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Betriebliche Steuern

Frankfurter Rechtsanwälte für Steuerrecht informieren zum Thema betriebliche Steuern

SIe sind Unternehmer oder in leitender Position und möchten gerne eine zweite Meinung zum Tun Ihres Steuerberaters und/oder zu steuerlichen Risiken Ihres Unternehmens einholen? Vier Augen sehen mehr als zwei, sagt man. Und gerade wenn Sie schon lange Zeit durch dieselbe Person betreut werden, können sich unbemerkt Fehler einschleichen. Vielleicht gibt es auch Sachverhalte, über die Ihr steuericher Berater nicht informiert wurde, die aber über kurz oder lang bereinigt werden sollten. Gerne werden wir für Sie tätig.

Allgemeines zur Bedeutung von Umsatzsteuer und Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer)

Viele Unternehmer unterschätzen häufig die Bedeutung der betrieblichen Steuern, allerdings völlig zu Unrecht.

Sowohl die Umsatzsteuer, als auch die Ertragsteuern oder auch die Grunderwerbsteuer (bei Unternehmen mit Grundbesitz) haben enorme wirtschaftliche Auswirkungen. Steuernachforderungen können immense Auswirkungen annehmen, ein Unternehmen rasch zahlungsunfähig machen und in die Insolvenz reißen.

Deshalb sollte der Eigentümer oder Manager eines Unternehmens zumindest bei Übernahme seines Amtes und sodann am besten in periodischen Abständen - unabhängig von einer Prüfung des Finanzamtes - eine umfassende Prüfung der steuerlichen Verhältnisse durch einen Steuerexperten in Auftrag geben, um sicher zu gehen, dass keine Steuerrisiken auftreten.

Nur bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften erfolgt in der Regel im Rahmen der Jahresabschlussprüfung eine Prüfung auf Steuerrisiken durch den Wirtschaftsprüfer. Hinsichtlich der kleinen Kapitalgesellschaften, die oft schon einen Jahresumsatz im zweistelligen Millionenbereich haben können, ist eine derartige Prüfung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Insofern droht hier eine empfindliche Lücke.

Bedenkt man, dass die Gewinnspanne eines Unternehmens oft nur wenige Prozent des Umsatzes ausmacht, so wird deutlich, dass nicht eingeplante Umsatzsteuernachzahlungen oder Kürzungen des Vorsteuerabzugs eine positive Bilanz rasch ins Gegenteil verkehren können. Typische Problembereiche in der Umsatzsteuer sind z. B.

In ertragsteuerlicher Hinsicht sind typische Fehler:


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