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Die Vorteile eines Immobilienpools für die Nachfolgeplanung

Der Immobilienpool - auch Familienpool, Familienbesitzgesellschaft oder Grundbesitzgesellschaft genannt - bietet unter dem Aspekt der Absicherung des Familienvermögens und der Nachfolgeplanung entscheidende Vorteile gegenüber den herkömmlichen Gestaltungsmitteln Familienstiftung und Übertragung mit Nießbrauchsvorbehalt. Er eignet sich insbesondere für Immobilienvermögen, die aus mehreren Objekten bestehen.

Beim Immobilienpool wird eine Gesellschaft gegründet, meist eine Personengesellschaft, in die die im Privatbesitz befindlichen Immobilien eingebracht werden. Dabei ist Steuerneutralität sicher zu stellen. Der Gesellschaftsvertrag wird so konstruiert, dass der Elterngeneration die entscheidenden Einflussmöglichkeiten verbleiben, d.h. anders als bei einer Nießbrauchslösung weiterhin über An- und Verkauf von Objekten frei entschieden werden kann. An die Nachfolgegeneration wird in Etappen - unter Ausnutzung der 10-Jahres-Periode - das blanke Vermögen übertragen, jedoch entkleidet aller Bestimmungsrechte. Ziel ist es, das Vermögen dauerhaft der Familie zu erhalten, d.h. vor dem Zugriff von Gläubigern und geschiedener Schwiegerkinder oder vor erbrechtlichen Streitigkeiten zu sichern. Der Immobilienpool ermöglicht die optimale Ausnutzung erbrechtlicher Freibeträge sowie die Ausnutzung der einkommensteuerlichen Progression. Der Gefahr einer Kündigung des Gesellschaftsvertrags durch Kinder oder Enkelkinder wird durch entsprechende Rückforderungsrechte wirkungsvoll vorgebeugt.

Noch ein häufig übersehener Aspekt: Der Immobilienpool dient mit der Verlagerung von Vermögen auf die Nachfolgegeneration auch der Vermögensabsicherung des Unternehmers, vielfach auch „asset protection“ genannt.

Der Immobilienpool kann als GbR, als KG, GmbH & Co. KG oder als GmbH ausgestaltet werden, wobei die Vor- und Nachteile jeder Konstruktion durch das Steuerrecht bestimmt werden. Hier bieten wir Ihnen eine Beratung aus einer Hand. Sprechen Sie uns an.  

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