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Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).




Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de

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Steuerstrafrecht in Frankfurt am Main

Steuerstrafverteidigung durch erfahrene Rechtsanwälte / Fachanwälte für Steuerrecht / Steuerberater in Frankfurt

Sie suchen in Frankfurt oder Umgebung einen im Steuerstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt, weil Sie eine Selbstanzeige planen? Oder es wurde Ihnen bereits die Einleitung eines Strafverfahrens bekannt gegeben und Sie möchten nun die bestmögliche Verteidigung erreichen? Vielleicht wurde auch bereits eine Durchsuchung durchgeführt? Oder Ihnen ist eine Anklageschrift schon zugestellt worden und Sie fürchten eine Verurteilung?  In all diesen Fällen können Sie auf die Erfahrung unserer im Steuerstrafrecht erfahrenen Rechtsanwälte vertrauen. Wir können zwar nicht aus schwarz weiß machen, aber wir können Ihnen versprechen, das günstigste Ergebnis für Sie zu erreichen.

Allgemeines zu Steuerstrafverfahren

Ist bereits ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet worden, dann fordern wir zunächst Akteneinsicht an. Nach Analyse der Akte planen wir gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen: Offensivverteidigung (wir lassen es auf ein Gerichtsverfahren ankommen und kämpfen für einen Freispruch) oder Defensivverteidigung (wir sorgen für eine Einstellung des Verfahrens im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens). Letzteres ist meist nur gegen Zugeständnisse (z. B. Zahlung einer Auflage, Einräumung bestimmter Tatvorwürfe) möglich.

Im Einzelnen:


Wir werden insbesondere in folgenden Fällen tätig:

Selbstanzeige - noch immer attraktiv

Die rechtlichen Möglichkeiten, eine Selbstanzeige zu erstatten, sind in der letzten Zeit erheblich eingeschränkt worden. Trotz aller Verschärfungen bildet die Selbstanzeige aber noch ein sehr wirksames Instrument, das in die steuerstrafrechtliche Beratung unbedingt einzubeziehen ist.

Wenn Sie Fragen zur steuerlichen Selbstanzeige haben, insbesondere im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften aus der Schweiz, Österreich oder Luxemburg, Liechtenstein, Singapur, oder Panama oder mit Stiftungen, dann sprechen Sie uns gerne unverbindlich an. Wir helfen Ihnen gern weiter:

Wenn Sie eine Selbstanzeige planen, dann sollten Sie bitte nicht auf eigene Faust Bankunterlagen zu beschaffen versuchen. Gerne holen wir die nötigen Auskünfte und Unterlagen ein, wenn Sie uns mandatieren.

Wir werden insbesondere auch in folgenden Fällen tätig:

Sie sollten auch nicht Ihren Steuerberater in Bezug auf eine mögliche Selbstanzeige ansprechen. Denn ein Steuerberater, der von nicht erklärten Einkunftsquellen erfährt, müsste alsbald sein Mandat niederlegen und würde dadurch das Finanzamt auf eine Hinterziehung aufmerksam machen.

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