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TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn- und Finanz-),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei
Unsere Sprechzeiten:
Mo - Fr 9.00 bis 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
E-Mail:
Postanschrift:
Zeil 79
60313 Frankfurt a.M.
Zur Steuerklasse I gehören:
Zur Steuerklasse II gehören:
Zur Steuerklasse III zählen alle übrigen Personen, die nicht in Steuerklasse I oder II genannt werden, insbesondere der nichteheliche Lebensgefährte, Großnichte oder Großneffe, Freunde und Bekannte.
Seit dem 1. 1. 2011 gilt der Freibetrag für Ehegatten auch für den im Lebenspartnerschaftsregister eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartner. Für den "normalen" nichtehelichen oder nicht registrierten Lebensgefährten gilt dies nicht, er wird weiterhin steuerlich wie ein fremder Dritter behandelt.
Für Erbfälle und Schenkungen in 2009 fanden für die Personen in Steuerklasse II die ungünstigen Steuersätze der Klasse III Anwendung (siehe nachstehene Tabelle). Geschwister, Nichten und Neffen wurden wie fremde Dritte behandelt. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts blieb im Ergebnis ohne Erfolg. Nachfolgend die Übesicht:
Für Erbfälle und Schenkungen In der Zeit vor dem 31. 12. 2008 galten folgende Steuersätze:
Unsere Leistungsangebote im Erbrecht - 10 Gründe, warum man ein Testament haben sollte - 10 wichtige Tipps zur Nachfolgeplanung - Besonderheiten bei der Unternehmensnachfolge - Der überlebende Ehegatte im Erbrecht - Der überlebende Lebensgefährte im Erbrecht - Der Einfluss lebzeitiger Schenkungen auf das Erbrecht - Pflichtteilsrechtsansprüche und das Erbrecht - Wichtige Hinweise für den Erbfall - Was gilt bei Erbfällen mit Auslandsbezug? - Wichtiges zur Erbschaftsteuer - 10 Tipps zur Verminderung der Erbschaftsteuer