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Immobilienrecht

Wohnungseigentumsrecht

Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, tritt damit in eine bestehende Gemeinschaft ein und muss sich den dort geltenden Regeln unterwerfen.

Deshalb ist es außerordentlich wichtig für jeden Wohnungskäufer, sich eingehend zunächst mit der Teilungserklärung auseinanderzusetzen, aber auch mit der Gemeinschaftsordnung und den in den Versammlungen ergangenen Beschlüssen der Wohnungseigentümer, an die er später gebunden sein wird.

Problematischer als die Frage, ob Haustiere im Haus gehalten werden dürfen, kann z.B. die Frage sein, welche Nutzungen zulässig sind und / oder ob ein Nachfolger an Umlagebeschlüsse gebunden ist.

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

Im Wohnungseigentumsrecht gibt es etliche Fehlvorstellungen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums. Nur wenige sind beispielsweise darüber informiert, dass nicht nur die tragenden Wände in der eigenen Wohnung Gemeinschaftseigentum darstellen, sondern auch Fenster, Wohnungseingangstüren, oftmals Heizkörper uvm. Im einzelnen ist das durch die Teilungserklärung geregelt. Darin kann näheres bestimmt werden.

Beratungsangebot

Wir beraten und vertreten Mandanten bei allen Fragestellungen im Zusammenhang mit Wohnungseigentum in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht.

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