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Franchiserecht / Franchising

Die clevere Idee aus den USA sorgt für mehr Umsatz und mehr Profit.

Sind Sie erfolgreich mit Ihrem Unternehmen? Sind Sie davon überzeugt, dass man für Ihre Geschäftsidee aus dem Bereich Einzelhandel, Produktion, Handwerk oder Dienstleistung noch weit mehr Kunden finden kann? Möchten Sie Ihr Know-How gewinnbringend verwerten und dadurch noch erfolgreicher werden? Wollen Sie Ihr bewährtes System anderen gegen Umsatzbeteiligung zur Verfügung stellen, wie das außer McDonald’s bereits tausende andere Unternehmen getan haben?

Der Vorteil für den Franchisegeber liegt nicht nur darin, dass er an den Umsätzen beteiligt ist. Auch der Bekanntheitsgrad der Marke wird durch Franchising erhöht. Außerdem haben Sie als Franchisegeber unschlagbare Vorteile in betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Werbung z. B. haben Sie weniger Streuverluste. Synergieeffekte sorgen für  niedrigere Kosten bei der Gesellschaft und auch beim einzelnen Partnerbetrieb. Bei Zulieferern aller Art entwickeln Sie eine zunehmende Marktmacht und können die Preise und Konditionen zu Ihren Gunsten beeinflussen. Hier erfahren Sie mehr…

Ein erfolgreiches Franchise-System lässt auch den Franchisenehmer erhebliche Gewinnchancen zukommen. Wir kennen zahlreiche Franchisenehmer, die als Niederlassung einer eingeführten Marke und mit einem erprobten Konzept ohne großen Aufwand reich geworden sind. Doch raten wir jedem Franchisenehmer auch, sich gründlich beraten zu lassen, denn unserer Einschätzung nach sind nur etwa 50% aller Franchise-Angebote seriös und nur wenige Angebote bieten wirklich gute Gewinnaussichten. In etlichen Fällen werden Franchisenehmer vom Franchisegeber regelrecht ausgeplündert, sobald sie den Franchise-Vertrag unterschrieben haben. Oft müssen sie zum Einstieg sogar Darlehen gegenüber dem Franchisegeber erbringen oder werden mit teuren Kostenumlagen belastet. Hier erfahren Sie mehr…

Beratung zum Franchiserecht / Franchising

Unser Leistungsangebot für Franchisegeber

Beim Aufbau eines Franchise Systems stellen sich für den Franchisegeber folgende Themen:

Gerne beraten und unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung bei Einführung eines Franchise-Systems.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt u. Notar Dr. Harald Ramminger, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Beratung zum Franchiserecht / Franchising

Unser Leistungsangebot für Franchisenehmer

Als eine im Franchiserecht erfahrene Kanzlei beraten wir selbstverständlich auch Franchisenehmer, die sich an einem eingeführten Franchisesystem beteiligen wollen.

Franchising hat im Idealfall aus unserer Sicht erhebliche Vorteile. Die Marke ist bereits aufgebaut und verspricht gute Umsätze, man kann aus den Erfahrungen anderer Franchisenehmer an anderen Stellen Rückschlüsse auf den möglichen Verkaufserfolg am eigenen Platz ziehen.

Doch müssen wir an dieser Stelle eine Warnung aussprechen. Nicht alle Franchisegeber arbeiten seriös. Selbst bekannte Firmen mißbrauchen das Franchisesystem nach unseren Erkenntnissen oftmals als Instrument, um wenig rentable Filialen in die Selbständigkeit auszulagern und sich ihren Arbeitgeberpflichten zu entziehen. Andere belasten ihre Franchisenehmer derart massiv mit zentralen Kosten, dass von einer fairen Lastenverteilung keine Rede sein kann. Wieder andere machen dem Franchisenehmer plötzlich Konkurrenz aus dem eigenen Hause.

Es ist daher dringend anzuraten, Franchiseangebote stets sehr kritisch - und zwar in rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht - durch einen Fachmann prüfen zu lassen, der sich hierin auskennt. Insbesondere die Bilanzkennzahlen und Vertragstrukturen müssen gecheckt werden - und zwar vor Vertragsunterzeichnung.

Wir haben schon einer Vielzahl von Franchisenehmern zum Erfolg verholfen und andere vor teuren Misserfolgen bewahrt.

Selbstverständlich beraten wir nicht nur beim Einstieg, sondern auch bei auftretenden Schwierigkeiten bzw. beim Ausstieg / Verkauf.

Und selbstverständlich übernehmen wir auch die außergerichtliche und bei Bedarf  die gerichtliche Korrespondenz.

Ihre Ansprechpartner


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