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Zeitarbeit als Betriebsrisiko

Viele Unternehmer nehmen Zeitarbeit in Anspruch, um Arbeitsspitzen abzudecken, ohne dass sie über die Haftungsrisiken informiert sind.

Dabei sind gerade diese Haftungsrisiken erheblich.

Insbesondere wenn ein Zeitarbeitsunternehmen seine Mitarbeiter - wie das häufig im IT-Bereich, aber auch bei anderen Berufen vorkommt - auf Rechnung beschäftigt, kann es im Fall des Falles zu ungeahnten Haftungsrisiken kommen.

Angenommen, ein Sozialversicherungsprüfer deckt auf, dass es sich um Scheinselbstständige handelt, und fordert für hunderte von Mitarbeitern vom Unternehmen die Sozialversicherungsbeträge für 4 Jahre nach. Kann das Verleihunternehmen nicht zahlen, dann haftet das Entleiherunternehmen für die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge wie ein Bürge.

Wer als Unternehmen Zeitarbeit einsetzt, sollte sich also unbedingt vergewissern, wie das Verleih-Unternehmen mit seinen Mitarbeitern umgeht, um nicht selbst eines Tages in die Haftung zu geraten.

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht:

Rechtsanwältin Maryam Machdi, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Udo Listmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Sebastian Braun (nur Insolvenzarbeitsrecht)

Rechtsanwalt Dr. Harald Ramminger (nur Steuer- und Sozialversicherungsrecht)

Kostenloses Erstgespräch im Arbeitsrecht

Wir bieten Abeitgebern ein kostenloses Erstgespräch im Umfang von bis zu 15 Minuten, um uns besser kennen zu lernen. Rufen Sie uns hierzu einfach an.

Was Sie als Unternehmer zum Thema Arbeitsrecht noch interessieren könnte:

Risiko Arbeitsvertrag - Betriebliche Altersvorsorge - Compliance-Beratung - Honorarfragen - Risiko freie Mitarbeiter - Mediationsverfahren im Arbeitsrecht - Mitarbeiterrichtlinien - Organisationsberatung - Rechtssicher kündigen - Risiko Zeitarbeit

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