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Erbschaftsteuer

Beratung durch den Fachanwalt für Erbrecht, Frankfurt

Erbschaftsteuer-Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze

Entwicklung der Steuerklassen von 2002 bis heute

Zur Steuerklasse I gehören:

Zur Steuerklasse II gehören:

Zur Steuerklasse III zählen alle übrigen Personen, die nicht in Steuerklasse I oder II genannt werden, insbesondere der nichteheliche Lebensgefährte, Großnichte oder Großneffe, Freunde und Bekannte.

Entwicklung der Freibeträge von 2002 bis heute

Seit dem 1. 1. 2011 gilt der Freibetrag für Ehegatten auch für den im Lebenspartnerschaftsregister eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartner. Für den "normalen" nichtehelichen oder nicht registrierten Lebensgefährten gilt dies nicht, er wird weiterhin steuerlich wie ein fremder Dritter behandelt.

Die aktuellen Steuersätze seit dem 1. 1. 2010

Historische Steuersätze vom 1. 1. 2009 - 31. 12. 2009

Für Erbfälle und Schenkungen in 2009 fanden für die Personen in Steuerklasse II die ungünstigen Steuersätze der Klasse III Anwendung (siehe nachstehene Tabelle). Geschwister, Nichten und Neffen wurden wie fremde Dritte behandelt. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts blieb im Ergebnis ohne Erfolg. Nachfolgend die Übesicht:

Historische Steuersätze seit 1. 1. 2002 - 31. 12. 2008

Für Erbfälle und Schenkungen In der Zeit vor dem 31. 12. 2008 galten folgende Steuersätze:

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