Unsere Fragebögen
Notarielle Themen





NOTAR


Notar


KOSTENLOSES

ERSTGESPRÄCH



WIr bieten Ihnen in vielen Rechtsgebieten die Möglichkeit eines kostenlosen Kennen-lerngesprächs per Telefon. Mehr dazu….



TOP STEUERBERATER



Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).




Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de

Hinweise zum Datenschutz -  Impressum - Anfahrt


Für Buchhaltungen

(Lohn- und Finanz-),

Abschlusserstellung u.

Steuererklärungen

aller Art empfehlen wir die

  

AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei



Unsere Sprechzeiten:

Mo - Fr 9.00 bis 16.00 Uhr

oder nach Vereinbarung


Telefon:

069 / 29723610


E-Mail:

post@rammingerpartner.de


Postanschrift:

Zeil 79

60313 Frankfurt a.M.


Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Notar

PartGmbB | Frankfurt am Main

Ihr Notar in Frankfurt

Die Immobiliengesellschaft

Bei mehreren Immobilien kann die Gründung einer Immobiliengesellschaft sinnvoll sein. Hierfür kommt im Grunde genommen jede Gesellschaftsform in Betracht, so z.B.

Welche Gesellschaftsform für Ihr Vorhaben optimal ist, das hängt von vielen Faktoren ab. Neben Fragen des Haftungsrechts sind die steuerlichen Auswirkungen sehr unterschiedlich und müssen genauestens erwogen werden.

Beispielsweise ermöglichen die UG oder die GmbH, wenn sie über eine andere Kapitalgesellschaft gehalten werden, für den Verkäufer nahezu steuerfreie Veräußerungsgewinne, wenn statt der Immobilie die entsprechende Gesellschaft veräußert wird. Darüberhinaus kann im laufendne Betrieb die Gewerbesteuer gespart werden. Richtig aufgestellt, zahlt die Gesellschaft im laufenden Betrieb nur die minimale Körperschaftsteuer von 15%.

Im Internet wird von vielen selbsternannten Immobilienberatern wohl deshalb eine GmbH als die ideale Rechtsform empfohlen. Für den, der die Versteuerung von evtl. Veräußerungsgewinnen in Kauf nehmen will (z.B. weil er ohnehin nicht mehr mit Wertsteigerungen rechnet), ist das zwar richtig. Wer allerdings weiterhin auf Wertsteigerungen setzt, der dürfte meist mit einer nicht gewerblichen Vermögensverwaltungsgesellschaft deutlich besser bedient sein.  

Wir würden hingegen meist Personengesellschaften (GbR, KG oder vermögensverwaltende GmbH & Co. KG) bevorzugen, wobei allerdings sorgsam darauf zu achten ist, dass jegliche gewerbliche Betätigung in der Gesellschaft unterbleibt.


Nutzen Sie unsere weiterführenden Infos im pdf-Format:


Ihr Ansprechpartner

Notar Dr. Harald Ramminger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater