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Versicherungsrecht

Der Fachanwalt für Versicherungsrecht zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständiger Vertrag oder als Zugabe zu einer Lebensversicherung abgeschlossen worden sein.

Sie soll das finanzielle Risiko absichern, das daraus entsteht, dass jemand früher oder später seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Im Leistungsfall wird ab Eintritt der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente ausgezahlt.

Berufsunfähigkeit ist übrigens nicht mit Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität gleichzusetzen. Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn jemand den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann oder darin empfindlich eingeschränkt ist. Meist wird eine Einschränkung von 50% gefordert; dies ist aber je nach Versicherungsbedingungen unterschiedlich. Inwieweit der Versicherer den Versicherten darauf verweisen kann, einen Alternativberuf zu ergreifen, hängt von den vereinbarten Bedingungen ab, aber auch von vielen anderen Kriterien und ist oft Gegenstand zermürbender Streitigkeiten.

Berufsunfähigkeit kann insbesondere auch bei psychischen oder auch geistigen Erkrankungen vorliegen.

Am besten Sie wenden sich nach einem Schadensfall an uns, noch bevor Sie die Schadensmeldung ausfüllen. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden und optimale Ergebnisse zu erzielen. Herr Rechtsanwalt Wolfgang Hennig ist seit Jahrzehnten im Versicherungsrecht praktisch und mit großem Erfolg tätig. Für die Tätigkeit im Antragsverfahren bieten wir günstige Pauschalpreise an.

Tätigkeitsbereich des Fachanwalts für Versicherungsrecht:

Er berät kompetent in allen Versicherungssachen:

Falls erforderlich, übernimmt er auch die Vertretung vor Gericht oder vor dem Ombudsmann der Versicherungswirtschaft.

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt

Rechtsanwalt Wolfgang Hennig, Fachanwalt für Erbrecht


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