Themen Steuerberatung





NOTAR


Notar


KOSTENLOSES

ERSTGESPRÄCH



WIr bieten Ihnen in vielen Rechtsgebieten die Möglichkeit eines kostenlosen Kennen-lerngesprächs per Telefon. Mehr dazu….



TOP STEUERBERATER



Laut dem Steuerberater-Ranking 2022 des Handels-blattes gehören wir zu den Top Ten in Frankfurt a.M. (von insgesamt 1300 deutschlandweit teilnehmenden Kanzleien).




Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

Zeil 79, 60313 Frankfurt, Telefon 069 / 2972361-0, E-Mail: post@rammingerpartner.de

Hinweise zum Datenschutz -  Impressum - Anfahrt


Für Buchhaltungen

(Lohn- und Finanz-),

Abschlusserstellung u.

Steuererklärungen

aller Art empfehlen wir die

  

AWTS Allgemeine Wirtschaftsberatung, Treuhand und Steuerberatungskanzlei



Unsere Sprechzeiten:

Mo - Fr 9.00 bis 16.00 Uhr

oder nach Vereinbarung


Telefon:

069 / 29723610


E-Mail:

post@rammingerpartner.de


Postanschrift:

Zeil 79

60313 Frankfurt a.M.


Dr. Ramminger & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Notar

PartGmbB | Frankfurt am Main

Steuerrecht in Frankfurt

Beratung durch Rechtsanwälte für Steuerrecht in Frankfurt am Main

Sie suchen einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt in Frankfurt am Main z. B. für steuerliche Beratung, die Interessenvertretung gegenüber dem Finanzamt oder vor dem Finanzgericht, die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen? Gerne werden wir für Sie tätig.

Frankfurt und weltweit

Nur etwa 50% der Mandatsbeziehungen im Steuerrecht betrifft Rechtsstreitigkeiten mit hessischen Finanzämtern; weitere 50% betrifft die Interessenvertretung gegenüber sonstigen deutschen Finanzämtern. Vielfach werden wir aus anderen Bundesländern und oftmals auch aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland mit Beratung oder Führung von Rechtsstreitigkeiten beauftragt. Wir werden tätig gegenüber dem Finanzgericht in Kassel sowie in ganz Deutschland über Videokonferenz.

Weites Tätigkeitsspektrum im Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht gilt im Ländervergleich als ganz besonders kompliziert. Denn mit sprichwörtlich deutscher Gründlichkeit wurden über viele Jahrzehnte hinweg Einzelvorschriften immer detaillierter ausgefeilt, Ausnahmevorschriften hierzu erlassen und dann wiederum die Ausnahme von der Ausnahme geregelt, und hierzu noch umfangreiche Anwendungsbestimmungen erlassen, um auch jedem Einzelfall gerecht zu werden und Mißbräuche einzudämmen. Lobbyvertretern ist es aber immer wieder gelungen, gerade für ihre Klientel Ausnahmen zu schaffen, wie z. B. beim ermäßigten Umsatzsteuersatz für Hotelleistungen, der letzten denkwürdigen Errungenschaft der FDP. Warum z. B. Tiernahrung mit 7% besteuert wird, Medikamente aus der Apotheke oder Mineralwasser aber mit 19%, das ist nur schwer erklärlich. Warum Wertsteigerungen in Immobilienvermögen steuerfrei sind, in Wertpapieren hingegen nicht, ebenfalls. Die Aufzählung liesse sich beliebig weiter fortsetzen.

Schon die bestehenden Regeln sind indes kompliziert genug, so dass die Finanzämter längst Spezialisierungen nach Steuerarten vorgenommen haben.

Welche steuerlichen Konsequenzen mit einem bestimmten gesellschaftsrechtlich relevanten Tun oder Unterlassen verbunden sind, das wird von den Betroffenen aber häufig unterschätzt. Die Auswirkungen sind oft umso gravierender, als eine Prüfung häufig erst viele Jahre später erfolgt.

