Die nachfolgenden Fragebögen sollen Ihnen und uns für die häufigsten Anwendungsfälle eine Hilfe sein (bitte anklicken)
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Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
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Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei
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60313 Frankfurt a.M.
Bei mehreren Immobilien kann die Gründung einer Immobiliengesellschaft sinnvoll sein. Hierfür kommt im Grunde genommen jede Gesellschaftsform in Betracht, so z.B.
Welche Gesellschaftsform für Ihr Vorhaben optimal ist, das hängt von vielen Faktoren ab. Neben Fragen des Haftungsrechts sind die steuerlichen Auswirkungen sehr unterschiedlich und müssen genauestens erwogen werden.
Beispielsweise ermöglichen die UG oder die GmbH, wenn sie über eine andere Kapitalgesellschaft gehalten werden, für den Verkäufer nahezu steuerfreie Veräußerungsgewinne, wenn statt der Immobilie die entsprechende Gesellschaft veräußert wird. Darüberhinaus kann im laufendne Betrieb die Gewerbesteuer gespart werden. Richtig aufgestellt, zahlt die Gesellschaft im laufenden Betrieb nur die minimale Körperschaftsteuer von 15%.
Im Internet wird von vielen selbsternannten Immobilienberatern wohl deshalb eine GmbH als die ideale Rechtsform empfohlen. Für den, der die Versteuerung von evtl. Veräußerungsgewinnen in Kauf nehmen will (z.B. weil er ohnehin nicht mehr mit Wertsteigerungen rechnet), ist das zwar richtig. Wer allerdings weiterhin auf Wertsteigerungen setzt, der dürfte meist mit einer nicht gewerblichen Vermögensverwaltungsgesellschaft deutlich besser bedient sein.
Wir würden hingegen meist Personengesellschaften (GbR, KG oder vermögensverwaltende GmbH & Co. KG) bevorzugen, wobei allerdings sorgsam darauf zu achten ist, dass jegliche gewerbliche Betätigung in der Gesellschaft unterbleibt.
Notar Dr. Harald Ramminger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater