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Asset Protection - Vermögensabsicherung

Als Unternehmer sind Sie es gewohnt, Risiken einzugehen und sich bestmöglich abzusichern. Hierzu gehören Haftpflichtversicherungen, insbesondere Berufshaftpflichtversicherungen und D&O Management-Versicherungen.

Einen gewissen Schutz kann man über die Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung erreichen, also die GmbH, die AG, die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie die GmbH & Co. KG. Doch auch diese Schutzmechanismen schützen nicht vor allen Risiken.

Wird ein Unternehmen z.B. zahlungsunfähig und wird in der Folge dessen Insolvenzantrag gestellt, dann wird der Insolvenzverwalter taggenau den Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit ermitteln. Alle nach diesem Stichtag gezahlten Gelder wird er persönlich vom Geschäftsführer in die Masse zurückerstattet verlangen. Das kann gravierende Auswirkungen haben und das Privatvermögen vollständig aufzehren - trotz der gewählten Haftungsbeschränkung. Denn kaum ein Unternehmen hat neben der üblichen Buchhaltung eine professionelle Liquiditätsübersicht über die lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten und gleicht die Zahlungsströme so ab, dass keine Liquiditätslücken entstehen.

Ein anderes Risiko besteht in der persönlichen Haftung für Steuerschulden und Sozialversicherung. Für ersteres gibt es den § 69 der Abgabenordnung, wonach der Geschäftsführer nicht nur bei Vorsatz, sondern schon bei grobfahrlässiger Verletzung steuerrechtlich haftet. Für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern haftet der Geschäftsführer nach § 266a StGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB (Verletzung eines Schutzgesetzes) ebenfalls persönlich.

Doch man erkennt sehr schnell, dass man als Unternehmer weitere Vorsorge treffen sollte

Eine gängige Praxis ist es dabei, wichtiges Vermögen auszulagern, so dass es im Falle einer Insolvenz nicht zur Bedienung von Gläubigern herangezogen werden kann. Hierzu hat sich der Begriff der so genannten Betriebsaufspaltung entwickelt. Betriebsgebäude und den dazugehörigen Grund und Boden, z.T. auch Lizenzen und Patente, hält der Unternehmer in seinem Privatvermögen und verpachtet dieses an seine GmbH. Weil dies steuerlich ungünstig ist, werden diesbezüglich oft Ehefrau oder Kinder eingeschaltet.

Zur Asset Protection gehört unabdingbar auch ein vernünftiger Ehevertrag, der einen Zugriff auf Wertsteigerungen im Betriebsvermögen ausschließt. Umgekehrt kann eine Vermögensübertragung z.B. des Familienwohnheims oder weiterer Immobilien auf die Ehefrau sich ebenfalls als sinnvoller Schritt erweisen - natürlich mit einer durch Vormerkung abgesicherten Rückübertragungsverpflichtung für den Fall der Ehescheidung. Kommt es zur Privatinsolvenz, dann ist dennoch die Immobilie gesichert - solange die Ehe Bestand hat. Besonderer Vorteil: Die Übertragung des Familienwohnheims ist schenkungsteuerfrei möglich.

Weitere interessante Möglichkeiten der Vermögenssicherung ergeben sich durch ausländische Stiftungen.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Vermögensabsicherung. Im individuellen Gespräch finden wir auch für Ihre Situation eine Lösung.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt u. Notar Dr. Harald Ramminger, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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