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Versicherungsrecht

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt am Main

Sie suchen einen erfahrenen Anwalt im Versicherungsrecht in Frankfurt am Main oder Umgebung? Sie wünschen sich einen erfahrenen Versicherungsprofi, der Sie auf Tücken und Probleme bereits im Vorfeld aufmerksam macht, geschickt Rechtspositionen aufbaut, um in Verhandlungen das bestmögliche Ergebnis zu erreichen und vor Gericht die prozessualen Besonderheiten beherrscht und zu Ihren Gunsten einzusetzen vermag? Dann sind Sie hier richtig.

Warum zum Fachanwalt für Versicherungsrecht?

Ist ein Schadensfall eingetreten, und möchten Sie eine dafür abgeschlossene Versicherung in Anspruch nehmen, so benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der möglichst auch Fachanwalt für Versicherungsrecht ist. Der Fachanwaltstitel gibt Ihnen die Gewähr, dass der Anwalt kein selbsternannter Experte ist, sondern er über langjährige Erfahrung und qualifiziertes Wissen verfügt.

Selbst wenn der Versicherer eindeutig leisten muss, versucht er oft, sich mit allerlei Vorwänden der Leistungspflicht zu entziehen:

Dabei gibt es eine Reihe von Gegenstrategien, die der gewöhnliche Versicherungsnehmer allerdings nicht kennt und auch viele Rechtsanwälte nicht.

Am besten Sie wenden sich nach einem Schadensfall an uns, noch bevor Sie die Schadensmeldung ausfüllen. Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden und optimale Ergebnisse zu erzielen. Herr Rechtsanwalt Wolfgang Hennig ist seit Jahrzehnten im Versicherungsrecht praktisch und mit Erfolg tätig.

Abwehr von Regressansprüchen

Zunehmend werden wir beauftragt hinsichtlich der Abwehr von Regressforderungen der Versicherungen wegen grober Fahrlässigkeit im Straßenverkehr und Regressansprüchen der Gebäude- und Sachversicherer wegen fahrlässiger bzw. grob fahrlässiger Schadensverursachung.

Tätigkeitsbereich im Versicherungsrecht:

Kompetente Vertretung in allen Versicherungssachen:


Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Wolfgang Hennig, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Hennig ist seit Beginn seiner Berufstätigkeit in Versicherungsfragen tätig, er war einer der ersten hessischen Anwälte, die die Erlaubnis erhalten haben, den Titel des Fachanwaltes für Versicherungsrecht zu führen.

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