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TOP STEUERBERATER
Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).
Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de
Für Buchhaltungen
(Lohn- und Finanz-),
Abschlusserstellung u.
Steuererklärungen
aller Art empfehlen wir die
AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei
Unsere Sprechzeiten:
Mo - Fr 9.00 bis 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
E-Mail:
Postanschrift:
Zeil 79
60313 Frankfurt a.M.
Die private Unfallversicherung soll das finanzielle Risiko für Schäden in Freizeit oder Haushalt abdecken.
Je nach Vertrag ist eine Invaliditätsleistung als EInmalzahlung oder Rente, ein Krankenhaustagegeld, ein Genesungsgeld und/oder eine Todesfallleistung vorgesehen.
Im Schadensfall kommt es jedoch erfahrungsgemäß häufig zu Regulierungsschwierigkeiten.
Bereits die Definition eines Unfalles weicht vom herkömmlichen Sprachgebrauch ab. So ist z.B. ein Stolpern des Versicherten beim Laufen oder Herabgehen einer Treppe kein Unfall, auch wenn es zu gravierenden Gesundheitsschäden führte.
Problematisch ist auch häufig der Nachweis der Kausaität, insbesondere beim älteren Versicherungsnehmer, der vielleicht ohnehin schon gesundheitliche Einschränkungen in einem bestimmten Bereich hat.
Oftmals genügt es nicht, den Schaden als solches zu melden, sondern der Nachweis für Invalidität oä muss binnen einer bestimmten Frist erbracht werden.
Hier kann man als rechtlicher Laie vieles falsch machen, dies lässt sich dann später oft nicht mehr korrigieren.
Unsere Erfahrung aus hunderten von Fällen zeigt: Es ist dringend davor zu warnen, den Leistungsantrag ohne fachanwaltliche Beratung selbst auszufüllen und einzureichen. Lassen Sie sich nach einem Schadensfall von unserem Spezialisten zeitnah unterstützen.
Für die Tätigkeit im Antragsverfahren bieten wir günstige Pauschalpreise an.
Er berät kompetent in allen Versicherungssachen:
Falls erforderlich, übernimmt er auch die Vertretung vor Gericht oder vor dem Ombudsmann der Versicherungswirtschaft.
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