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Unternehmenskauf / Anteilskauf

Beim Unternehmenskauf unterscheidet man im wesentlichen zwei Arten: Den "Share-Deal" und den "Asset-Deal“.

Beim Share-Deal werden Gesellschaftsanteile erworben. Das ist die für den Käufer komfortabelste Form des Unternehmenskaufs. Der große Vorteil des Share-Deals liegt darin, dass automatisch alle bestehenden Verträge übergehen. Die Verträge mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiter. Es muss grundsätzlich keine Einzelübertragung von Rechten und Ansprüchen erfolgen, es sei denn, im Vertrag wäre eine so genannte Inhaberklausel vereinbart worden, d. h. ein Kündigungsrecht für den Fall, dass sich die Besitzverhältnisse am Unternehmen wesentlich ändern. Der Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer GmbH oder an einer UG(haftungsbeschränkt) bedarf der notariellen Beurkundung. Der Erwerb von Aktien ist zwar grundsätzlich ohne notarielle Beurkundung möglich, auf Verkäuferseite ist hierzu jedoch i.d.R. ein Hauptversammlungsbeschluss nötig. Ferner kann sich aus anderen Rechtsgründen eine Beurkundungspflicht ergeben. Nachteil: Weil der Unternehmenskauf im Ganzen erfolgt, werden zwangsläufig auch Altlasten erworben.

Daneben gibt es den so genannten Asset-Deal. Hierbei behält der Verkäufer alle Gesellschaftsrechte und führt die Gesellschaft sozusagen ohne das Unternehmen weiter oder liquidiert sie. Alle für den Betrieb des Unternehmens nötigen Wirtschaftsgüter, Rechte und Vertragsbeziehungen werden einzeln auf den Nachfolger übertragen. Der Vorteil es Asset-Deals gegenüber dem Share-Dal besteht darin, dass er hohe steuerliche Abschreibungen ermöglicht. Dadurch kann sich der Käufer über Steuerabschreibungen teilweise refinanzieren. Auch hier kann sich eine Beurkundungspflicht ergeben, z.B. weil Grundbesitz mit veräußert wird oder weil das Unternehmen das wesentliche Vermögen des Verkäufers darstellt.

Im Vorstadium eines Unternehmenskaufs steht üblicherweise eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder non-disclution-agreement (NDA), mit der sich der Käufer verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse des Verkäufers zu wahren, kein Personal abzuwerben, usw. Schon hier werden oft entscheidende Fehler gemacht, weil man meint, auf anwaltliche Beratung verzichten zu können, wenn ein Vermittler am Werk ist.

Voraussetzung eines jeden Unternehmenskaufs ist eine umfassende und gründliche Bestandsanalyse, deren Umfang der Käufer bestimmen muss, die so genannte „due diligence Prüfung“. Leider stellen wir immer wieder fest, dass gerade bei Mittelständlern hier ganz entscheidende Fehler gemacht werden, indem auf eine sachkundige Beratung beim Unternehmenskauf verzichtet wird. Nur wer jedoch beim Unternehmenskauf die richtigen Fragen stellt, kann später in den Verhandlungen profitieren und den Kaufpreis und die Konditionen entscheidend beeinflussen.

Hinsichtlich der Kaufpreisfindung geben die vom Verkäufer vorzulegenden Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahren, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung ein gewisses Indiz dafür, wie die Ertragslage in der Zukunft sein dürfte. Stets ist aber auch zu berücksichtigen, dass neue Entwicklungen in einzelnen Bereichen, geänderte Rechtsregeln, eine geänderte Nachfragesituation, plötzlich auftretende Konkurrenz oder auch der Inhaberwechsel als solcher zu Abweichungen führen können.

Kernpunkt unserer Beratungstätigkeit ist freilich die Erstellung eines käuferfreundlichen Unternehmenskaufvertragsentwurfs, bei dem wir darauf achten, dass die Käuferinteressen hinreichende Berücksichtigung finden, z.B. indem entsprechende Verkäufergarantien und -zusagen gefordert werden.

Gerne beraten wir Sie in allen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen, die sich bei einem Unternehmenskauf oder bei einem Beteiligungserwerb stellen. Wenn Sie derartige Pläne haben, dann sollten sie zuerst mit uns sprechen. Wir verfügen sowohl über umfangreiche Kenntnisse und Praxiserfahrungen.

Wir beraten auch hinsichtlich der unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Übertragung von Unternehmen an die eigenen Kinder, bei der Übertragung gegen Rentenzahlungen oder dauernde Last, oder unter Vorbehaltsnießbrauch. All diese Möglichkeiten sind hochgradig steuerrelevant. Deshalb sollte Ihr Berater stets auch im Bereich Steuern kundig sein.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt u. Notar Dr. Harald Ramminger, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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