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Grundpfandrechte

Grundpfandrechte dienen dazu, eine Immobilie - das kann auch eine Eigentumswohnung sein - als Sicherheit für eine Geldforderung zu belasten.

Man unterscheidet die Grundschuld, die Hypothek und die Reallast.

Grundschuld

Das meistverwendete Sicherungsmittel in der täglichen Praxis ist die Grundschuld. Mit Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch zugunsten eines Kreditinstituts erlangt dieses das Recht, das Grundstück versteigern zu lassen, wenn der Kredit nicht bedient wird, und aus dem Erlös die Forderung zurückzuführen. Im einzelnen ist hierfür der Sicherungsvertrag maßgeblich. Er bestimmt, was genau mit der Grundschuld abgesichert wird - meist die gesamte Geschäftsverbindung.  Wesentlicher Unterschied zur Hypothek ist dabei, dass der Sicherungsumfang der Grundschuld deutlich über den Kredit hinaus geht: In aller Regel lässt werden für die Grundschuld deutlich höhere Zinsen vereinbart als für den Kredit selbst. Das betrifft jedoch nur den Haftungsumfang, die Zinshöhe des Kredits bleibt unberührt.

Hypothek

Die Hypothek als Rechtsinstitut gibt es zwar noch, an Immobilien werden in der Praxis heute aber kaum noch Grundschulden bestellt. Hypotheken gibt es praktisch nur noch als Schiffshypothek oder als Hypothek an Schiffsbauwerken oder aber als Hypothek auf Flugzeuge. Für Schiffshypotheken gilt das Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (SchRG), die Eintragung der Hypothek an Luftfahrzeugen ist im Luftfahrzeuggesetz (LuftFzgG) geregelt. In beiden Fällen ist eine Hypothekenbestellung nur möglich, wenn das entsprechende Schiff oder Luftfahrzeug in Deutschland amtlich registriert. Zum Wirksamwerden der Hypothek ist - wie bei Immobilien - erforderlich, dass diese in das jeweilige amtliche Register eingetragen wird: Bei Schiffen beim jeweiligen Amtsgericht und bei Luftfahrzeugen beim Amtsgericht Braunschweig, weil dort die Luftfahrzeugrolle geführt wird. In derartigen Fällen, für die eine Luftfahrzeughypothek besteht, kann auch ein Flugzeugpfandbrief ausgestellt werden, wenn ausreichender Versicherungsschutz besteht und nachgewiesen wird. Der Pfandbrief darf höchstens 60% des Flugzeugbeleihungswertes betragen, der zuvor durch einen Gutachter zu ermitteln ist. Für die Registereintragung ist jeweils - wie bei Immobilien - die Erklärung des Bestellers in tauglicher Form abzugeben, etwa vor einem Notar.

Rentenschuld

Die Rentenschuld ist eine Belastung des Grundstücks in der Form, dass zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Die Rentenschuld muss vor einem Notar bewilligt und in das Grundbuch eingetragen werden. Sie bietet sich z.B. an, wenn dem Verkäufer gegenüber eine Leibrente über das Grundstück abgesichert werden soll. Gerät der Käufer in Vermögensverfall, so kann der Verkäufer hinsichtlich seiner Leibrente die Versteigerung des Grundstücks betreiben, oder auch die Verwertung durch einen Zwangsverwalter.