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Betreuungsrecht

Sie suchen rechtliche Unterstützung im Betreuungsrecht? Ein Angehöriger bedarf einer Betreuung? Es soll ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden, Sie können sich aber nicht auf eine Person einigen? Oder es ist bereits ein Betreuer bestellt, mit dem Sie nicht einverstanden sind? Der Betreuer will Vermögenswerte veräußern? Sie möchten die Entlassung des Betreuers beantragen?

Allgemeines zum Betreuungsrecht

Der Begriff Betreuung klingt auf den ersten Blick recht harmlos. Es weist aber im Einzelfall mitunter jede Menge juristischen Sprengstoff auf. Beim näheren Hinsehen wird deutlich, dass die Betreuung an die Stelle der früheren "Entmündigung" getreten ist.

Hiervon betroffen sind Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder Krankheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln  können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Oft sind Senioren betroffen, eine Betreuung kann aber auch für junge Menschen erforderlich werden. Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wird. Das Gericht legt auch den Umfang fest, in dessen Rahmen die fremden Angelegenheiten geregelt werden.

Zwar ist der Betroffene anzuhören, zu seinem Schutz ist auch ein Verfahrenspfleger zu bestellen. Gleichwohl wird eine Betreuung häufig vom Gericht gegen den entschiedenen Willen des Betreuten angeordnet.

Oft ist auch die Person des Betreuers problematisch. Können sich die nächsten Angehörigen nicht einigen, wollen sie die Aufgabe nicht übernehmen, oder bestehen Interessenskonflikte zwischen ihnen, so bestellt das Gericht oftmals einen Berufsbetreuer. Die hierdurch entstehenden Kosten müssen vom Betreuten getragen werden, sofern er vermögend ist.

Überdies unterliegt der Betreuer kaum einer wirksamen Kontrolle. Eine Kontrolle durch die Gerichte findet nur unzureichend und unkritisch statt. Nicht selten soll ein und derselbe Rechtspfleger neben seiner täglichen Arbeit noch eine Vielzahl von Betreuern beaufsichtigen.

Wird ein Angehöriger zum Betreuer bestellt, so ist dies für ihn ebenfalls nicht unproblematisch. Denn falls der Betreute eines Tages verstirbt und die Erbengemeinschaft vom Betreuer Rechenschaft über Ausgaben und Gelder verlangt, dann kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn der Betreuer nicht alles lückenlos dokumentieren kann.

Im Betreuungsrecht beraten Sie: