegfall des aufwändigen Mahn- und Inkassoverfahrens wird dem Unternehmer gegenüber hauptsächlich der Liquiditätsvorteil und die hieraus resultierenden Vorteile für seine Firma in den Vordergrund gestellt, also:


Nicht erwähnt wird indes, dass der Unternehmer die gesamten Leistungen letztlich doch finanzieren muss, weil eben auch der Factor ein gutes Geschäft machen will. Deshalb bekommt der Unternehmer nun eben nicht mehr 100%, sondern beispielsweise nur noch 80% des Nominalwertes der Forderungen, dafür aber sofort.

Oft ist das Factoring mit einer Forderungsausfallversicherung kombiniert, deren Bedingungen strikt überwacht werden müssen.

Dafür sind mit dem Factoring eine ganze Reihe von Rechtsproblemen verbunden, z. B. hinsichtlich von Abtretungsverboten, Kollision mit dem Kreditvertrag der Bank, Fragen des Insolvenzrechts usw. Noch schwieriger wird es, wenn der Factoring-Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen zustande kommt. Allerdings ist der Unternehmer ohne einen sachkundigen Berater der Factoring-Industrie unterlegen.

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