Ständig gibt es zudem im Steuerrecht Änderungen zu beachten. Spätestens zum Jahresende gibt es immer auch ein Steueränderungsgesetz, mit welchem neue Belastungen eingeführt, bestehende Vorschriften verschärft und auf neu entdeckte Steuerlücken reagiert wird. Oftmals sind die Ausführungsvorschriften für die Finanzverwaltung dann erst viele Monate später verfügbar, vom Steuerpflichtigen und seinem Berater werden aber fast hellseherische Fähigkeiten erwartet, die nur bei langjähriger Erfahrung entwickelt werden können.Wir führen Einspruchsverfahren durch, Klageverfahren zum Hessischen Finanzgericht und Revisionsverfahren bzw. auch Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesfinanzhof. In inhaltlicher Hinsicht decken wir sämtliche Steuerfragen ab, einschließlich komplizierter Fragen des internationalen Steuerrechts (Doppelbesteuerungsrecht). Insbesondere beraten wir in Sachen Abgabenordnung, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Haftung für Steuerschulden, Körperschaftsteuer, Steuerberaterhaftung, Zoll- und Abgabenrecht.

Steuerstrafrecht und Selbstanzeigeberatung

Besonderes Know-How haben wir über viele Jahre hinweg in Fragen des Steuerstrafrechts und der Steuerstrafverteidigung erworben. Selbstverständlich beraten wir auch präventiv hinsichtlich der Möglichkeiten, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen oder aber - wo das nicht möglich ist - sich auf ein kommendes Strafverfahren bestmöglich vorzubereiten.

Unser Leistungsangebot im Steuerrecht

Wir begleiten Sie beratend in allen Bereichen des Steuerrechts und den angrenzenden Rechtsgebieten:



Wir vertreten unsere Mandanten im Veranlagungsverfahren und bei Vollstreckungsmaßnahmen, bei Betriebsprüfungen, in Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren oder bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung.

Wir vertreten auch auch bei Problemen wie Verletzung von Aufzeichnungspflichten, drohenden oder eingeleiteten Steuerstrafverfahren oder Steuerordnungswidrigkeitsverfahren, Schätzung, Vollstreckung, usw.

Über die mit uns eng verbundene AWTS Steuerberatungsgesellschaft mbH können auch Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse gefertigt und die üblichen Steuererklärungen erledigt werden.

Weitere Leistungen:

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst das gesamte Spektrum des Ertragsteuerrecht einschließlich internationaler Bezüge.

Wir beraten in geeigneten Fällen auch hinsichtlich der Möglichkeiten der Wohnsitzverlagerung ins niederiger besteuernde Ausland und hinsichtlich der hierfür zu treffenden Vorkehrungen.

Wir vertreten Sie gerne in Klageverfahren vor dem Hessischen Finanzgericht und anderen Gerichten in ganz Deutschland. Zwar besteht vor den Finanzgerichten kein Anwaltszwang. Theoretisch kann daher auch der Steuerpflichtige selbst klagen und Anträge stellen, dies ist aber aufgrund der Komplexität des Steuerrechts nicht ratsam. Eine größere räumliche Distanz ist aufgrund der technischen Möglichkeiten kein Problem. Bei den meisten Finanzgerichten besteht die Möglichkeit der Videokonferenz.

Eine Neuerung sind Mediationsverfahren bei anhängigen Klagesachen. Mit Zustimmung des Finanzamtes kann in geeigneten Fällen beantragt werden, den Rechtsstreit im Mediationswege zu verhandeln. Dies ist natürlich nur in Fällen möglich, in denen es nicht um die Rechtsauslegung geht, sondern Sachfragen strittig sind, die im Wege einer tatsächlichen Verständigung beigelegt werden könnten. Gerade wenn jedoch die sachgerechte Höhe von Zuschätzungen im Streit ist, oder tatsächliche Umstände, wie z. B. die Aufenthaltsdauer in Deutschland, bieten sich Mediationsverfahren an, um bislang festgefahrene Fronten aufzulösen.

Gegen klageabweisende Urteile eines Finanzgerichts kann Revision oder zumindest Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof eingereicht werden. Diese Rechtsmittel unterliegen - anders als die Klageerhebung - dem Anwaltszwang. Eine Privatperson oder auch eine Firma kann vor dem BFH nicht auftreten. Wir führen seit langem Nichtzulassungs- und Revisionsverfahren vor dem BFH durch und sind gerne bereit, uns auch neuer Rechtssachen anzunehmen.

Ihre Ansprechpartner